Rückgaberecht und Ebay-Provision

2. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Harm
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht und Ebay-Provision

Hallo,

habe bei ebay einen Artikel gekauft, nach dem Kauf habe ich festgestellt, dass der Käufer in einem kleinen Kasten unter der Auktion den Hinweis gibt, dass nicht alle Artikel eine Straßenzulassung aufweisen.
Dies habe ich erst nach der Auktion entdeckt.

Da ich 14 Tage Rückgaberecht habe, der Artikel noch nicht versandt wurde, der Verkäufer ist gewerblicher Anbieter, möchte ich diesen zurückgeben.

Nun möchte der Verkäufer dem Rücktritt nur zustimmen, wenn ich alle Provisionen zurückzahle.

Das finde ich nicht in Ordnung, weil speziell für diesen Artikel nicht darauf hingewiesen wurde, ob eine Zulassung vorliegt oder halt nicht.

Der Betrag ist noch nicht überweisen, wie soll ich weiter verfahren?

Hier ist der Artikel:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8032220058&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1

MfG
eike

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Oliver Kranz
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 9x hilfreich)

Neija, dass kann ja auch mal im falschen Forum beantwortet werden...wenn der Rücktritt erklärt wurde, braucht auch nichts überwiesen zu werden.

Im übrigen bekommt der Verkäufer die ebay-Provisionen zurück, wenn er ebay mitteilt, dass der Kauf nicht abgewickelt wurde.

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