Risikogebiet urlaub

13. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Robbie123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Risikogebiet urlaub

Ich war während meine Urlaub in einen Risikogebiet(Bosnien und Herzegowina) Wenn ich zurück nach Deutschland gekommen bin(am Sonntag 9.8.2020), habe mich an dem nächsten Tag bei Gesundheitsamt gemeldet. Dann habe ich nach Annordnung einen Coronatest gemacht. Es war negativ und ich müsste nicht mehr in die Quarantäne bleiben(seit Dienstag 11.8.2020) Ich arbeite in einem Pflegeheim. Habe mich beim Arbeitgeber gemeldet, und der meinte ich muss den 2-ten Test nach 5-7 Tage machen und erst dann wieder mit Arbeit anfangen. Robert Koch Intitut empfhelt das, aber es steht niergendwo als angeordnet. Laut meinem Arbeitgeber kriege ich keinen Geld zwischen die Zeiten, erst wenn ich wieder arbeite. Stimmt das, darf mein Arbeitgeber so was entscheiden? Wenn er denkt dass ich Risiko Person bin, und Gesundheitsammt anders denkt, kann das sein dass ich kein Geld für nicht arbeit kriegen kann?

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21 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Robbie123):
Ich arbeite in einem Pflegeheim.

Dort gelten durchaus verschärfte Bedingungen.

Welche Rechtsgrundlagen hat er denn genannt=



Zitat (von Robbie123):
und der meinte ich muss den 2-ten Test nach 5-7 Tage machen und erst dann wieder mit Arbeit anfangen.

Meinte er das?
Oder hat er es angeordnet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Das mit dem zweiten Test ist durchaus üblich. Musste meine Kollegin, die in Slowenien war, auch machen.

Dadurch, dass man sich vorher erkundigt, was der AG verlangt, umgeht man die unbezahlten Tage.

Gerade im Gesundheits - und Pflegebereich ist der Nachweis der Nicht-Infektion sehr wichtig.

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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ergänzung zum bereits gesagten:

Lohn wird zurecht in der Zeit nicht gezahlt

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#4
 Von 
Robbie123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat gesagt dass mann erst nach dem 2-ten test sicher ist dass mann negativ ist.
Der hat es aber nicht verlangt vor dem Urlaub. Er hat es empfholen, den 2-ten Test. Das heißt ich darf mich frei bewegen weill ich nicht mehr in die Quarantäne bin und nach 14 Tage normal zum Arbeit gehen? Das könnte er mir nicht beantworten.
Ich denke wenn ich keine Simptome nach 14 Tage habe, darf ich normal arbeiten.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dadurch, dass man sich vorher erkundigt, was der AG verlangt, umgeht man die unbezahlten Tage.
Wie hätte das denn umgangen werden können? (außer gar nicht reisen natürlich)

Zitat:
Lohn wird zurecht in der Zeit nicht gezahlt
Rechtsgrundlage?

Stefan

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#6
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Dadurch, dass man sich vorher erkundigt, was der AG verlangt, umgeht man die unbezahlten Tage.
Wie hätte das denn umgangen werden können? (außer gar nicht reisen natürlich)

Rechtzeitig innerhalb des Urlaubs aus den Risikogebiet zurückreisen.

Zitat:
Lohn wird zurecht in der Zeit nicht gezahlt

Zitat:
Rechtsgrundlage?
Ich kann keine Rechtsgrundlage benennen. Allerdings die Vorgaben interpretieren.
Rückkehrer aus Risikogebieten sind zur Abklärung verpflichtet. Die Zeit bis zur Klärung ist in häuslicher Quarantäne zu verbringen. Dabei wird regelmäßig keine Lohnfortzahlung gewährt (natürlich gibt es Ausnahmen). Nach allem, was ich so gelesen habe, wird das von Juristen übereinstimmend als korrekt bewertet.

An Berufsgruppen, die mit Risikogruppen arbeiten, bestehen seit jeher besondere Anforderungen. Ich würde soweit gehen und davon ausgehen, dass die Anordnung eines zweiten Tests statthaft ist.



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#7
 Von 
Robbie123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist mir schwer zu glauben, dass ich nach die Entlassung aus die Quarantäne nicht arbeiten darf(wird mir unbezahlt).
Wie kann ich auch sicher sein dass kein andere aus meinem Unternehmen auf covid negativ ist? Keiner von uns müsste früher 2 tests machen. Betrieblich haben wir alle 1 Test in Mai/Juni gemacht und es hat gereicht.
Aus Vorsicht darf ich nicht Arbeiten gehen und es wird mir nicht bezahlt?
Negatives Test, Quarantäne aufgehoben,aus Vorsicht(Laut meinem Arbeitgeber, nicht GA) darf ich nicht arbeiten und kein Entschädigung dafür kriegen?

