Resturlaub bei Kuendigung verweigert, ist das ein drigend betrieblicher Grund?

14. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
kaio95
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub bei Kuendigung verweigert, ist das ein drigend betrieblicher Grund?

Halloechen,
ich habe meinem Arbeitgeber in der Probezeit fristgerecht gekuendigt. Das Arbeitsverhaeltnis geht dabei bis zum 30.09 diesen Jahres. Die drei Wochen Resturlaub, die ich nehmen wollte, wurden jedoch nicht genehmigt, weil das Projekt, an dem ich arbeite und das bis zum 23. Oktober abgeschlossen sein muss, noch bis Ende des Monats fertiggestellt werden muss (laut meinem Vorgesetzten). Das heisst also, ich muesste die 6 Wochen bis zum Projektende noch auf die Zeit bis zum Monatsende runterbrechen und die letzten 3 Wochen nochmal richtig Gas geben. Durch die Kuendigung wurde quasi auch die Projektplanung vom Vorgesetzen eigenstaendig verkuerzt, sodass alles fertig sein muss, wenn ich das Unternehmen verlasse. Auf der anderen Seite ist das Verhalten des Arbeitgebers teilweise verstaendlich, da wahrscheinlich kein neuer Mitarbeiter auf die Schnelle gefunden werden kann. Dennoch stellt sich mir die Frage, ob dies eurer Meinung nach ein drigend betrieblicher Grund fuer die Ablehnung meines Resturlaubs darstellt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von kaio95):
Dennoch stellt sich mir die Frage, ob dies eurer Meinung nach ein drigend betrieblicher Grund fuer die Ablehnung meines Resturlaubs darstellt?
a.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von kaio95):
sodass alles fertig sein muss, wenn ich das Unternehmen verlasse
Wo steht das?
Zitat (von kaio95):
und das bis zum 23. Oktober abgeschlossen sein muss
Dann bist du doch längst weg.
Zitat (von kaio95):
Dennoch stellt sich mir die Frage,
Mir stellt sich diese Frage nicht. Der AG muss wegen betrieblich wichtigem Grund den Urlaub nicht genehmigen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Zitat (von kaio95):
Dennoch stellt sich mir die Frage, ob dies eurer Meinung nach ein drigend betrieblicher Grund fuer die Ablehnung meines Resturlaubs darstellt?


Dringende betriebliche Gründe liegen vor, wenn die Interessen des Arbeitgebers an einer Übertragung des Urlaubs die Interessen des Arbeitnehmers an der fristgerechten Einbringung überwiegen. Es müssen dabei gewichtige betriebliche Gründe gegen eine Einbringung des Urlaubs sprechen, dass es besser/wünschenswert wäre wenn der Arbeitnehmer im Betrieb anwesend wäre. reicht nicht. Allerdings müssen die Gründe, die gegen eine Einbringung des Urlaubs gesprochen haben, auch nicht unabweisbar sein.
Dringende betriebliche Gründe liegen z. B. vor, wenn
- die Auftragslage die Anwesenheit des Arbeitnehmers erfordert,
- bereits anderen Mitarbeitern im gleichen Zeitraum Urlaub erteilt wurde,
- durch Ausfälle ein erheblicher Vertretungsbedarf besteht,
- zeitlich befristete Projekte abgewickelt werden müssen,
- die Einarbeitung eines neuen Kollegen erforderlich ist usw.

In Ihrem Fall würde ich das nach Ihrer Schilderung schon annehmen, dass hier ein wichtiger betrieblicher Grund vorliegt. Denn sowohl der PRojektcharakter als auch Ihre Kündigung können Umstände sein, die einen den Arbeitgeber so in Zugzwang setzen, dass dessen Interessen überwiegen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kaio95
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Dringende betriebliche Gründe liegen vor, wenn die Interessen des Arbeitgebers an einer Übertragung des Urlaubs die Interessen des Arbeitnehmers an der fristgerechten Einbringung überwiegen. Es müssen dabei gewichtige betriebliche Gründe gegen eine Einbringung des Urlaubs sprechen, dass es besser/wünschenswert wäre wenn der Arbeitnehmer im Betrieb anwesend wäre. reicht nicht. Allerdings müssen die Gründe, die gegen eine Einbringung des Urlaubs gesprochen haben, auch nicht unabweisbar sein.
Dringende betriebliche Gründe liegen z. B. vor, wenn
- die Auftragslage die Anwesenheit des Arbeitnehmers erfordert,
- bereits anderen Mitarbeitern im gleichen Zeitraum Urlaub erteilt wurde,
- durch Ausfälle ein erheblicher Vertretungsbedarf besteht,
- zeitlich befristete Projekte abgewickelt werden müssen,
- die Einarbeitung eines neuen Kollegen erforderlich ist usw.

In Ihrem Fall würde ich das nach Ihrer Schilderung schon annehmen, dass hier ein wichtiger betrieblicher Grund vorliegt. Denn sowohl der PRojektcharakter als auch Ihre Kündigung können Umstände sein, die einen den Arbeitgeber so in Zugzwang setzen, dass dessen Interessen überwiegen.


Vielen Dank fuer die ausfuehrliche und hilfreiche Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

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