Richtig Verhalten !

26. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Newdog
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Richtig Verhalten !

Hallo,
folgendes:
"Person A" erhält von "Großer Firma" ein schreiben über hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten und wird zu einem Gespräch gebeten in welchem er Stellungnahme zu diesen Fragen nehmen soll;
1. Auf welche Ursachen sind die einzelnen Erkrankungen zurückzuführen?
2. Welche Erkrankungen stehen einem sachlichen Zusammenhang?
3. Sind die den Arbeitunfähigkeiten zugrunde liegenden Erkrankungen ausgeheilt?
4. Was tun Sie konkret, um eine Senkung Ihrer Fehlzeiten zu erreichen?
5. Wei schätzen Sie die weitere Entwicklung Ihrer Fehlzeiten ein?

Betriebsrat - Ja (aber in dieser "Großen Firma" total nutzlos)
Sind die Fehlzeiten des besagten AN wirklich "so aus dem Rahmen"? - Ja (verstreute Krankentage bzw. keine am Stück wie Beinbruch 2Monate krank)

Ignorieren? Antworten?...



Beste Grüße

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na wenn du wärend der Arbeitszeit zu einen Gespräch gebeten wirst wird man das kaum "ignorieren" können.

Stellt sich die Frage warum man so oft krank war, an was das liegt, wie man es verhindern kann und ob man helfen darf.

Genau das sind die Fragen.

Mögliche Antwort: Ich saufe das ganze Wochenende und nehme Drogen, da ist das Montag, Dienstag und Mittwoch schwer. Donnerstag und Freitag leide ich am Entzug. Was soll ich mache - ich liebe meine Drogen

Führt zur Entlassung. -)

Es kommt also drauf an was man hat und was man erzählt. Es ist nicht nötig zu erklären was man für Krankheiten hat. Das kann der Ag durch einen Amtsarzt feststellen lassen.

Meist soll das Gespräch nur Druck erzeugen. Am besten "Ich bin jetzt geheilt" sagen und kann wieder jeden Tag arbeiten.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich glaube, es ist eine gute Wahl von Ihnen, sich vorab hier zu informieren. Sie sollten das Gespräch nämlich auf jeden Fall mit dem nötigen Ernst und gut vorbereitet angehen.

Zunächst einmal ist es das Recht des Arbeitgebers, sich über den zu erwartenden Krankheitsverlauf ausreichend zu informieren. Er könnte dies notfalls sogar von einem Amtsarzt prüfen lassen. Entscheidend ist für den AG (und somit auch für eine Kündigung), ob zu erwarten ist, dass Ihre Krankheit auch in Zunkunft den Interessen des AG´s entgegenstehen wird und in welchem Ausmaß dies zu erwarten ist. Dass er versucht, dies im Gespräch herauszubekommen, ist völlig legitim.

quote:
1. Auf welche Ursachen sind die einzelnen Erkrankungen zurückzuführen?


Hier müssen/sollten Sie nicht zu sehr ins Detail gehen. Ich würde jedoch an Ihrer Stelle das Wort "Chronisch" vermeiden. Die genaue Krankheitsursache müssen Sie ohnehin NIE nennen.

quote:
2. Welche Erkrankungen stehen einem sachlichen Zusammenhang?


Diese Frage zielt darauf ab, zu erfahren, ob evt. ein chronischer Hintergrund zu vermuten ist. Wenn Sie beispielsweise immer wieder wegen einer asthmatischen Erkrankung ausfielen, ist auch in Zukunft damit zu rechnen. Günstig für Sie wäre zu behaupten, dass die Krankheiten meist unterschiedlicher Natur waren.

quote:
3. Sind die den Arbeitunfähigkeiten zugrunde liegenden Erkrankungen ausgeheilt?:


Sehr wichtige Frage! Sie sollten hier sehr vorsichtig sein und dem AG nicht vermitteln, dass auch weiterhin mit Ausfällen aufgrund von nicht ausgeheilten Krankheiten zu rechnen ist. Am besten geben Sie an, dass die Krankheiten allesamt ausgeheilt sind (vorausgesetzt, Sie haben nicht tatsächlich schwere gesundheitliche Probleme).

quote:
4. Was tun Sie konkret, um eine Senkung Ihrer Fehlzeiten zu erreichen?:


Hier würde ich Ihnen raten, eine sportliche Betätigung im Zusammenhang mit einer Ernährungsumstellung anzugeben. Das geht den AG zwar eigentlich nichts an aber genau aus diesem Grund kann er das ohnehin nicht nachprüfen. Geben Sie sich hier optimistisch.

quote:
5. Wei schätzen Sie die weitere Entwicklung Ihrer Fehlzeiten ein?