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#8
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Wahrscheinlich war auch kein anderer aus Deiner Firma in einem Risikogebiet.

Warum hast Du Dich nicht vorher informiert und bist etwas früher wieder gekommen? Dann wären beide Tests in Deinen Urlaub gefallen und Du würdest bezahlt.
Hast Du noch Urlaubstage oder Überstunden? Die könntest Du für die Wartezeit einsetzen.

Du als Mitarbeiter im Pflegebereich hast eine besondere Verantwortung gegenüber den Patienten. Vielleicht überlegst Du mal, was denen im Falle einer Ansteckung durch Dich schlimmstenfalls passieren kann.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich kann keine Rechtsgrundlage benennen.
Ebend.
Die Arbeitsleistung ist vertraglich vereinbart und wird angeboten, ergo muss auch bezahlt werden.

Zitat:
Rückkehrer aus Risikogebieten sind zur Abklärung verpflichtet. Die Zeit bis zur Klärung ist in häuslicher Quarantäne zu verbringen.
OK. Aber es ist abgeklärt. Wenn der Arbeitgeber übertriebene Vorstellung hat, dann kann er das nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen.

Zitat:
An Berufsgruppen, die mit Risikogruppen arbeiten, bestehen seit jeher besondere Anforderungen. Ich würde soweit gehen und davon ausgehen, dass die Anordnung eines zweiten Tests statthaft ist.
Ja, sehe ich auch so, aber eben nicht ohne Bezahlung.

Zitat:
Wahrscheinlich war auch kein anderer aus Deiner Firma in einem Risikogebiet.
Doch, alle waren in einem Risikogebiet, nämlich in Deutschland.

Stefan

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#10
 Von 
Robbie123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht nicht um das was du gerade geschrieben hast, und das greifft an meine Persönliche Zone bisschen zu viel an.
Es geht um die 2 letzte Sätze von meinem letzten Beitrag.

Ich weiderhole es. Es geht um das, dass ich aus die Quarantäne von GA entlassen bin. Dadurch soll ich mein Gehalt weiter normal kriegen(darf arbeiten). Laut meinem AG, kann ich das noch nicht weill er nicht sicher ist dass ich nicht positiv bin.
Das er Fürsorgepflicht hat ist mir schon klar. Aber das heißt ich bin aus Vorsicht von seiner Seite vom Arbeit fern. Meine Pflicht war mich innerhalb 72h zu testen und bei GA melden. Sobald die Quarantäne aufgehoben war, das wars für GA. "Fürsorgepflicht" wurde normaleweisse bezahlt.

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#11
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Die Arbeitsleistung ist vertraglich vereinbart und wird angeboten, ergo muss auch bezahlt werden.

Das sehe ich nicht zwangsläufig als gegeben an.

Zitat:
Wenn der Arbeitgeber übertriebene Vorstellung hat, dann kann er das nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen.

Auch das sehe ich nicht als gegeben an.

Höherrangig sind derzeit die Bund-Länder-Beschlüsse zur Eindämmung der Pandemie und ihre jeweiligen länderspezifischen Regelungen. Diese gebe ich mal mit eigenen Worten wieder. Google hilft, wenn man selbst nachlesen möchte.

Klar geregelt ist, dass sich Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten (im Sinne der besagten Regelungen) in eine 14-Tägige Heimquarantäne begeben müssen.
Eine Lohnfortzahlung für Urlaubsrückkehrer, die sich zu touristischen Zwecken in einem Risikogebiet aufgehalten haben, ist dabei gemäß jahrelang angewandter Rechtsprechung nicht verpflichtend, weil sich der Urlauber bewusst, wider besseren Wissens, dem Infektionsrisiko ausgesetzt hat. Mit gleicher Begründung wird regelmäßig eine Ausgleichszahlung gemäß Infektionsschutzgesetz abgelehnt.

Die Quarantänepflicht kann umgangen werden, in dem ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt wird.

