Hey,
A wechselt zum 01.10.07 den AG (von B zu C). A hat bei B noch 3 Tage Resturlaub.
Frage: Wer bestimmt, ob A den Urlaub bei B noch nehmen muss/kann oder A sich eine Bescheinigung für C ausfüllen läßt dass es noch Resturlaub gibt?
Quasi: Hat A das Recht, die Tage noch bei B zu nehmen??
Ergänzung: Muss es C als neuer Arbeitgeber dulden, dass A Urlaub aus einem "alten" Arbeitsverhältniss mit in das neue nimmt?
Merci***
Resturlaub-neuer Arbeitgeber
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... AG A muss den Urlaub gewähren, oder - wenn nicht möglich - ausbezahlen.
Gibts da ne Hausnummer dazu???
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Danach war zwar nicht gefragt, aber danke für den freundlichen Hinweis - wenn es mal wieder einen Jux-Thread gibt, in dem ne blöde Ansage noch fehlt, sag ich dir Bescheid....
.. ein blick in das gesetz erleichtert sehr die rechtsfindung, meinen die juristen (scherzhaft). mit bedacht das burlg lesen kann manche frage überflüssig machen. kein scherz.
http://bundesrecht.juris.de/burlg/index.html
Der Anspruch der bei B entsteht muss auch von B gewährt, und wenn das nicht geht, abgegolten werden (§ 7).
Prima . . danke für den Hinweis! Das ist eine Antwort, die einen Forenfragesteller weiterbringt:-)
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