Sagen Sie hier keinesfalls, dass Sie mit einer neutralen oder negativen Entwicklung rechnen. Dies würde dem AG einen Kündigungsgrund förmlich in die Hand spielen. Entweder sagen Sie, dass Sie die Glaskugel vergessen haben oder besser behaupten Sie, dass Sie mit einem Rückgang rechnen.
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Wie ich bereits schrieb, ging ich bei der Beantwortung Ihrer Fragen davon aus, dass Sie tatsächlich relativ gesund sind und keine extremen Ausfälle in Zukunft von Ihnen zu erwarten sind. Sollte dies anders sein, müssten Sie sich noch einmal detaillierter dazu äußern.

Ab einer bestimmten Ausfallzeit, hat der AG tatsächlich das Recht zur Kündigung - es kommt dann wie gesagt auf das Mißverhältnis zwischen Ausfallzeit und Interesse der Firma an. Auch eine Degradierung zu einer (geringwertigeren) Beschäftigung ist dem AG erlaubt. Desweiteren kämen Sie bei extremen Ausfallzeiten im Ernstfall in die Beweispflicht (ärztliche Gutachten).

Leider weiß ich nicht, um welche Anzahl an Fehlstunden es sich bei Ihnen handelt. Ab ca. 6 Wochen pro Jahr wird es kritisch - kommt aber auf den Einzelfall und die Art der Tätigkeit an.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert am 26.11.2009 15:34

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#3
 Von 
Mountainbiker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Er könnte dies notfalls sogar von einem Amtsarzt prüfen lassen.


Hallo, man darf sich doch sicher mal einklinken.

Dies ist scheinbar bei einem AN der Fall, dieser wird Wortlaut des Schreibens das er erhielt: "häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten"zum Amtsarzt beim Gesundheitsamt bestellt.

Ein Gespräch fand vorher aber nicht statt.

Gibt es hierzu euch einen Rat wie sich der AN beim Amtsarzt auf jeden Fall verhalten sollte?

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#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Wenn ich es Ihrem Wortlaut richtig entnehme, wird der Arbeitnehmer in "arbeitsfähigem" Zustand zum AA zitiert (also gerade nicht krank)?

Der Amtsarzt wird die Aufgabe haben zu prüfen, ob eine Erkrankung vorliegt, die voraussichtlich auch in Zukunft zu erheblichen Ausfallzeiten führen wird. Ist dies der Fall und eine Heilung nicht absehbar, so ist eine Kündigung durchaus möglich.

Somit sollte der AN alles dafür tun, beim AA so fit und gesund wie möglich zu erscheinen. Auch sollte in der Woche vorher auf übermäßigen Alkoholkonsum verzichtet werden (andere Drogen muss ich ja nicht erwähnen, da sie illegal sind :) ).

Der AA kann übrigens NICHT im Nachhinein feststellen, dass die vielen Krankschreibungen in der Vergangenheit unrechtmäßig waren. (Nur, falls Sie das befürchten.)





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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert am 26.11.2009 15:55

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#5
 Von 
Mountainbiker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich hatte dies auch schon in einem anderen Post geschreiben, der AN ist mom. zwar krank, wird aber seinen Dienst wieder am Mo. aufnehmen.

Der AN hat in den letzten 2 Jahren ca. 50 Kg abgenommen, nachweisbar durch Adipositaskur, der BMI viel von 47 auf 31, des Weiteren wurden mehrere Krankheiten so zu sagen besiegt und Medikamente reduziert, sogar teilweise komplett erledigt.

Die Krankheiten bestehen so gut wie nicht mehr und werden sich laut behandelden Arzt sogar erledigen.

Der AN hat eben nur Angst, das dieser Untersuchung dann eine personenbedingte Kündigung folgt.

-- Editiert am 26.11.2009 16:09

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#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Wenn ein positiver Trend zu beobachten ist, dann wird eine Kündigung sehr wahrscheinlich nicht möglich sein.
Unabhängig davon, was der AA feststellt, hat der AN das Recht (aber auch die Pflicht) den Gegenbeweis durch ein weiteres unabhängiges Gutachten anzutreten.
Hierzu kann aber beim besten Willen kein Pauschalurteil abgegeben werden. Es kommt immer darauf an, inwieweit die Interessen des AG in Zukunft voraussichtlich geschädigt werden.


