Rückgabe des Firmen - PKW und Arbeitsmittel

1. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
Rückgabe des Firmen - PKW und Arbeitsmittel

Folgender Sachverhalt:

Die Aufgabe eines fest angestellten Außendiensmitarbeiters besteht in der Betreuung der Kunden in einem fest vereinbarten Verkaufsgebiet. Dieses Verkaufsgebiet umfaßt den Umkreis von ca. 80 km rund um den Wohnort des AN. Der Sitz des AG ist etwa 700km vom Wohnort des Arbeitnehmers entfernt. Zur Ausübung seiner Tätigkeit erhält der AN einen Firmenwagen, Laptop und Mobiltelefon.

Zur Frage: Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, müssen selbstverständlich die vom AG zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (PKW, Laptop, Handy) an diesen zurück gegeben werden. Ist der AN verpflichtet, diese Dinge an den Ort des Firmensitzes zu bringen, oder kann er darauf bestehen, dass die Rückgabe am Wohnort geschieht? Wenn die Rückgabe am Ort des Firmensitzes geschieht, hat der AN dann Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Rückreise, z.B. mit der Bahn, oder muss er diese Kosten selber tragen?

Der Arbeitsvertrag enthält lediglich die Regelung, dass die Arbeitsmittel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oder auf verlangen des AG zurück zu geben sind. Wo diese Rückgabe zu erfolgen hat, ist nicht geregelt (auch nicht im separaten Dienstwagenvertrag).

Vielen Dank für Eure Meinungen.

Gruß,

Axel.

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Und wo ist der Arbeitsort lt. Vertrag?

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Ein Arbeitsort ist im Vertrag nicht konkret genannte. Das einzige, was diesbezüglich im Arbeitsvertrag (wörtlich) steht, ist:

Sein Aufgabenbereich stellt sich - ohne hierauf beschränkt zu sein - wie folgt dar, wobei sich die einzelheiten der vorbezeichneten Tätigkeit nebst ihrer Abgrenzung aus der Aufgabenbeschreibung des Arbeitgebers ergeben.
- Aufbau, Entwicklung und Pflege des Kundenbestandes der xxxx im Vertriebsgebiet "25" - NRW

- Repräsentant der xxxxx im Vertriebsgebiet.


Ich würde daraus mal entnehmen, dass der Arbeitsort das vereinbarte Vertriebsgebiet ist.

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. noch eine bauchantwort:
wo hast du denn die sachen übernommen? am firmensitz? in deinem vertriebsgebiet? meine vermutung geht dahin, dass du sie dort zurückgibst, wo du sie auch übernommen hast.
noch hat dich der AG ja nicht aufgefordert, die sachen an seinem firmensitz abzuliefern. so hast du doch noch die chance, die sache zu steuern und z.b. zu vereinbaren, dass du die rückfahrt bezahlt bekommst.

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Das Fahrzeug und der Laptop wurden am Ort des Firmensitzes übernommen, das Handy später mit der Post zugestellt.

Klar kann ich versuchen, zu vereinbaren, dass der AG die Kosten für die Rückfahrt übernimt. Aber, 1. ist fraglich, ob sich der AG darauf einläßt (darum die Frage, ob er muß) und 2. habe ich ehrlich gesagt wenig Lust, mir 1-2 Tage für die Rückgabe der Arbeitsmittel um die Ohren zu schlagen.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich würde die Zugfahrt mit der Firmenvisakarte bezahlen, fraglich, ob die bei der Abrechnung da noch drauf aufpassen.

Gruß

Michael

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Michael32:

Dafür müßte man allerdings erst einmal eine Firmenkreditkarte haben. Dann würde ich das sicherlich auch so machen.

Das die Arbeitsmittel dort zurück gegeben werden müssen, wo der AN sie auch übernommen hat, scheint mir ja durchaus logisch. Aber nochmals: Gibt es einen Rechtsanspruch der AN auf Übernahme der Rückreisekosten durch den AG? Woraus ergibt sich dieser, oder eben das Gegenteil?

Gruß,

Axel

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie machts Du es denn bei Zugreisen oder Flügen ?
Wenn ich nciht mit Firmenvisa zahle, dann lasse ich über die Firma buchen und die schicken mir die Belege/Fahrkarten.

Deine Frage hatte ich vor geraumer Zeit schon mal hier gestellt, damals kam als Antwort ich müsste die Kosten der Rückfahrt selber tragen.

Zumindest kan man die Kosten steuerlich absetzen.

Gruß

Michael

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