Hallo,
ich habe mit Beginn diesen Monats meine neue Stelle angetreten und warte derzeit noch auf den letzten Lohn der alten Arbeitsstelle.
Heute erhielt ich jedoch per Post eine Bescheinigung über meinen Resturlaub zur Vorlage beim neuen AG
Ich bin deshalb etwas verwundert, denn ich dachte, der Resturlaub ( 3 Tage ) müsse vom alten AG mit ausbezahlt werden, bin ich hier falsch informiert ?
Ich war viele Jahre in der Firma tätig, habe also auch durchaus Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Den Urlaub mit zu nehmen, könnte ja auch rein theoretisch ein Problem werden, da ich ja beim neuen AG wieder Probezeit habe und dadurch Urlaubssperre, also könnte ich diesen ja garnicht bis Ende des Jahres in Anspruch nehmen.
Ich freue mich über eure hilfreichen Antworten und bedanke mich schonmal vorab.
Resturlaub ehemaliger AG
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hast du denn das Ausbezahlen des Resturlaubs beantragt? Ansonsten ist die Bescheinigung korrekt.
Hallo,
ja, ich habe die Auszahlung des Resturlaubs schriftlich beantragt, so wurde mir geraten.
Als Antwort darauf bekam ich neben der Bescheinigung den Hinweis, dass der ehemalige AG nicht verpflichtet wäre, diesen ab zu gelten sondern dieser in der neuen Firma zu nehmen wäre.
Man bezog sich dabei auf das Bundesurlaubsgesetz...
Wenn ich das aber mal mit meinem nicht studierten Verstand lese und mir Paragraph 7 Absatz 4 vornehme, steht doch da glasklar geschrieben dass dieser ab zu gelten wäre..oder irre ich mich ?
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Ich sehe es auch wie du. Du hast das Wahlrecht und der Ex-AG kann dich nicht auf den neuen AG 'vertrösten'
Diese Sicht wird bestätigt u.a. in folgendem Link :
https://www.deutscheranwaltspiegel.de/auf-die-urlaubsbescheinigung-kommt-es-an/
Aber: Wie viel Aufheben lohnt sich für 3 Urlaubstage?
Sie dürfen den Resturlaub, den Sie mitgenommen haben, nach Ablauf der Urlaubssperre beim neuen AG nehmen. Das ist dann eben nächstes Jahr.
Und jetzt?
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