Resturlaub mit pauschal Zahlung abgelten?Abfindung

19. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schlaubischlumpf
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)
Resturlaub mit pauschal Zahlung abgelten?Abfindung

Hallo,

AN und AG sind sich einig und machen einen Aufhebungsvertrag. Es sind noch laut anteiliger Berechnung des AG 24 Urlaubstage offen. Kann dies in Form einer Abfindung (ggfs. sogar Steuerfrei?) abgegelten werden?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... du stellst eine steuerrechtliche frage. meines wissens werden aber abfindungen versteuert.
arbeitsrechtlich steht dir die auszahlung des resturlaubs zu, wenn er nicht genommen werden kann. ob du mit einer pauschalen abgeltung zufrieden bist, dürfte von der höhe der pauschale abhängen, schätze ich. wenn an und ag einig sind, steht dem aber wohl nichts im wege.


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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 54x hilfreich)

Sehr geehrter schlaubischlumpf,

wie blaubär49 schon erwähnt hat Ihre Frage neben dem arbeitsrechtlichen einen deutlichen steuerrechtlichen Aspekt.

Steuerfreie Zahlungen sind mit einiger Sicherheit nicht möglich - sozialversicherungsfreie und steuerbegünstigte unter Umständen schon. Jedoch liegen hier Gestaltungsfreiheit und Gestaltungsmißbrauch dicht beieinander, weswegen ich für mein Teil öffentlich ohne nähere Kenntnis der Umstände keine Auskunft geben würde. Vielleicht sollten Sie und Ihr Arbeitgeber einfach mal schauen, wieviel Sie beide die normale Auszahlung kostet - und dann bei einem ortsansässisgen RA oder hier per Direktanfrage einen kleinen Teil dieser Summe investieren, um einen guten Rat zu bekommen. 24 Tage - bei einem Tagesverdienst von 100 € wären das 2400 €, die als normale Lohnzahlung den AG etwa 600 €, den AN je nach Verhältnissen etwa 1000 € kosten. Da ist guter Rat unter Umständen nicht teuer, sondern bringt Rendite.

Freundliche Grüße

N. Unruh

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