Hallo,
Folgende Situation:
AN ist seit September 2022 krankgeschrieben, Krankengeld lief Anfang 2024 aus und der Übergang zur Aussteuerung (ALG1) war angedacht, hat sich aber wegen mangelnder Arbeitsbescheinigung bis Juni hingezogen.
Zudem wurde im April die Kündigung Ende Juli ausgesprochen(5 Jahre Festeranstellung+GdB50).
Im Kündigungsschreiben und in der Agentur für Arbeit übermittelten Daten ist von 7 verbleibenden Urlaubstagen die Rede. Jährlicher Anspruch war 35 Tage, Zeitkonto im Plus, und auch wenn im AV viele Klauseln dazu stehen, kann das mit rechten Dingen zugehen?
Resturlaub nach langer Krankheit und Kündigung
24. Juli 2024
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Frage vom 24. Juli 2024 | 15:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub nach langer Krankheit und Kündigung
#1
Antwort vom 24. Juli 2024 | 16:38
Von
Status: Legende (19837 Beiträge, 7209x hilfreich)
AN hatte evtl. noch Urlaubsanspruch aus 2022, der allerdings nach 15 Mon Erkrankung dann doch verfallen ist.
Anspruch auf den gesetzlichen U-Anspruch besteht ob der Erkrankung gleichwohl für 2023 voll und voll auch für 2024, weil die Kündigung in die 2. JH fällt.
Ob der Zusatzurlaub aus dem Vertrag noch zu beanspruchen ist, hängt davon ab, ob es dafür Sonderregelungen gibt. Das wäre genauer anzuschauen.
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