Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich meines Urlaubsanspruches. Meinen Arbeitsvertrag
werde ich zum 31.07.2019 kündigen. Mein Urlaubsanspruch für ein ganzes Jahr beläuft sich auf 28 Tage.
Im Arbeitsvertrag befindet sich im §5 der den Urlaub regelt die folgende Klausel:
(3) Scheidet der Mitarbeiter nach Erfüllung der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres aus, so hat er Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubes für jeden vollen Monat des Bestehend des Arbeitsverhältnisses, mindestens jedoch den gesetzlichen Mindesturlaub.
Wie muss man diesen Satz verstehen? Habe ich Anspruch auf 7/12 des Jahresurlaubs (also auf 16,3 Tage) oder auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen der am Ende des Satzes erwähnt wird?
VG
Mr. Darcy
Resturlaubsanspruch bei Kündigung
6. Juni 2019
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Frage vom 6. Juni 2019 | 13:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaubsanspruch bei Kündigung
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#1
Antwort vom 6. Juni 2019 | 14:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Da du in der 2. Hälfte des Jahres gekündigt hast, steht dir mindestens der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen zu. Vorausgesetzt du bist seit mind. 1.1. dort beschäftigt.
#2
Antwort vom 6. Juni 2019 | 14:36
Von
Status: Weiser (17356 Beiträge, 6464x hilfreich)
/// ... mindestens jedoch den gesetzlichen Mindesturlaub.
Je nachdem, was für den AN günstiger ausfällt. In deinem Fall ist der Mindesturlaub günstiger, also 20 Tage.
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