Ich habe meine befristete Stelle im öffentlichen Dienst gekündigt und bin nun bis zum Ende krankgeschrieben. Was passiert mit meinem nicht genommenen Resturlaub? Verfall? Auszahlung? Kennt sich jemand aus??
Resturlaub/Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Der Urlaub wird abgegolten, wenn du wieder arbeitsfähig wärst. Sollte das erst nach Ende der Tätigkeit sein, kann es sein, dass der AG einen Nachweis dafür von dir verlangt, wenn du die Auszahlung beantragst.
Ich werde den Resturlaub definitiv nicht nehmen können. Wie sieht es rechtlich aus? Verfällt er oder muss er mir ausgezahlt werden?
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Wenn er nicht genommen werden konnte, muss er ausgezahlt werden, aber erst wenn du wieder gesund bzw. nicht mehr krankgeschrieben bist. Und das trifft auch auf die Zeit nach Beendigung des AV zu, wenn du da noch weiter krank sein solltest.
Da wir erst Anfang des Jahres haben und hier von Resturlaub die Rede ist, muesste wohl auch erst einmal geklaert werden, ob es sich hierbei um Urlaubsansprueche aus 06 oder aus 07 handelt. Danach waere die Ausschlussfrist zu beachten, innerhalb derer der Resturlaub aus dem Vorjahr genommen werden muss. Wird der AN erst nach Ablauf dieser Ausschlussfrist wieder arbeitsfaehig, dann ist der Urlaubsanspruch bereits verfallen.
Gruss
CAM
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