Hallo,
ich habe noch vom Jahr 2001 17 Tage Urlaub zu bekommen. Da ich diesen wegen Krankheit nicht vor meiner Elternzeit nehmen konnte, habe ich meinen Arbeitgeber gebeten, mir den Resturlaub auszuzahlen. Dieser meinte, ich müsse die 17 Tage nach meiner Elternzeit nehmen. Das wäre etwa im Juli 2005.
Ist das so üblich, oder will mein Arbeitgeber mich übers Ohr hauen?
Und werden die 3 Jahre Elternzeit später im Lebenslauf als Berufserfahrung angerechnet, oder muss man das ausklammern?
Gruss,
Picina
Resturlaub nach Elternzeit?
25. Oktober 2003
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Frage vom 25. Oktober 2003 | 20:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub nach Elternzeit?
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