Hallo,
Ich habe folgendes Anliegen:
Mein Arbeitgeber hat nun damit begonnen einen Springerdienst mit einer Rufbereitschaft einzuführen. Das darf er laut Tarifvertrag auch tun, allerdings stellt sich mir und meinen Kollegen die Frage, ob das so wie es gedacht ist juristisch sauber ist.
Da es bei uns verschiedenste Schichtlängen gibt (8 stunden bis hin zu 24 Stunden) und der Springerdienst dafür da ist spontane Krankheitsausfälle am morgen abzufangen heißt das, dass ein Springer dann morgens angerufen wird und dann für diese Schicht zur Arbeit kommen muss.
Was mir Bauchschmerzen bereitet ist, dass dieser Springerdeinst eine Rufbereitschaft von 6 Uhr bis 10 Uhr ist. Kann der Arbeitgeber für diese 4 Stunden Rufbereitschaft anordnen, mich aber im Bedarfsfall dann auch bis zum nächsten morgen um 8 Uhr einsetzen? müsste dann nicht eigentlich die Rufbereitschaft auch bis zum nächsten morgen um 8 Uhr gehen?
Weil so ist ja für uns als Areitnehmer der Tag ohnehin voll geblockt, ob die rufbereitschaft 2 stunden 3 stunden oder auch Stunden ist. (Dass der Springer nicht zum Einsatz kommt ist höchst selten.)
Ich hoffe mir kann da jemand helfen, da ich bisher im Netz nichts passendes gefunden habe!
Vielen Dank schon einmal!
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Rettungsdienst und Rufbereitschaft/Springer
21. Februar 2015
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Frage vom 21. Februar 2015 | 22:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rettungsdienst und Rufbereitschaft/Springer
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#1
Antwort vom 22. Februar 2015 | 08:23
Von
Status: Weiser (16534 Beiträge, 9305x hilfreich)
Ohne Kenntnis des Tarifvertrags wird man da wenig zu sagen können.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
#2
Antwort vom 22. Februar 2015 | 08:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei uns gilt die AVR der Caritas
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#3
Antwort vom 22. Februar 2015 | 10:50
Von
Status: Weiser (16534 Beiträge, 9305x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>müsste dann nicht eigentlich die Rufbereitschaft auch bis zum nächsten morgen um 8 Uhr gehen?
Weil so ist ja für uns als Areitnehmer der Tag ohnehin voll geblockt, ob die rufbereitschaft 2 stunden 3 stunden oder auch Stunden ist. (Dass der Springer nicht zum Einsatz kommt ist höchst selten.) <hr size=1 noshade>
Dein Problem ist also folgendes:
Du hast morgens 4h Rufbereitschaft in der du darauf wartest, ob du zum Dienst gerufen wirst. Die Rufbereitschaft wird auch (faktorisiert) bezahlt. Wenn du zum Dienst gerufen wirst, dann wäre das i.d.R. eine 24h Schicht.
Du musst dir also den ganzen Tag (die vollen 24h) frei halten, weil es ja sein könnte, dass in den 4h ein Anruf eingeht.
Du möchtest, dass dann auch die vollen 24h (faktorisiert) als Rufbereitschaft bezahlt werden.
Richtig?
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
#4
Antwort vom 22. Februar 2015 | 10:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Genau das ist das problem, welches wir sehen und nicht wissen ob das juristisch korrekt ist.
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