Hallo,
mal angenommen ein 17 Jähriges Mädchen fehlt unentschuldigt seit 5 Wochen an ihrer Ausbildungsstätte.
Es ist schon die 2. Ausbildung. Sie hat einfach keine Lust zum Arbeiten.
Auch durch viel reden wird nichts erreicht, dass das Mädchen sich bemüht die Ausbildung
fortzusetzen bzw. sich eine Arbeit zu suchen.
Jetzt fordert eventuell der Betrieb (Ausbildungsstätte) Ausbildungsvergütung wegen unentschuldigtem Fehlen zurück.
Wie würde sich das verhalten?
Haften die Eltern jetzt für diese eventuelle Rückforderung?
Gruß
Michael
Rückforderung Azubi-Gehalt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn der Betrieb dann tatsächlich was zurückfordert--- und man lesen kann, was der Betrieb schreibt--- dann bitte hier wieder nachfragen.ZitatJetzt fordert eventuell der Betrieb (Ausbildungsstätte) Ausbildungsvergütung wegen unentschuldigtem Fehlen zurück. :
Hallo,
es geht mir allgemein darum, ob die Eltern für die Schulden aufkommen müssen. Sie wird es nicht zurück zahlen können, weil sie das Geld schon unter die Leute gebracht hat.
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Blick ins GEsetz klärt die Rechtslage. Nö, die Eltern haften nicht finanziell. Das tut der hoffnungsvolle Sprößling alleine.
wirdwerden
Aber sie ist doch erst 17. Kommt doch wieder neues.ZitatSie wird es nicht zurück zahlen können, weil sie das Geld schon unter die Leute gebracht hat. :
Es kommt drauf an, was der Betrieb will.
Zitat:Aber sie ist doch erst 17. Kommt doch wieder neues.ZitatSie wird es nicht zurück zahlen können, weil sie das Geld schon unter die Leute gebracht hat. :
Es kommt drauf an, was der Betrieb will.
Der Betrieb fordert die 5 Wochen Fehlzeit zurück. Ca. 600 Euro. Der Ausbildungsvertrag wird gekündigt. Ist auch noch in der Probezeit. Also kommt kein Geld mehr.
ZitatJetzt fordert eventuell der Betrieb (Ausbildungsstätte) Ausbildungsvergütung wegen unentschuldigtem Fehlen zurück. :
Gleich die Fakten erspart das Geplänkel.ZitatDer Betrieb fordert die 5 Wochen Fehlzeit zurück. Ca. 600 Euro. :
Naja, nur von diesem Betrieb nicht. Das Leben ist noch lang.ZitatAlso kommt kein Geld mehr. :
Schilder "Eltern haften für ihre Kinder" sollen früher an Baustellen zu finden gewesen sein und sind es vielleicht noch immer. Aber so stimmt es nicht. Nur wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Das ist bei einer Siebzehnjährigen aber wohl eher nicht anzunehmen sein. Folglich wird von den Eltern nix zu holen sein, wette ich.
ZitatNaja, nur von diesem Betrieb nicht. Das Leben ist noch lang. :
Es sei denn man plant "Hartz IV" als Karriereende ...
Hallo
Dabei wird es aber nicht bleiben, wenn die junge Dame nicht zahlen kann. Es werden dann irgendwann gerichts/Anwaltskosten mit hinzukommen, Gerichtsvollzieher etc....Zitat:Der Betrieb fordert die 5 Wochen Fehlzeit zurück. Ca. 600 Euro
Das ist eine "was-wäre-wenn-Frage", passiert noch nix, deshalb halte ich es wie in Antwort #1
Nur soviel:
Bei unentschuldigtem Fehlen kann in der Ausbildung nicht einfach Geld abgezogen bzw. nicht ausgezahlt werden. Hier hätte der Betrieb abmahnen und dann kündigen müssen.
@HeHe
aus --waswärewenn--- ist inzwischen das geworden:
ZitatDer Betrieb fordert die 5 Wochen Fehlzeit zurück. Ca. 600 Euro. Der Ausbildungsvertrag wird gekündigt. Ist auch noch in der Probezeit. Also kommt kein Geld mehr. :
Das 17jährige Kind wird nicht die Eltern mit reinziehen können.
Da stimme ich dir zu: Die Eltern sind hier nicht in der Pflicht.
Da uns nicht alle Details bekannt sind und das Ausbildungsverhältnis noch besteht, würde ich hier ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Kammer suchen. Die sollten in der Lage sein, hier zu beraten.
Wen sollte die Kammer denn beraten?ZitatDie sollten in der Lage sein, hier zu beraten. :
Die Azubine hat einfach keinen Bock. Lässt sich nicht einmal krank schreiben, damit es eine Entschuldigung fürs Fehlen über 5 Wochen gäbe.
Da wird auch die Kammer nichts mehr (be)raten/richten können.ZitatEs ist schon die 2. Ausbildung. Sie hat einfach keine Lust zum Arbeiten. :
Auch durch viel reden wird nichts erreicht, dass das Mädchen sich bemüht die Ausbildung fortzusetzen bzw. sich eine Arbeit zu suchen.
Ob der Ausbildungsvertrag eine Rückzahlungsklausel enthält, wissen wir nicht.
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