Resturlaub und Überstunden nach Kündigung auszahlen

14. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Basti1986
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 12x hilfreich)
Resturlaub und Überstunden nach Kündigung auszahlen

Hallo,

ich stehe vor folgenden Problem. Und zwar bin ich seit Anfang August diesen Jahres krank geschrieben, da ich einige Differenzen mit meinem Arbeitgeber habe und den psychichen Druck nicht mehr aushalten wollte. Nun habe ich zum 1.11.2015 eine neue Arbeitsstelle bekommen und bei meinem jetzigen Arbeitgeber zum 31.10.2015 gekündigt. Da ich noch Urlaub und Überstunden habe würde ich gern wissen ob ich ein Recht darauf habe das er mir das auszahlt!? Und wenn ja wie gehe ich das am besten an?

Vielen Dank im Vorraus schonmal für eure Antworten.

Viele Grüße

Bastian

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Resturlaub sollte dein AG automatisch auszahlen, spätestens wenn du wieder gesund bist.
Mit Überstunden kann es schwieriger werden, nämlich dann, wenn es keine echten Überstunden sind im Sinne der Definition.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Basti1986
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 12x hilfreich)

Naja, es geht mir darum, das meine Krankschreibung bis zu meinem letztem Arbeitstag geht. Das heißt sobald ich wieder gesund bin, arbeite ich in einem anderem Unternehmen....
Was bedeutet "echte" Überstunden? Ich habe "echte" Überstunden und diese wurden auch über ein Zeiterfassungssystem erfasst.

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Resturlaub-Abgeltung (Auszahlung) beim alten Arbeitgeber evtl. beantragen, nicht daß er Dir hier einen Strick dreht. Oftmals heißt es "Urlaub auf Antrag".

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

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