Einrichtungen für Alte, Kranke und zu Pflegende unterliegen einer besonderen Verantwortung und sind verpflichtet, Zitat: „unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten und unter Hinzuziehung externen Sachverstands" geeignete Konzepte für den Betrieb zu entwickeln.
Es ist davon auszugehen, dass der AG das gemacht hat. Dies kann ggf. vom AN überprüft werden, sinnvollerweise bereits vor der Reise, um genau die jetzige Situation zu vermeiden.
Ich halte es für statthaft, dass der AG in seinem Konzept einen zweiten Test nach 5-7 vorsieht. Das ist genau der zeitliche Abstand, den das RKI angibt, um falsch negative Ergebnisse „relevant" auszuschließen. Wirkt zumindest auf mich durchdacht und keineswegs übertrieben, wenn man bedenkt, dass man unmittelbar an der Hochrisikogruppe arbeitet.

Der Rechtsweg freilich steht offen.



Zitat:
Doch, alle waren in einem Risikogebiet, nämlich in Deutschland.

Aus dem Zusammenhang dürfte sich ergeben haben, dass es um Risikogebieten gemäß der Bund-Länder-Beschlüsse geht.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Robbie123):
Aber das heißt ich bin aus Vorsicht von seiner Seite vom Arbeit fern.

Da die Rückfragen nicht beantwortet wurden, kann man darüber nur spekulieren.


Wenn an es wissen will, dann geht man zum Arbeitsgericht und klagt auf den ausstehenden Lohn.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Robbie123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe meine Nachrichten durchgeprüft. Mein Arbeitgeber hat mir ganz klar geschrieben dass ich den 2-ten Test machen muss, weill RKI das verlangt(das stimmt nicht). Ärzte haben sich bewundert warum AG das verlangt, weill ich keine Symptome habe. Es steht auch in die Quarantäne Entlassungs Brief dass ich mich bei Arzt melden soll nur wenn ich irgenwelche Symptome kriege.
Ich finde dass ich arbeitsfähig war/bin, einseitig freigestellt und Recht auf Lohnfortzahlung habe. Da mein AG an mir sparen will, sehe ich nicht ein. Vor allem so ein billiges Versuch , mit die Rede das RKI den 2-ten Test verlangt(was nicht stimmt).

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#14
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Die Angaben Ihres AG decken sich ja einigermaßen mit meiner Vermutung.

Zitat:
Einrichtungen für Alte, Kranke und zu Pflegende unterliegen einer besonderen Verantwortung und sind verpflichtet, Zitat: „unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten und unter Hinzuziehung externen Sachverstands" geeignete Konzepte für den Betrieb zu entwickeln.
Es ist davon auszugehen, dass der AG das gemacht hat. Dies kann ggf. vom AN überprüft werden, sinnvollerweise bereits vor der Reise, um genau die jetzige Situation zu vermeiden.
Ich halte es für statthaft, dass der AG in seinem Konzept einen zweiten Test nach 5-7 vorsieht. Das ist genau der zeitliche Abstand, den das RKI angibt, um falsch negative Ergebnisse „relevant" auszuschließen. Wirkt zumindest auf mich durchdacht und keineswegs übertrieben, wenn man bedenkt, dass man unmittelbar an der Hochrisikogruppe arbeitet.


Woraus leiten Sie ab, dass das nicht in Ordnung sei?

Von Sparen kann ja wohl kaum eine Rede sein. Immerhin arbeiten Sie ja auch nicht in dem betroffenen Zeitraum.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#15
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat:
Arbeitnehmer, die ihren Urlaub gezielt in einem Risikogebiet verbringen (d.h. bei denen bei Urlaubsantritt feststeht, dass ihr Reiseziel vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet qualifiziert ist) und die sich nach ihrer Urlaubsrückkehr für 14 Tage in häusliche Quarantäne „absondern" müssen, haben keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung.

Quelle.: https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2020/06/30/lohnfortzahlung-nach-urlaubsrueckkehr-aus-einem-corona-risikogebiet-haeusliche-quarantaene-auf-kosten-des-arbeitgebers/

Du bist in vollem Bewusstsein (immerhin ist Bosnien und Herzegowina seit dem 15. Juni(!) als Risikogebiet eingestuft!) in ein Risikogebiet gereist u. trägst nun halt die Konsequenz. Selbst wenn das RKI keinen zweiten Test vorschreibt, so gibt es in Deutschland immer noch genügend andere Institutionen die hier auch etwas zu sagen haben u. auch werden - Mir würden jetzt spontan das Gesundheitsamt, das Ordnungsamt, Träger, Heimaufsicht, Bundesministerium für Gesundheit... einfallen.

