Resturlaub und Überstunden...

2. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
duendeBCN
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub und Überstunden...

Hallo liebe Gemeinde,
ich weiss es ist schon viel darüber geschrieben worden, aber hab nich wirklich etwas passendes gefunden. Also ich habe gekündigt. Fristgerecht zum 30.9.08. Ich habe noch die ganzen 30 Tage Urlaub. In meinem Arbeitsvertrag steht: Der Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage. Vor Ablauf einer sechsmonatigen Beschäftigungsdauer kann der Urlaub nicht beansprucht werden. Hab ich nun noch 30 urlaubstage oder nur 30 -3*2,5 ? Im Vertrag steht ja nichts davon dass man dies so Anteilmässig abrechnen muss......
Die Zweite Sache: Ich habe 150 Überstunden. Die muss ich doch auch entweder abfeiern oder ausbezahlt bekommen oder? Gibt es da irgendwelche Sonderregelungen? In meinem Arbeitsvertrag steht: Mit diesem Gehalt sind auch bis zu 10 % der Überstunden, bezogen auf die jährliche Regelarbeitszeit abgegolten.
Heisst das, dass ich nur noch 135 Überstunden habe? oder wie ist das zu verstehen?
Vielen Dank im Vorraus
gruss duendeBCN

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)



Dein Urlaubsanspruch bis 30.09.2008 ist somit noch 23 Tage (30:12x9 - kaufm. gerundet).

Du durftest zwar in den ersten sechs Monaten keinen Urlaub nehmen, aber trotzdem stehen dir die Urlaubstage danach zu.

Überstunden:
Du hast m. E. richtig gerechnet. 135 Überstunden muss man dich noch abfeiern lassen, kann sie aber auch ausbezahlen.


Diese Regelung: ´´bezogen auf die jährliche Regelarbeitszeit abgegolten. ´´ verstehe ich allerdings nicht so richtig, wird sich aber sicher noch jemand melden.

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#2
 Von 
duendeBCN
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok Danke erstmal....:-)
Das hört sich doch gut an.... Hätte gerne noch ein paar Paragraphen, Gesetzeshinweise, etc... Ich kann mir denken dass mein Chef dass sonst nicht akzeptiert mit den Überstunden..:-( leider...:-(

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Was HeHe schreibt ist falsch. Dir steht der volle Jahresurlaub zu, wenn in deinem Vertrag (oder evtl. Tarifvertrag) nicht geregelt ist, dass der Urlaub gezwölftelt wird. Das gilt analog zum Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz (<- zu ergooglen).

Keine Ahnung wieviele Überstunden du noch hast. Du hast zu deiner Jahresarbeitszeit nichts geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
duendeBCN
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
ja noch besser..:-)
Meine Jahresarbeitszeit? Also ich habe eine 38 Stunden Woche. Und dies Vollzeit,also 5 Tage die Woche...Meinst du das? Welche Restüberstunden ergeben sich dann daraus?
Gruss und Danke nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

quote:
In meinem Arbeitsvertrag steht: Mit diesem Gehalt sind auch bis zu 10 % der Überstunden, bezogen auf die jährliche Regelarbeitszeit abgegolten.


So, bei 38 Stunden / Woche sind 10% = 3,8 Überstunden / Woche schon mit dem Gehalt abgegolten.

Bis zum Ende deiner Kündigungsfrist sind 39 Wochen in diesem Jahr rum.

39 x 3,8 Stunden = 148,2 Stunden werden dir also nicht als Ü-Stunde ausgezahlt. Da bleibt nicht mehr viel übrig zum Auszahlen!




-- Editiert von oha am 02.07.2008 13:47:43

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