Resturlaub aus 2007 für 2008

29. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
nicolle
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)
Resturlaub aus 2007 für 2008

Was kann man als Arbeitnehmer unternehmen, wenn einem der Urlaubsantrag für den Resturlaub aus 2007 bis März 2008 einfach nicht genehmigt wird. -Aus unternehmerischer Sicht besteht kein Grund (wie z. B. hohe Auftragslage) der die Genehmigung ausschließt. Ich vermute es ist eine reine "Mobbing-Maßnahme".

Wer hat Rat?

Liebe Grüße
Nicolle

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

was genau heißt ' ... einfach nicht genehmigt wird' ? ist es ein 'nein', oder gibt es keine antwort auf den antrag? - im zweiten fall gilt der urlaub nach etwa vier wochen als genehmigt.
und noch ein punkt: du hast den urlaub im letzten jahr schon beantragt, hoffentlich. denn urlaub einfach nicht genommen haben führt nicht notwendig zum übertrag ins folgejahr - da können die sitten durchaus unterschiedlich sein.

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#2
 Von 
nicolle
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Urlaub ist seit mindestens Anfang Dezember beantragt und es gibt einfach keine Antwort.
Wo kann ich eventuell nachlesen, dass dieser nach vier Wochen als genehmigt gilt? -Nicht, dass es dann heißt, man ist nicht zur Arbeit erschienen und dann hat man ne Abmahnung am Hals. -Wie gesagt, man versucht mit allen Mitteln den Arbeitnehmer los zu werden.
-Gilt der Antrag auch nach vier Wochen als genehmigt, wenn es eigentlich üblich ist, dass ein Urlaubsantrag genehmigt oder abgelehnt wird?
Vielen Dank für deine Hilfe!
Lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Nicolle,

der Urlaub ist ganz sicher NICHT nach 4 Wochen automatisch genehmigt und du solltest dich hüten ihn einfach anzutreten. Wäre ein Kündigungsgrund.
Es könnte unter Umständen in einer Betriebsvereinbarung so etwas geregelt sein, aber das musst du wissen.

Noch dazu muß der Urlaub erstmal im laufenden Jahr genommen werden (also 2007) und kann nur unter bestimmten Umständen ins nächste Jahr übertragen werden § 7 BUrlG .

Also zuerst einmal klären was steht evtl. in einem TV oder einer BV.
Dann warum hast du diesen Urlaub nicht in 2007 genommen?
Das durchsetzen deiner evtl. Ansprüche mußt du dann vermutlich einem Rechtsanwalt überlassen.

Kleine Hexe

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