Resturlaub ehemaliger AG

18. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Johnny 2018
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub ehemaliger AG

Hallo,

ich habe mit Beginn diesen Monats meine neue Stelle angetreten und warte derzeit noch auf den letzten Lohn der alten Arbeitsstelle.

Heute erhielt ich jedoch per Post eine Bescheinigung über meinen Resturlaub zur Vorlage beim neuen AG

Ich bin deshalb etwas verwundert, denn ich dachte, der Resturlaub ( 3 Tage ) müsse vom alten AG mit ausbezahlt werden, bin ich hier falsch informiert ?


Ich war viele Jahre in der Firma tätig, habe also auch durchaus Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Den Urlaub mit zu nehmen, könnte ja auch rein theoretisch ein Problem werden, da ich ja beim neuen AG wieder Probezeit habe und dadurch Urlaubssperre, also könnte ich diesen ja garnicht bis Ende des Jahres in Anspruch nehmen.

Ich freue mich über eure hilfreichen Antworten und bedanke mich schonmal vorab.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Hast du denn das Ausbezahlen des Resturlaubs beantragt? Ansonsten ist die Bescheinigung korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Johnny 2018
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja, ich habe die Auszahlung des Resturlaubs schriftlich beantragt, so wurde mir geraten.

Als Antwort darauf bekam ich neben der Bescheinigung den Hinweis, dass der ehemalige AG nicht verpflichtet wäre, diesen ab zu gelten sondern dieser in der neuen Firma zu nehmen wäre.
Man bezog sich dabei auf das Bundesurlaubsgesetz...

Wenn ich das aber mal mit meinem nicht studierten Verstand lese und mir Paragraph 7 Absatz 4 vornehme, steht doch da glasklar geschrieben dass dieser ab zu gelten wäre..oder irre ich mich ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Aber: Wie viel Aufheben lohnt sich für 3 Urlaubstage?
Sie dürfen den Resturlaub, den Sie mitgenommen haben, nach Ablauf der Urlaubssperre beim neuen AG nehmen. Das ist dann eben nächstes Jahr.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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