Resturlaub auszahlen?

30. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
klopmoti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub auszahlen?

Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt: Mein Vertrag läuft betriebsbedingt zum 30.04.2009 aus und es stehen mir noch 9 Urlaubstage zu. Wenn ich mir diese auszahlen lasse, werden mir diese 9 Tage bei Leistungen des ALG1 abgezogen bzw. die Leistungen werden um 9 Kalendertage nach hinten verschoben. Soweit hab ich das verstanden und auch vom Betriebsrat zu hören bekommen.

Mein Problem ist folgendes: Ich habe in den letzten 12 Monaten (im August 2008) von meinem alten Arbeitgeber bereits 13 Tage ausgezahlt bekommen.

Die dringende Frage: Werden diese 13 Tage aus dem Kalenderjahr 2008 auch auf die Leistungen der kommenden Arbeitslosigkeit zum Mai 2009 angerechnet? Sprich ich würde 22 Tage kein Arbeitslosengeld bekommen oder werden nur die Tage aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis abgezogen?

Danke für alle Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Auszahlung in 08 war rechtswidrig, wenn sie nicht wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getätigt wurde. Das ist der einzige zulässige Grund für eine Auszahlung von Urlaub. Wenn also zwischen der Auszahlung in 08 und der Beendigung des AV kein Zusammenhang besteht, darf die AA die ausgezahlte Zeit nicht anrechnen.

SGBIII
§ 143 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung
(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat.
(2) Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen,
so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.

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#2
 Von 
klopmoti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wurde in 08 noch in der Probezeit innerhalb von 14 Tagen gekündigt und deshalb wurden die 13 Tage ausgezahlt, sprich:


Kündigungsausspruch: 16.07.2008 zum 31.07.2008
Aus betrieblichen Gründen keine Urlaubsgenehmigung => Auszahlung von 13 Tagen

Neuer Betrieb: Auslaufender Vertrag zum 30. April 2009
Vorraussichtlich keine Genehmigung von Resturlaub (9 Tage)

-- Editiert am 30.03.2009 13:26

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern denke ich nicht, dass es nach der Zeit noch Probleme wegen der alten Auszahlung geben kann. Die hängt ja definitiv nicht mit der Auszahlung jetzt zusammen.

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#4
 Von 
klopmoti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meint ihr, es wäre sinnvoll, die Arbeitsagentur anzurufen?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ganz ehrlich, ich würde die Mitarbeiter der AA nicht unnötig darauf aufmerksam machen.
Was meinen Sie denn, könnte ein Telefonat mit dem AA für Sie bringen?
Dann würde ich besser eine Sozialberatung anrufen. Tel. Nrn unter Tacheles-Sozialhilfe.de

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