Resturlaub nach langer Krankheit Nun Kurzarbeit in Firma

20. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
sminty99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Resturlaub nach langer Krankheit Nun Kurzarbeit in Firma

Hallo, ich war sehr lange krank (ausgesteuert und danach ALG I nach Nahtlosigkeit) Ich habe noch kompletten Urlaub von 2020 und 2021. Da ich sehr wahrscheinlich ab Februar wieder arbeitsfähig bin, wollte ich den Resturlaub zunächst nehmen. Der Arbeitgeber teilte mir nun mit, dass sie in Kurzarbeit sind und ich drei Tage die Woche arbeiten soll im Februar und den Resturlaub von 2020 im März nehmen darf. Sie hätten ansonsten zu wenig Leute, weil sie in „Teams" arbeiten müssen wegen Corona. Der aus 2021 dann irgendwann danach wenn es passt.

Ist das richtig so? Muss der Urlaub nicht erst genommen werden bei Kurzarbeit? So hatte ich das bei der AfA gelesen:
Seit dem 1. Januar 2021 muss Erholungsurlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit eingebracht werden, wenn die Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem nicht entgegenstehen (§ 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 SGB III). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für den Jahreswechsel 2021/2022.
Aber gilt das auch, wenn ich nun nach langer Krankheit wieder zurückkehre?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat:
Der Ur­laubs­an­spruch verfällt bei lan­ger Krank­heit ge­ne­rell 15 Mo­na­te nach Ab­lauf des Ur­laubs­jah­res, d.h. auch oh­ne tarif­ver­trag­li­che Re­ge­lung.
https://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit_Arbeitsrecht_Urlaub_Krankheit.html


Wenn du den U aus 2020 nicht im März nimmst bzw. antrittst, ist er futsch. Mit dem U aus 2021 hat es noch Zeit bis 31/03/23.

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