Hallo 123recht.net Forum!
Ich bin seit 01.08.2008 nach einem längeren Praktikum zusammen mit noch mehreren anderen Auszubildenden in einer Ausbildung zum Mediengestalter [trotzdem kleiner Betrieb(Azubis mit Fähigkeiten sind eben schön billig!)].
Nun stehe ich vor dem Problem das mein Arbeitgeber mir X Tage Resturlaub aus dem Jahr 2008 den ich nun is den letzten Märztagen nehmen wollte und auch früh genug beantragt habe nicht genehmigt.
Im Dezember wurde der Betrieb ein paar Tage geschlossen mit der Begründung das mein Chef nicht wollte das die Mitarbeiter zuviel Resturlaub für 2009 haben!!! Es wurde die ganze Zeit kommuniziert das man den Resturlaub auch 2009 nehmen kann.
Mein Chef und ich sind nicht die größten Freunde da ich oft auf mein Recht bestehe und nicht zu einer willenlosen Hülle mutieren will wie es schon mit vielen anderen Mitarbeitern geschehen ist. Schlecht für mich aber gut für meine Kollegen die davon mitprofitieren.
Nach mehreren Diskussionen mit meinem Chef und verschiedensten Einschüchterungsversuchen mir gegenüber stehen wir nun an dem Punkt das ich meine X Tage Resturlaub nehmen möchte und er sie mir nicht genehmigt und auch sonst keinen Urlaub im Moment.
Jetzt im März und in den letzten Monate waren alle anderen Mitarbeiter und auch andere Azubis dabei ihre Resturlaubstage zu nehmen und bekamen dies genehmigt.
Das ist also mein Hauptproblem neben der Tatsache das nur in den seltesten Fällen mal Ausbildungsinhalte übermittelt werden und auch sonst alles mehr als unsauber abläuft in meinem Ausbildungbestrieb(Sogar unsere Berufsschullehrer sagen nur "RAUS DA!" also keine "Wechsel den Betrieb Tipps bitte^^). Ich bin ja erst im 1. Lehrjahr von 2,5 und schaue sowieso schon nach Alternativbetrieben.
Wie sollte ich nun in dem beschriebenen Fall handeln?
Danke!
PS: Deutschland, Hessen
Resturlaub aus 2008
18. März 2009
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Frage vom 18. März 2009 | 10:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub aus 2008
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#1
Antwort vom 18. März 2009 | 12:42
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2000x hilfreich)
... nun: Urlaubsgesetz lesen! Also ab 31. März beantragen.Der Urlaub ist zu gewähren. Da offenbar der AG den Termin nicht gewährleisten kann oder mag, sollte er den Urlaub im April oder Mai doch noch ermöglichen.
#2
Antwort vom 18. März 2009 | 12:48
Von
Status: Unbeschreiblich (46704 Beiträge, 16555x hilfreich)
Du hast einen Rechtsanspruch darauf, Deinen Urlaub noch im März genehmigt zu bekommen.
Das Problem dabei ist, dass dieser Rechtsanspruch nicht dazu führt, dass Du den Urlaub auch ohne Genehmigung Deines Chefs nehmen darfst. Vielmehr müsstest Du eine einstweilige Verfügung vom Arbeitsgericht zur Durchsetzung Deines Urlaubsanspruches erwirken um ihn auch tatsächlich noch im März nehmen zu dürfen.
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