Rückforderung Azubi-Gehalt

7. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
shl24
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung Azubi-Gehalt

Hallo,
mal angenommen ein 17 Jähriges Mädchen fehlt unentschuldigt seit 5 Wochen an ihrer Ausbildungsstätte.
Es ist schon die 2. Ausbildung. Sie hat einfach keine Lust zum Arbeiten.
Auch durch viel reden wird nichts erreicht, dass das Mädchen sich bemüht die Ausbildung fortzusetzen bzw. sich eine Arbeit zu suchen.

Jetzt fordert eventuell der Betrieb (Ausbildungsstätte) Ausbildungsvergütung wegen unentschuldigtem Fehlen zurück.

Wie würde sich das verhalten?
Haften die Eltern jetzt für diese eventuelle Rückforderung?

Gruß
Michael

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32143 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von shl24):
Jetzt fordert eventuell der Betrieb (Ausbildungsstätte) Ausbildungsvergütung wegen unentschuldigtem Fehlen zurück.
Wenn der Betrieb dann tatsächlich was zurückfordert--- und man lesen kann, was der Betrieb schreibt--- dann bitte hier wieder nachfragen.

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#2
 Von 
shl24
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
es geht mir allgemein darum, ob die Eltern für die Schulden aufkommen müssen. Sie wird es nicht zurück zahlen können, weil sie das Geld schon unter die Leute gebracht hat.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Blick ins GEsetz klärt die Rechtslage. Nö, die Eltern haften nicht finanziell. Das tut der hoffnungsvolle Sprößling alleine.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32143 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von shl24):
Sie wird es nicht zurück zahlen können, weil sie das Geld schon unter die Leute gebracht hat.
Aber sie ist doch erst 17. Kommt doch wieder neues.

Es kommt drauf an, was der Betrieb will.

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#5
 Von 
shl24
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von shl24):
Sie wird es nicht zurück zahlen können, weil sie das Geld schon unter die Leute gebracht hat.
Aber sie ist doch erst 17. Kommt doch wieder neues.

Es kommt drauf an, was der Betrieb will.


Der Betrieb fordert die 5 Wochen Fehlzeit zurück. Ca. 600 Euro. Der Ausbildungsvertrag wird gekündigt. Ist auch noch in der Probezeit. Also kommt kein Geld mehr.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32143 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von shl24):
Jetzt fordert eventuell der Betrieb (Ausbildungsstätte) Ausbildungsvergütung wegen unentschuldigtem Fehlen zurück.
Zitat (von shl24):
Der Betrieb fordert die 5 Wochen Fehlzeit zurück. Ca. 600 Euro.
Gleich die Fakten erspart das Geplänkel.

Zitat (von shl24):
Also kommt kein Geld mehr.
Naja, nur von diesem Betrieb nicht. Das Leben ist noch lang.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Schilder "Eltern haften für ihre Kinder" sollen früher an Baustellen zu finden gewesen sein und sind es vielleicht noch immer. Aber so stimmt es nicht. Nur wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Das ist bei einer Siebzehnjährigen aber wohl eher nicht anzunehmen sein. Folglich wird von den Eltern nix zu holen sein, wette ich.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Naja, nur von diesem Betrieb nicht. Das Leben ist noch lang.

Es sei denn man plant "Hartz IV" als Karriereende ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Der Betrieb fordert die 5 Wochen Fehlzeit zurück. Ca. 600 Euro
Dabei wird es aber nicht bleiben, wenn die junge Dame nicht zahlen kann. Es werden dann irgendwann gerichts/Anwaltskosten mit hinzukommen, Gerichtsvollzieher etc....

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Das ist eine "was-wäre-wenn-Frage", passiert noch nix, deshalb halte ich es wie in Antwort #1

Nur soviel:

Bei unentschuldigtem Fehlen kann in der Ausbildung nicht einfach Geld abgezogen bzw. nicht ausgezahlt werden. Hier hätte der Betrieb abmahnen und dann kündigen müssen.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32143 Beiträge, 5653x hilfreich)

@HeHe
aus --waswärewenn--- ist inzwischen das geworden:

Zitat (von shl24):
Der Betrieb fordert die 5 Wochen Fehlzeit zurück. Ca. 600 Euro. Der Ausbildungsvertrag wird gekündigt. Ist auch noch in der Probezeit. Also kommt kein Geld mehr.


Das 17jährige Kind wird nicht die Eltern mit reinziehen können.

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#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Da stimme ich dir zu: Die Eltern sind hier nicht in der Pflicht.

Da uns nicht alle Details bekannt sind und das Ausbildungsverhältnis noch besteht, würde ich hier ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Kammer suchen. Die sollten in der Lage sein, hier zu beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32143 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Die sollten in der Lage sein, hier zu beraten.
Wen sollte die Kammer denn beraten?
Die Azubine hat einfach keinen Bock. Lässt sich nicht einmal krank schreiben, damit es eine Entschuldigung fürs Fehlen über 5 Wochen gäbe.
Zitat (von shl24):
Es ist schon die 2. Ausbildung. Sie hat einfach keine Lust zum Arbeiten.
Auch durch viel reden wird nichts erreicht, dass das Mädchen sich bemüht die Ausbildung fortzusetzen bzw. sich eine Arbeit zu suchen.
Da wird auch die Kammer nichts mehr (be)raten/richten können.

Ob der Ausbildungsvertrag eine Rückzahlungsklausel enthält, wissen wir nicht.

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