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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#7
 Von 
Mountainbiker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Bekommt man das Urteil des AA mitgeteilt, sofort oder schriftlich, oder kann man Einsicht über dieses erhalten.

Von einer Kündigung ist ja noch lange nicht die Rede, der AN geht eben vom schlimmsten Fall aus, diese Untersuchung beim AA könnte ja auch ein Schuss vor den Buuk sein, als Warnung.

Mfg

-- Editiert am 26.11.2009 16:26

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#8
 Von 
Newdog
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

*Klasse* Hier erhält man aber schnell antworten - Dankeschön (-:

Was wäre wenn sich nach dem Gespräch der Trend weiterhin negativ bzw. noch höhere Krankheitsbedingte Fehlzeiten aufweisen würde? - sofortige Kündigung?

Gibt es denn noch etwas was beachtet werden muss wenn man beim AA ist? Außer das man dann total gesund ist.

Ärztliches Gutachten... wenn man zum Arzt geht 1*wegen Knieschmerzen, 1*Grippe, 1*Magenschmerzen, 1*Kopfschmerzen, usw. dann soll der Arzt dies alles bestätigen? Natürlich wird der Arzt dies bestätigen, aber diese Dinge sind ja mittlerweile alle schon verheilt, da gibt es keinerlei Beweise mehr oder ähnliches. Daher was würde des der Firma bringen?


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#9
 Von 
Mountainbiker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich werde meine Karten offen legen, da die Krankheiten wg. denen ich krank geschrieben war, sind ausgeheilt, chronische Krankheiten habe ich keine, die ich wüßte.

Krankheiten wie zb. Adipositas, Bluthochdruck, Bonchitis haben sich im moment bei mir erledigt und werden bei diesem momentanen Lebensstiel auch nicht wiederkommen.

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@all

Nach welchem Recht darf der Ag Fragen stellen, welche Krankheiten ein AN hat und welcher Usache diese sind???

@Newdog

Die Fragen 1 bis 3 muss KEIN An irgendeinem Personalchef ggüber beantworten. Einzig Berechtigter wäre ein Arzt im Betrieb -der der absoluten Schweigepflicht unterliegt. Dieser dürfte also auch unter keinen Umständen Art, Ursache der Krankheit benennen. Bruch der ärztl. Schweigepflicht ist eine Straftat.
STGB §203

Auch ein zu beauftragender MDK dürfte unter KEINEN Umständen über die Art und Ursache sprechen. Lediglich mitgeteilt werden darf, wie die Prognose aussieht.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#11
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Hier kann ich Sunbee 1 nur noch zustimmen.Kein AG hat das Recht sich nach Krankheiten des AN zu erkundigen.Auch der Betriebsarzt oder der MDK darf keine Auskunft an den AG geben. Er könnte höchstens sagen, es sieht gut oder schlecht aus, für die Zukunft.
Was mich in letzter Zeir sehr wundert , sind die vielen Anfragen zu diesem Thema. Was auch in der letzten Akte 09 ein Thema war.Hier war ein Postbote
dauernd wegen Kniebeschwerden AU und sollte aus seinen Status bei der Post entlassen werden, Mit einem Verlust von 800.-€, bei einem Nettolohn von vorher 1800.-€, komischerweise war der Mann plötzlich wieder gesund und spielte Handball und Volleyball bei den Filmaufnahmen und seine Kniebeschwerden wären ja auch eigentlich nicht so schlimm.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. weder in der frage noch in den antworten wird diskutiert oder in erwägung gezogen, dass es sich bei diesem gespräch um eine maßnahme im rahmen der wiedereingliederung handelt, wozu der AG nach SGB xy verpflichtet ist. Eine Fürsorgemaßnahme. wenn dem so sein sollte, kann AN das gespräch auch ablehnen, insbesondere wenn die erkrankungen keine ursache in der firma und er arbeit dort haben.
ansonsten scheint mir die sorge hinsichtlich der kündigung kein fundament in der krankengeschichte zu haben - für einen AG ist dcoh alles bestens gelaufen, so wie es dargestellt ist.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#13
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Da hier das Wörtchen "MUSS" genannt wurde: Natürlich MUSS der Arbeitnehmer die meisten Fragen zu Krankheiten nicht beantworten. Der Arbeitgeber hat aber ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob zukünftig mit größeren krankheitsbedingten Ausfallzeiten zu rechnen ist. Ferner ist der AG durchaus berechtigt, eine krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen (entspr. Fehlzeiten und neg. ärztliche Prognose vorausgesetzt).

