Hallo!
Wie seht Ihr folgenden Fall:
Eine Mitarbeiterin hat 5 Tage die Woche je 4 Stunden gearbeitet. In dieser Zeit hat sie 37 Urlaubstage angesammelt. Dann ist sie in Elternzeit gegangen und konnte die Tage nicht mehr nehmen. Nach der Elternzeit arbeitet sie nur noch 2 Tage die Woche, je 8 Stunden. Sie möchte die 37 Tage an die Elternzeit anhängen. Der Arbeitgeber rechnet dafür die 37 bereits verdienten Tage in Stunden um (37x4=148) und verteilt diese auf die neuen Tage (148:8=18,5). Sie darf jetzt nur noch (aufgerundet) 19 Tage Urlaub nehmen, statt 37. Wäre das rechtens? Sind nicht Tage immer Tage? Der AG sagt, es ist rechtens, weil der Urlaub nicht gekürzt wird, sondern der Urlsubswert ermittelt und angerechnet wurde...
Resturlaub nach Elternzeit
17. August 2018
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Frage vom 17. August 2018 | 08:24
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub nach Elternzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 17. August 2018 | 09:22
Von
Status: Wissender (15547 Beiträge, 5958x hilfreich)
Ich denke, du liegst richtig mit der Ansicht, dass dir die U-Tage aus der Zeit der 5-Tage-Woche nicht so umgerechnet werden darf in einen fiktiven 'Urlaubswert'.
Dazu wohl passend:
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2016/10/20/urlaubsberechnung-was-gilt-bei-wechsel-zwischen-vollzeit-und-teilzeit/
#2
Antwort vom 17. August 2018 | 12:19
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank! Das Problem ist, dass der Arbeitgeber sagt, es läge keine Benachteiligung vor, da er den Urlaub ja nicht kürzt. Früher hatte der Urlaubstag einen Wert von 4 Stunden. Da nun 8 Stunden am Tag gearbeitet wird, müssen für einen Arbeitstag 2 Urlaubstage genommen werden. Hört sich logisch an, klingt für mich aber trotzdem nicht fair und rechtens. Was meint Ihr?
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