Rückkehr auf alten Arbeitsplatz nach Zivildienst - dürfen Nachteile entstehen?

24. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
zivi-bittet-um-hilfe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückkehr auf alten Arbeitsplatz nach Zivildienst - dürfen Nachteile entstehen?

Hallo,

ich hatte bei einen großen Unternehmen einen unbefristeten
Arbeitsvertrag und die Probezeit bereits überstanden. Bin
dann zum Zivi eingezogen worden und werde jetzt demnächst
nach 9 Monaten von meinem Zivildienst zurückkehren.
Das Arbeitsplatzschutzgesetz besagt dass ich den Arbeitsplatz
beim selben Arbeitgeber auch bekommen muss, aber mein
Arbeitgeber hat in der Stadt mehrere Filialen und die eine
Filliale in der ich gearbeitet hatte ist sehr voll besetzt
(hat sich so ergeben wähend ich im Zivildienst war).
Währe es denkbar dass der Arbeitgeber mich entgegen meinem
Willen dazu zwingt nach der Rückkehr in der anderen Filliale
in der gleichen Stadt im gleichen Job zu arbeiten? Ist ja
auch der gleiche Arbeitgeber?

Anmerken möchte ich noch folgendes: Während ich im Zivildienst
war, wurden neue Leute eingestellt, ist dass ein Grund dass
ich danach in einer anderen Filliale der gleichen Stadt
arbeiten muss?

Wichtig noch: Mein Arbeitsvertrag sieht meines Wisses vor
(muss es nochmal nachschauen) dass der ausübungsort meiner
Tätigkeit NICHT festgelegt ist. Aber ist es nicht so dass
einem durch Zivildienst keine Nachteile entstehen dürfen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

wenn das alles so im Arbeitsvertrag niedergeschrieben ist, wieso sollte es dann ein Nachteil sein, wenn man gemäß den Bestimmungen aus dem Arbeitsvertrag weiterbeschäftigt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Zivi-...,


grundsätzlich darf Ihnen durch Zivil- oder Wehrdienst kein Nachteil entstehen und die Stelle bzw. (rangmäßige) Position, die Sie davor innehatten, muß Ihnen in der Folge wieder zur Verfügung stehen, das ist soweit richtig.

Ich persönlich kann ehrlich gesagt derzeit nicht erkennen, woran Sie einen für Sie entstehenden Nachteil festmachen, wenn Ihr AG sie in der gleich Position in der gleichen Stadt und lediglich in einer anderen Filiale wieder einstellt.

Ein verbrieftes Recht, haargenau die identische Stelle wie vorher zu erhalten, besteht m.W. nicht, solange die Stelle, die Ihnen angeboten ist, gleichwertig und zumutbar ist.

Es ist in diesem Fall m.E. an Ihnen, zu beweisen, daß die Stelle in einer anderen Filiale gegen den Grundsatz verstößt, der Ihrer Wiedereinstellung zu Grunde liegt.

Dies dürfte einerseits eher schwierig sein, wenn die Stelle vergleichbar und zumutbar ist, und andererseits auch die (Achtung, versteckte Ironie!) ideale Grundlage für eine weitere vertrauensvolle und zukunftsträchtige Zusammenarbeit mit Ihrem aktuellen AG sein.


MfG,

der Ritter

-----------------
"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.045 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen