Hallo zusammen,
meine Partnerin möchte wegen eines neues Jobangebotes ihren Arbeitsvertrag
kündigen.
Sie hat anspruch auf 24 Tage im Jahr. Jetzt komme ich mit der Berechnung nicht klar.
Hintergrund:
Sie war im Erziehungsurlaub 1 Jahr und hat die beschäftigung am 08.03.2012 wieder aufgenommen und möchte zum 31.07.12 kündigen.
In der zwischenzeit wurde die Firma aber auch durch eine andere Übernommen. Dies düfte sich aber normal nicht über die Firmenzugehörigkeit auswirken oder?
Kann mir jemand sagen wieviel anspruch an Resturlaub sie noch hat (sie hatte noch keinen genommen).
Gruß
blinky
Resturlaub berechnen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
wenn sie noch keine tag urlaub genommen hat, steht ihr heuer noch der ganze urlaub zu.
sind die 24 tage vertraglich zugesichert, oder handelt es sich um die 24 gem. burlg? dann müsste ggf. die kürzung entsprechend den wo-arbeitstagen berücksichtigt werden.
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Hallo,
nein sie hat 24 Tage Vertraglich zugesichert!
Also hat sie ja dann noch 14 Tage urlaub den sie noch nehmen kann!?
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Nein, sie hat 24 Tage Urlaubsanspruch, da beim Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte der volle Urlaubsanspruch gewährt werden muss! Nach dem 30.6. wird grundsätzlich nicht mehr gezwölftelt.
Der AG kann aber für jan und februar anteilig kürzen, dann wären es immer noch 20 Tage.
Ein Tarifvertrag wird aber nicht angewendet?
Gab es noch Alturlaub aus dem Jahr vor der Elternzeit, der wegen der Schwangerschaft bzw. Elternezeit nicht mehr genommen werden konnte?
Hallo,
nein sie hatte alten Urlaub vorher genommen. Und es geht nicht über einen Tarifvertrag.
Ich rechne dann einfach mal die 14 Tage im Kündigungsschreiben an, ich berichte was bei heraus kommt
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-- Editiert blinkyth am 26.06.2012 14:57
Wie kommen Sie auf 14 Tage?
mhh muss ich nicht einfach die 2 Tage für jeden Monat mal die 7 Monate nehmen?
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Nein, das haben blaubär und ich doch ziemlich ausführlich erklärt.
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ach soo, ich dachte es wird auf die monte angerechnet. das ist ja dann noch besser 24 tage bzw 20 für 7 monate
... wer lesen kann ist klar im Vorteil. Sorry
-- Editiert blinkyth am 26.06.2012 15:22
.. so ist es.
allerdings kann ein ag den beantragten urlaub aus betrieblichen gründen verweigern, auch wenn es das ziel ist, den urlaub vor dem beschäftigungsende abzubauen. andersherum verordnen ag auch nach einer kündigung freistellung mit der auflage, dass der zustehende urlaub in der zeit zu nehmen ist.
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Mal gespannt was sie sagen. da ihre kollegin die sie einarbeitet in der neuen Abteilung auch gekündigt hat. Aber da sie ja noch nicht richtig eingearbeitet ist mache ich mir da keine sorgen.
Ansonsten bezahlen die ihn aus?
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quote:<hr size=1 noshade>Ansonsten bezahlen die ihn aus? <hr size=1 noshade>
Richtig. Kann der Urlaub nicht gewährt werden, so muss er abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG )
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Hallo,
da bin ich noch mal. Also angeblich bekommt meine Frau nur 10 Tage Urlaub. Jetzt weis ich nicht ob dies so richtig ist.
Bei der Firmen/Teilübernahme hatt sie einen neuen Vertrag bekommen. Zählt es dann erst mit dem Urlaub oder ist dich nicht relevant dafür?
Gruß
Blinky
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-- Editiert blinkyth am 03.07.2012 18:57
quote:
Also angeblich bekommt meine Frau nur 10 Tage Urlaub. Jetzt weis ich nicht ob dies so richtig ist.
Das ist mit Sicherheit nicht richtig, wenn dieses Jahr noch kein Urlaub gewährt wurde.
Es wäre aber nicht der erste AG, der im Gegensatz zum Bundesurlaubsgesetz eine ganzjährliche 12telung vor nimmt. Viele AN stören sich daran nicht und finden das normal. Sie haben ja selber ursprünglich genau so gerechnet. Nur mit der Rechtslage hat das dann eben nichts zu tun.
quote:
Bei der Firmen/Teilübernahme hatt sie einen neuen Vertrag bekommen. Zählt es dann erst mit dem Urlaub oder ist dich nicht relevant dafür?
Das spielt für die gesetzliche Regelung keine Rolle. Stehen im neuen Vertrag weniger Urlaubstage, als die 24 vom alten AV?
Hallo,
sie hat in beiden Verträgen 24 Tage drinnen stehen!
Nur welchen anspruch hat sie jetzt und worauf kann sie/ ich mich dort berufen?
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quote:<hr size=1 noshade>Nur welchen anspruch hat sie jetzt und worauf kann sie/ ich mich dort berufen?
<hr size=1 noshade>
Sie hat den vollen Anspruch auf die 24 Tage. Der AG kann für die beiden Elternzeitmonate Januar und Februar je 1/12 abziehen.
Beziehen Sie sich einfach auf das Forum hier
oder rechtlich gesehen auf den vollen Urlaubsanspruch beim Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte im Umkehrschluss zu § 5 Abs. 1 BUrlG .
Bei Frag-einen-Anwalt wurde diese Frage bereits unzählige Male gestellt und von Anwälten beantwortet, suchen Sie einfach mal dort nach.
Vielen Dank,
also hat der neue Vertrag der in Elternzeit mit beginn dann zum März 2012 bekonnen wurde nicht mit zu tun!? Es gab ja keine Kündigung sondernnur einen neuen Vertrag mit einem neuen Inhaber.
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-- Editiert blinkyth am 03.07.2012 20:08
So ich hab mal was aufgesetzt. kann man dies so lassen?
quote:
Da ich in der zweiten Jahreshälfte aus ihrem Betrieb ausscheide habe ich nach BurlG den vollen Anspruch auf meinen gesamten Jahresurlaub, sprich 24 Tage! Und NICHT nur 10 Tage!
Bitte dies umgehend prüfen, da diese Tage schon über die Betriebszugehörigkeit nach der Kündigung hinausgeht.
Bei den nicht mehr möglichen abzugeltenden Urlaubstagen erwarte ich die Auszahlung der Tage mit meinem letzten Gehalt für Juli 2012.
Aufteilung des restlichen Urlaubs:
Urlaub ab: 09.07.2012 – 31.07.2012 = 17 Tage
Resturlaub der nicht abzufeiern sondern zur Auszahlung ansteht:
7 Tage minus 1/12 des Jahresurlaubs für die Monate Januar und Februar 2012 (Erziehungsurlaub, es zählen nur VOLLE Monate) sind 3 Tage auszubezahlender Urlaub!
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Bitte die Forenregel beachten!
Den Hinweis mit der Elternzeit und dem möglichen Abzug würde ich nicht bringen. Ob sich der AG von so einem Schreiben beeindrucken lässt, muss man abwarten.
sorry...
dann nehme ich das raus und verlange die vollen 24 Tage und beziehe mich auf ein telefonat mit der Rechtsschutzversicherung
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