Du kannst noch so sehr irgend eine Meinung vertreten, wenn der Arbeitgeber nicht von seinem Standpunkt abrückt, dann kannst du ja vor dem Arbeitsgericht klagen - Wird halt nur keinen Erfolg haben u. in der ersten Instanz trägt jeder seine eigenen Kosten.
https://www.corona.vdab.de/laender/nordrhein-westfalen/news/urlaubsrueckkehrer-in-der-pflege/?L=0&cHash=f46fee7980c8befe4f88fe8db1e58e24
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

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#16
 Von 
Robbie123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Despi):

Woraus leiten Sie ab, dass das nicht in Ordnung sei?


Laut seinem Brief zu mir, sollte ich mich bei Ihm melden sobald ich aus die Quarantäne raus bin. Während Quarantäne sollte ich kein Lohnfortzahlung kriegen(damit war ich einverstanden). Der hat aber erwartet dass ich 2 wochen nicht zum Arbeit kommen darf.
Da ich mich damit mehr interessiert habe, und wusste dass ich nach dem ersten Test aus die Quarantäne entlassen wurde, ist mein "Schuld".
Meine Pflichte nach Rückreise habe ich erfüllt, bin arbeitsfähig seit 6 Tage. Aus seiner Sicht(nicht von RKI, GA) darf ich noch nicht arbeiten, dass kann AG Enstcheiden aber dass ist dann nur seine Entscheidung, wenn er mich freistellen möchte.
Arbeitsleistung die verträglich vereinbart ist, würde angeboten(durfte angeboten werden) und muss auch bezahlt werden.

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#17
 Von 
Robbie123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Heisenzwerg):
Zitat:
Arbeitnehmer, die ihren Urlaub gezielt in einem Risikogebiet verbringen (d.h. bei denen bei Urlaubsantritt feststeht, dass ihr Reiseziel vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet qualifiziert ist) und die sich nach ihrer Urlaubsrückkehr für 14 Tage in häusliche Quarantäne „absondern" müssen, haben keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung.


Stimmt, aber ich bin nicht in Quarantäne!

Zitat:

Du bist in vollem Bewusstsein (immerhin ist Bosnien und Herzegowina seit dem 15. Juni(!) als Risikogebiet eingestuft!) in ein Risikogebiet gereist u. trägst nun halt die Konsequenz. Selbst wenn das RKI keinen zweiten Test vorschreibt, so gibt es in Deutschland immer noch genügend andere Institutionen die hier auch etwas zu sagen haben u. auch werden - Mir würden jetzt spontan das Gesundheitsamt, das Ordnungsamt, Träger, Heimaufsicht, Bundesministerium für Gesundheit... einfallen.


Stimmt auch, aber wurde mit die Instituionen schön geklärt!

Zitat:

Du kannst noch so sehr irgend eine Meinung vertreten, wenn der Arbeitgeber nicht von seinem Standpunkt abrückt, dann kannst du ja vor dem Arbeitsgericht klagen - Wird halt nur keinen Erfolg haben u. in der ersten Instanz trägt jeder seine eigenen Kosten.


Du bist ein Richter und du weisst das es so wird?

Zitat:

https://www.corona.vdab.de/laender/nordrhein-westfalen/news/urlaubsrueckkehrer-in-der-pflege/?L=0&cHash=f46fee7980c8befe4f88fe8db1e58e24
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html


Du kannst das noch einmall gründlich durchlesen!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Robbie123):
Arbeitsleistung die verträglich vereinbart ist, würde angeboten(durfte angeboten werden) und muss auch bezahlt werden.
Dann bleibt Lohnklage beim Arbeitsgericht. Wurde schon empfohlen.
Das Ergebnis hier zu lesen, wäre sehr interessant

Diskussion ist scheinbar erschöpft.
In dem Link steht nicht, wie dein AG reagiert hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Robbie123):
Du kannst das noch einmall gründlich durchlesen!

(Editiert - Sie mäßigen jetzt mal Ihren Ton!)

-- Editiert von Moderator am 18.08.2020 03:43

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Robbie123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Heisenzwerg):


Du kannst dich wie ein kleines Kidn auf den Boden werfen u. kreischen, das bringt dich aber weder hier, noch bei dem Arbeitgeber weiter!


Mit die Diskussion hat es wirklich nichts zu tun!

Da du keine Antworten hast auf das was ich geschrieben habe, war mir schon klar!

Danke für die Empfehlungen und Meinungen Ausstausch.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Doch, alle waren in einem Risikogebiet, nämlich in Deutschland.
Stefan
Aluhut schon aufgesetzt?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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