Resturlaub nach Kündigung aufteilen?

2. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Würmchen2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub nach Kündigung aufteilen?

Hallo,
ich habe letzte Woche fristgerecht gekündigt und fange ab 01.08. einen neuen Job an.
Bei meinem alten AG hab ich noch 20 von 29 (6 Tage Woche) Urlaubstage übrig. Bei meinem neuen AG habe ich 26 (5 Tage Woche) Urlaub im Jahr.
Muss ich meinen geplanten Urlaub nun für den Rest des Jahres aufteilen (habe im September 7 Tage Urlaub gebucht) oder fängt ein neues Urlaubskonto bei meinem neuen AG an?

Falls ein neues Urlaubskonto anfängt, könnte ich quasi diesen Monat noch meine 20 Urlaubstage beim alten AG nehmen und dennoch im September über meinen neuen AG in den Urlaub gehen?

Ist (zum Glück) meine Erste Kündigung, deswegen bin ich gerade echt überfragt, möchte nix falsch machen.
Vielen Dank schon mal!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// (habe im September 7 Tage Urlaub gebucht)
Und das ist hoffentlich mit dem neuen AG auch besprochen und von ihm bewilligt.
Der alte AG stellt dir eine Bescheinigung über den verbrauchten Urlaubsanspruch aus.
Wenn du jetzt noch den Resturlaub beim alten AG nimmst, hast du für den Rest des Jahres keinen weiteren U-Anspruch! Du solltest also mindestens so viel übrig behalten, wie du im September benötigst, vielleicht aber auch noch eine Reserve, etwa für Weihnachten ..

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#2
 Von 
Würmchen2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh Danke für den Hinweis!
Wie berechnet sich denn mein Urlaubsanspruch, da ich beim neuen AG ja weniger Urlaubstage habe?

Ich möchte den Rest ja dann wenigstens noch ausgezahlt bekommen (auch wenn mir frei lieber wäre).
Kann man so was auch noch nachträglich klären oder muss das nun vor dem 01.08 unter Dach und Fach sein?

-- Editiert von Würmchen2 am 02.07.2018 16:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Bei deinem neuen AG erwirbst du in 5 Monaten 11 Tage Urlaubsanspruch.
Beim jetzigen AG hast du noch 20 Tage. Da wäre es vmtl. das Geschickteste, wenn du dort noch 9 Tage Urlaub nimmst - jedenfalls kommen sich die Ansprüche dann nicht ins Gehege.
Mir erscheint die Vorstellung schwierig, dass der neue AG dir den höheren U-Anspruch aus dem alten AV erfüllen soll. Und im neuen AV gleich mit Diskussionen um alten Urlaub zu beginnen, wäre doch reichlich ungeschickt. Ich finde es schon enorm, wenn der neue AG deine Urlaubsplanung im September so akzeptiert.

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