Resturlaub/Kündigung

18. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kizibowski
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 11x hilfreich)
Resturlaub/Kündigung

Ich habe meine befristete Stelle im öffentlichen Dienst gekündigt und bin nun bis zum Ende krankgeschrieben. Was passiert mit meinem nicht genommenen Resturlaub? Verfall? Auszahlung? Kennt sich jemand aus??

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2334x hilfreich)

Der Urlaub wird abgegolten, wenn du wieder arbeitsfähig wärst. Sollte das erst nach Ende der Tätigkeit sein, kann es sein, dass der AG einen Nachweis dafür von dir verlangt, wenn du die Auszahlung beantragst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kizibowski
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich werde den Resturlaub definitiv nicht nehmen können. Wie sieht es rechtlich aus? Verfällt er oder muss er mir ausgezahlt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2334x hilfreich)

Wenn er nicht genommen werden konnte, muss er ausgezahlt werden, aber erst wenn du wieder gesund bzw. nicht mehr krankgeschrieben bist. Und das trifft auch auf die Zeit nach Beendigung des AV zu, wenn du da noch weiter krank sein solltest.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 323x hilfreich)

Da wir erst Anfang des Jahres haben und hier von Resturlaub die Rede ist, muesste wohl auch erst einmal geklaert werden, ob es sich hierbei um Urlaubsansprueche aus 06 oder aus 07 handelt. Danach waere die Ausschlussfrist zu beachten, innerhalb derer der Resturlaub aus dem Vorjahr genommen werden muss. Wird der AN erst nach Ablauf dieser Ausschlussfrist wieder arbeitsfaehig, dann ist der Urlaubsanspruch bereits verfallen.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.664 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.562 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen