Resturlaub ist bereits verfallen?

19. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Backfolie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub ist bereits verfallen?

Hallo,
habe mal eine Frage. War von Januar 2008 bis Mitte 2009 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Aus 2008 habe ich 11 Tage Urlaub mit ins neue Jahr 2009 genommen. Anfang 2009 wurde ich darauf hingewiesen dass ich meinen Resturlaub baldmöglichst nehmen sollte da er sonst verfallen könnte. Mein AG meinte jedoch dass es kein Problem sei den Resturlaub auch noch nach dem 31.3.2009 zu nehmen. Als ich jetzt die Auszahlung des Resturlaubs aus 2009 beantragt habe, hieß es, der Resturlaub von 2008 ist bereits verfallen. Ich habe Januar 2009 und April 2009 Urlaub genommen, dieser Urlaub war der Resturlaub aus 2008. Das würde doch heißen, ich bekäme jetzt noch Resturlaub von 2009 ausbezahlt und nicht von 2008. Mein AG kürzt jedoch den Auszahlungsbetrag der Urlaubs indem er den Resturlaub aus 2008 verfallen lässt und somit der Resturlaub aus 2009 gemindert wird.

Habe ich irgendwelche Chancen dagegen was zu machen???
Mache momentan eine berufliche Fortbildung und könnte das Geld gut gebrauchen.

Vielen Dank für die Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

lies das burlg - dort steht die sache mit dem recht auf übertrag bis ende märz

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"... nach bestem Wissen :) .
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#2
 Von 
Backfolie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hab ich schon, mich interessiert jedoch, ob das rechtens ist, was die Firma macht. Letztes Jahr war es kein Problem, den Resturlaub von 2008 noch bis mitte des Jahres zu nehmen (laut Aussage), man sollte halt nicht soviel Urlaub ansammeln. Einige Kollegen hatten fast jedes Jahr Resturlaub bis weit über Ende März mitgenommen. Jetzt wo ich aus der Firma ausgetreten bin scheint es plötzlich ein Problem zu sein.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Rechtens scheint mir das keineswegs zu sein, was der ehemalige AG da macht.

Als ersten Schritt sollten Sie Ihren AG schriftlich (per Einschreiben) mit Fristsetzung auffordern, Ihnen den Resturlaub aus 09 auszuzahlen.
Reagiert er nicht, würde ich eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Da die Kosten des ersten Verfahrens dort immer von jeder Partei selber getragen werden müssen, würde ich das erstmal ohne Anwalt machen. Bei der Formulierung der Klage hilft die Rechtsantragsstelle bei Gericht.

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" Don`t feed trolls"

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. der verweis aufs burlg sagt doch klipp und klar, dass es bis ende märz überhaupt kein problem ist, den urlaub zu übertragen. nach neuerer eugh-rechtsprechung vielleicht sogar darüber hinaus. also ran und urlaub beantragen! konkret, meine ich. wenn der dir abgelehnt würde, bleibt dir immer noch der weg zum arbgericht ...

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