Hallo,
ich bin seid über 5 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und habe zum 30.09. gekündigt.
Ich habe einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr. Da der Vertrag keine "pro rata temporis" Klausel enthält, würde mir ja der Volle Jahresurlaub zustehen und nicht genommener Urlaub ausbezahlt werden.
Jedoch habe ich auch noch Resturlaub aus dem Vorjahr von 7 Tagen.
Ich habe dieses Jahr bereits 22 Tage Urlaub genommen. 7 Tage Resturlaub vom Vorjahr und 15 Tage vom regulärem Urlaub.
Meine eigentliche Frage ist jetzt wie viel Urlaubstage ausbezahlt werden müssen wenn ich den Resturlaub nicht mehr nehmen kann. Verfällt den Resturlaub vom Vorjahr und ich habe nur (30 Tage - 22 Tage = 8 Tage) oder (37 Tage - 22 Tage = 15 Tage). Zu dieser Konstellation hab ich leider nichts gefunden.
Schonmal Vielen Dank für die Antworten.
-- Editiert von User am 11. September 2023 09:57
Resturlaubsanspruch bei Kündigung + Resturlaub Vorjahr
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitatedoch habe ich auch noch Resturlaub aus dem Vorjahr von 7 Tagen. :
Ich habe dieses Jahr bereits 22 Tage Urlaub genommen. 7 Tage Resturlaub vom Vorjahr und 15 Tage vom regulärem Urlaub.
Die Angaben verwirren mich:
- Wieso willst du noch 7 U-Tage aus 2022 haben? - Urlaubsansprüche gelten im Prinzip kalenderjährlich, Resturlaub kann übertragen werden und wird dann üblicherweise baldigst verbraucht.
- Dieses Jahr willst du 22 U-Tage genommen haben (soweit klar), redest dann aber von 15 Tagen regulären Urlaubs. Da steige ich aus.
Oder ist es doch einfach so, dass die 22 U-Tage sich zusammensetzen aus den 7 Tagen des Vorjahrs und 15 Tagen 'neuen' Urlaubs? Dann sollte dir in der Tat Urlaubsentgelt für 15 Tage ausbezahlt werden - vorausgesetzt, dass tatsächlich hinsichtlich des Urlaub aus dem AV nix anders geregelt ist.
ZitatVerfällt den Resturlaub vom Vorjahr :
Ich nehme mal an, dass es im Wesentlichen um die Frage des Verfalls des Urlaubsanspruchs geht, hier also 7 Tage aus 2022.
Dazu braucht es mehr Angaben darüber, welche Regelungen im Betrieb zum Verfall des Urlaubs gibt, oder - sofern es keine gibt- was der Arbeitgeber im Jahr 2022 unternommen hat, insbesondere ob er Sie ganz konkrete auf den Verfall des Urlaubs hingewiesen. Gibt es kein Regelungen zum Verfall und hat der AG Sie auch nicht konkret auf den Verfall hingewiesen, so ist der Urlaub nicht verfallen. Damit konnten Sie ihn in 2023 noch nehmen, sodass sie nur 15 Tage Urlaub aus 2023 verbraucht haben, mithin noch 15 Tage vorhanden sind.
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Vielen Dank für die Antwort.
Im Arbeitsvertrag steht lediglich das ich 30 Tage Urlaub habe. Und im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes gelten.
Den Resturlaub aus dem Vorjahr habe ich bereits im Februar genommen, damit dieser nicht verfällt. Mit regulärem Urlaub meinte ich den Anspruch aus dem Aktuellen Jahre ohne den Resturlaub aus dem Vorjahr. Quasi die 30 Tage.
Wenn ich dich richtig verstehe müssten mir dann theoretisch noch 15 Tage zu stehen. Da der Resturlaub nicht mit eingerechnet wird.
ZitatJedoch habe ich auch noch Resturlaub aus dem Vorjahr von 7 Tagen. :
Nein, hast Du nicht.
ZitatIch habe dieses Jahr bereits 22 Tage Urlaub genommen. 7 Tage Resturlaub vom Vorjahr und 15 Tage vom regulärem Urlaub. :
Findest Du den Widerspruch?
Du hattest Resturlaub aus dem Vorjahr ->
ZitatDa der Resturlaub nicht mit eingerechnet wird. :
Der kann nicht "eingerechnet" werden, da er im Februar genommen/verbraucht wurde.
ZitatWenn ich dich richtig verstehe müssten mir dann theoretisch noch 15 Tage zu stehen. :
Es muss geschaut werden, wie es mit dem vertraglichen Urlaub (10 Tage bei Dir) geregelt ist.
Wenn dieser wie der gesetzliche Urlaubsanspruch (20 Tage) behandelt wird, dann nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch.
-- Editiert von User am 11. September 2023 12:44
ZitatIch nehme mal an, dass es im Wesentlichen um die Frage des Verfalls des Urlaubsanspruchs geht, hier also 7 Tage aus 2022. :
Darum kann es nicht gehen, da der Urlaub im Februar genommen wurde.
Ohjeh jetzt werde ich überfordert. So langsam bin ich raus.
Also auf meiner letzten Gehaltsabrechnung von August steht:
Urlaub (akt Jahr/Vorjahr): 30.00 / 7.00
Urlaub genommen - Akt Monat: 5
Urlaub genommen - gesamt: 22.00
Urlaub Restanspruch: 15.00
Quasi verstehe ich es so, dass ich die 15 Tage noch Anspruch habe. Egal ob ausgezahlt oder genommen wird???
Du musst zwischen gesetzlichem Urlaubsanspruch (20 Tage) und vertraglichem Urlaubsanspruch (10 Tage) unterscheiden.
Im Bundesurlaubsgesetz ist nur der gesetzliche Urlaubsanspruch geregelt.
Der vertragliche Teil kann in deinem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag im Gegensatz zum gesetzlichen Urlaubsanspruch anders geregelt sein.
Der vertragliche Urlaubsanspruch ist frei verhandelbar, bedeutet er kann bei einer unterjährigen Kündigung teilweise verfallen, in Gänze verfallen, irgendetwas dazwischen etc..., das selbe gilt für die Abgeltung.
Erst wenn es keinerlei vertraglichen Regelungen zu diesem Thema gibt, wird der vertragliche Urlaubsanspruch so behandelt wie der Gesetzliche.
ZitatUrlaub Restanspruch: 15.00 :
Quasi verstehe ich es so, dass ich die 15 Tage noch Anspruch habe. Egal ob ausgezahlt oder genommen wird???
Es ist möglich, ebenso aber auch, dass aus den 15 Tagen 5 werden, weil Aufgrund einer Vereinbarung im Arbeits- / Tarifvertrag, oder einer Betriebsvereinbarung, der vertragliche Urlaub anders behandelt wird.
Also vielen Dank für die Erklärung.
Da es bei uns keinen Tarifvertrag, oder einer Betriebsvereinbarung gibt und im Arbeitsvertrag nichts in dieser Form steht hoffe ich einfach mal das es voll berechnet wird.
Danke euch für die Hilfe
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