Resturlaub-neuer Arbeitgeber

23. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
Resturlaub-neuer Arbeitgeber

Hey,

A wechselt zum 01.10.07 den AG (von B zu C). A hat bei B noch 3 Tage Resturlaub.
Frage: Wer bestimmt, ob A den Urlaub bei B noch nehmen muss/kann oder A sich eine Bescheinigung für C ausfüllen läßt dass es noch Resturlaub gibt?
Quasi: Hat A das Recht, die Tage noch bei B zu nehmen??

Ergänzung: Muss es C als neuer Arbeitgeber dulden, dass A Urlaub aus einem "alten" Arbeitsverhältniss mit in das neue nimmt?

Merci***

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... AG A muss den Urlaub gewähren, oder - wenn nicht möglich - ausbezahlen.

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#2
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Gibts da ne Hausnummer dazu???

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#4
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Danach war zwar nicht gefragt, aber danke für den freundlichen Hinweis - wenn es mal wieder einen Jux-Thread gibt, in dem ne blöde Ansage noch fehlt, sag ich dir Bescheid....

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ein blick in das gesetz erleichtert sehr die rechtsfindung, meinen die juristen (scherzhaft). mit bedacht das burlg lesen kann manche frage überflüssig machen. kein scherz.

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

http://bundesrecht.juris.de/burlg/index.html

Der Anspruch der bei B entsteht muss auch von B gewährt, und wenn das nicht geht, abgegolten werden (§ 7).

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#7
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Prima . . danke für den Hinweis! Das ist eine Antwort, die einen Forenfragesteller weiterbringt:-)

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