hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
ich habe vor 2 wochen meine kÙndigung zum 31.7.06 erhalten. ich arbeite in einer firma die keinem verband angeh?rt, es handelt sich um eine kooperation fÙr den holzfachhandel. (ohne betriebsrat etc.)
nun meine frage, die meines erachtens nicht eindeutig aus dem bundesurlaubsgesetz hervor geht.
eigentlich bin ich davon ausgegangen das mir an resturlaub 1/12 fÙr jeden monat zusteht bis zum 1.8. nun hat mit aber meine mutter gesagt, dass es eine regelung gibt die besagt:
wer nach dem 1.4. die ordentliche kÙndigung bekommt, hat anspruch auf den gesamten jahresurlaub.
ist dem nun so und wo finde ich das schriftlich? oder kann es sein, das diese regelung ausschliesslich fÙr gewerkschaften wie z.b. ig metall (in deren satzungen steht das drin) gilt??
w?re dankbar fÙr antworten,.. bzw.. wo ich dies denn schriftlich finde.
vielen dank & gru¤
verena
-- Editiert von sKaOs am 29.05.2006 10:53:57
Resturlaubsanspruch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo verena, doch das geht schon aus dem Bundesurlaubsgesetz hervor. Aber mit dem 1.4. hat das nichts zu tun. Wenn du bereits am 01.01. des Jahres in der Firma warst, dann steht dir der volle gesetzliche Mindesturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 30.06. zu. Und insofern keine Zwölftelungsregelung zum Urlaub im Vertrag zu finden ist, dann auch der Teil, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht.
Ergibt sich aus den §§ 3
, 4
+ 5 des BUrlG.
MfG
ielen dank erstmal!
das hei§t jetzt fŸr blonde im klartext.
mir stehen auf jeden fall 20 tage + mein resturlaub aus dem letzten jahr zu?!
is des alles kompliziert... :-)
vielen dank nochmal.
lg verena
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Dir stehen 24 Werk tage (= 4 Wochen) gesetzlich zu und bei dem Resturlaub aus dem vergangenen Jahr kommt es drauf an, wann du da angefangen hast.
ich bin schon fast 6 jahre hier....
aber gesetzl. sind fŸr ein 5 tage woche 20 tage urlaub gŸltig. fŸr ne 6 tage woche wŸrden 24 tage zum tragen kommen.
ok, jetzt muss das nur noch die person dame glauben .. das wird gern mal hin und her gedreht ... :-)
vielen dank & einen schšnen tag wŸnsche ich
Dann ist dein Urlaub vom Vorjahr bereits verfallen (insofern es dazu keine andere Regelung bei euch gibt).
MfG
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