Resturlaub nach Kündigung in der zweiten Jahreshälfte.

18. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
MarkSmith
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub nach Kündigung in der zweiten Jahreshälfte.

Hallo
Ich habe nach 27 Jahren meinen Job zum 30.09.2023 gekündigt. Mein Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage.
Aufgrund langer Krankheit war ich in diesem Jahr noch nicht arbeiten. Ich bin davon ausgegangen, dass ich nur 23 Tage Resturlaub habe (2,5 Tage x 9 Monate). Im Moment bin ich nicht mehr krankgeschrieben sondern im Urlaub. Nun habe ich gelesen, dass mir 30 Tage zustehen würden, weil ich in der zweiten Jahreshälfte gekündigt habe. Was passiert jetzt mit den 7 offenen Tagen? Muss mein "noch" Arbeitgeber diese auszahlen oder gehen diese auf den neuen Arbeitgeber, wo ich am 01.10.2023 anfange zu arbeiten über?

Vielen Dank für die Hilfe!

Marc

-- Editiert von User am 18. September 2023 17:56

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarkSmith
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Eins habe ich vergessen. Eine „pro-rata-temporis"-Klausel gibt es in meinem Vertrag nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18526 Beiträge, 6778x hilfreich)

Dann wird das wohl stimmen mit den dreißig Tagen - der Rest wird dir einfach ausbezahlt nach deinem Ausscheiden aus dem Betrieb.

1x Hilfreiche Antwort

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