Von daher sehe ich das Gespräch nicht als MUSS, sondern als Chance, sich weitere Unannehmlichkeiten und evt. amtsärztliche Untersuchungen zu sparen. Es ist ja nicht so, dass man jedes Gespräch mit dem AG meiden muss, nur weil man nicht rechtlich dazu verpflichtet ist.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Newdog
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Der AG hat sich bei meiner Krankenkasse erkundigt. Ist dies denn erlaubt?

Desweiteren noch eine Frage, wenn der AN nichts chronisches hat wird er vom AA meist freigesprochen (-:
Wie sieht es aber aus wenn der AN in Psychologischer Behandlung ist, kann er denn dann so schnell gekündigt werden?
Ich meine eine Behandlung kann schon 6Monate gehen und die Fehlzeiten können sich hierdurch auch noch steigern, natürlich müsste dann irgendwann nach 6Monaten eine positive Kurve in den Fehlzeiten vermerkbar sein oder?
Merci (-:

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""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Newdog

quote:
Der AG hat sich bei meiner Krankenkasse erkundigt. Ist dies denn erlaubt?


Klar ist das erlaubt. Was nicht erlaubt ist, ist eine Auskunft deiner GKV ggüber dem AG. Hat dieser Zweifel an deiner Erkrankung hat er die gesetzliche Möglichkeit den Medizinischen Dienst der Krankenkasse zu beauftragen. Diese darf dem AG lediglich mitteilen, dass du weiter AU bist (oder, wenn sie zu einer anderen Beurteilung kommen, wie lange vorausichtlich noch oder ob der MDK meint, die AU sei beendet. Hiergegen ist immer Widerspruch seitens des Versicherten möglich). Keinesfalls darf der MDK die Erkrankung mitteilen oder die Ursache.

@Klagdichreich

Deine Sichtweise teile ich absolut nicht.
Würde es einem AG tatsächlich um den AB gehen, würde er dessen Rechte wahren. Dann wäre ein AN auch freiwillig bereit, Auskünfte zu geben.

Eine Personenbedingte Kündigung unterliegt strengen Regeln und diese muss ein AG einhalten. So einfach, wie man sich das gern vorstellt (und macht) ist es nicht. Die Negativ Prognose muss für die Zukunft gelten und da ist auch abzuwägen, ob es dem AG zuzumuten ist, einen sich im Krankengeldbezug befindenden AN zu behalten. Der AG hat Nullkommanull Kosten und kann, dafür gibt es diese KG Zahlungen ja, einen Ersatz befristet einstellen.

Sunbee






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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 29.11.2009 12:20

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine Personenbedingte Kündigung unterliegt strengen Regeln und diese muss ein AG einhalten. So einfach, wie man sich das gern vorstellt (und macht) ist es nicht. <hr size=1 noshade>


Darin sind wir uns doch alle einig, glaube ich.

Noch was zur Mitwirkungspflicht speziell bei häufigen Kurzerkrankungen:

quote:<hr size=1 noshade>Bei einer negativen Indizwirkung hat der Arbeitnehmer gem. § 138 Abs. 2 ZPO darzutun, weshalb mit einer baldigen Genesung zu rechnen ist, wobei er dieser prozessualen Mitwirkungspflicht schon dann genügt, wenn er die Behauptungen des Arbeitgebers nicht nur bestreitet, sondern seinerseits vorträgt, die ihn behandelnden Ärzte hätten die gesundheitliche Entwicklung positiv beurteilt, und wenn er die ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbindet. Alsdann ist es Sache des Arbeitgebers, den Beweis für das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose zu führen. <hr size=1 noshade>


Quelle


Was die Länge und Häufigkeit der Fehltage angeht, so werden Ausfallzeiten von >12-14 % pro Jahr als kritisches Minimum angesehen.
"In der Vergangenheit aufgetretene Erkrankungen haben nur dann eine Indizwirkung, wenn sie über einen Zeitraum von 3 oder mindestens 2 Jahren erfaßt werden." (aus LAG Hamm Urteil vom 04.12.96 - 2Sa 511/96)


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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert am 30.11.2009 11:51

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mountainbiker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal angenommen, die Untersuchung beim AA hat stattgefunden, wann und wie wird dem untersuchten AN das Ergebniss dieser Untersuchung postiv/negativ mitgeteilt, wen überhaupt?

Hat man dann egal was nach der Untersuchung passiert, volle Akteneinsicht in diese Untersuchungsergebnisse, des AA?

Mfg

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