Rückkehr aus Elternzeit, völlig neuer Vertrag

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nafets6481
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückkehr aus Elternzeit, völlig neuer Vertrag

Liebe Forumgemeinde,

ich hoffe sehr ihr könnt mir weiterhelfen. Eigentlich befand ich mich noch bis 12.02.19 in meinem zweiten Elternzeitjahr.

Am 19.02.18 erhielt ich einen Anruf von meinem Abteilungsleiter, dass in meiner Abteilung Notstand herrscht und ob ich vielleicht früher wieder zurück kommen könnte.

Am 20.02.18 teilte ich ihm (leider über WhatsApp) mit, dass ich ab Juni mit 15-20 Stunden wieder einsteigen könnte, was ihn sehr freute ...er jedoch noch mit dem Geschäftsführer sprechen. Ein paar Tage später bekam ich die telefonische Bestätigung und die Info, dass wir über nähere Details zu einem späteren Termin sprechen können.

Da keine Info über Details erfolgte, schrieb ich am 19.03. nochmal eine eMail mit der Info, dass ich an 4 Vormittagen in der Woche insgesamt 15 Stunden arbeiten könnte. Dies wurde mir telefonisch bestätigt.

Am 01.06. trat ich meinen ersten Arbeitstag an und bekam die Info, dass die Personalabteilung Brückentag mache. Ich könne den Vertrag daher erst am Montag bekommen.

Am 04.06. erhielt ich dann zu meiner Überraschung keine Ergänzung zu meinem seit 2006 bestehenden Vertrag, sondern einen vollkommen neuen und so wie ich das beurteilen kann auch deutlich schlechteren Vertrag - zurück datiert auf 30.05.18.

Am 05.06. bat ich per Mail um „ein Gespräch zu dem 3 Tage nach Arbeitsbeginn überreichten Vertrag".

Ich forderte meinen alten Vertrag mit Ergänzung reduzierten Stunden ein. Dies wurde in einem sehr sehr heftigen Streitgespräch abgelehnt.

Heute hat sich der Abteilungsleiter für seinen Tonfall entschuldigt, hat mir äußerst freundlich sämtliche Punkte versucht zu widerlegen und herunter zu spielen und mir dann eindringlich Nähe gelegt den Vertrag zu unterschreiben. Sie würden sich nicht auf meinen alten Vertrag und auch nicht auf Änderungen zu dem neuen Vertrag einlassen.
Wenn ich nicht unterschreiben würde, könne ich zurück in Elternzeit gehen und Sie können sich nicht vorstellen mir im kommenden Februar eine vergleichbare Stelle in Teilzeit freimachen zu können (vor der Elternzeit habe ich 40 Stunden gearbeitet / Betrieb hat mehr als 15 Mitarbeiter)

Welche Rechte habe ich?

1) Kann ich auf meinen ursprünglichen Vertrag bestehen? Wenn ja, auch zu den genannten 15 Stunden?

Normalerweise muss man ja 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit einen Antrag auf Teilzeit stellen. Da das Angebot jedoch telefonisch von Seiten der Firma kam, habe ich keinen derartigen Antrag gestellt. Habe aber die Tage seit dem 01.06. jeweils nur knapp 4 Stunden gearbeitet.

2) geht es wirklich, dass ich wieder zurück in die Elternzeit kann? Denn nach diesen Streitgesprächen finde ich diese Option eigentlich gar nicht so dramatisch. Der Streit verschiebt sich dann halt auf Februar 2019 aber vielleicht finde ich bis dahin ja eine andere Stelle. Allerdings vermute ich, dass das gar nicht möglich ist.

3) wenn die Rückkehr in die Elternzeit vom Gesetz her nicht möglich ist, und ich auch nicht bereit bin den Vertrag zu unterschreiben habe ich welche Konsequenzen zu erwarten?

Ich habe leider keine Rechtschutz und würde einen Rechtsstreit nur eingehen, wenn meine Chancen wirklich gut stehen.

Bis Freitag erwartet der AG eine Entscheidung.

Ich danke euch von ganzem Herzen.

Glg




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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Grundsätzlich sehe ich Dich bei dem Thema im Recht.

Hast Du denn in der Elternzeit noch Elterngeld bezogen? IMHO kannst Du natürlich weiterhin zuhause bleiben, wirst aber keine Bezüge mehr aus dem Elterngeld bekommen - wenn Dein Arbeitgeber Dich da schadlos hält, könnte man ja drüber nachdenken. Hast Du ihn mal direkt gefragt, ob

Zitat:
Wenn ich nicht unterschreiben würde, könne ich zurück in Elternzeit gehen


ein Angebot war, Dir das Dir zustehende Elterngeld aus der Firmenkasse zu begleichen, da Du ja aufgrund der Vereinbarung mit ihm Deine staatlich subventionierte Elternzeit abgebrochen hast und daher einen finanziellen Schaden erleiden würdest? :devil:

Insbesondere wenn der AG Dich bittet, früher aus der Elternzeit ins Unternehmen zurückzukehren, ist ein schlechterer Vertrag schon überraschend und mit sowas musstest Du nicht rechnen; Sauber wäre es gewesen, wenn der AG Dir vor Arbeitsaufnahme den Vertrag zugeschickt hätte; Brückentag hin oder her; man kann sowas ja auch per Post vorab schicken und nicht den ersten Arbeitstag damit versauen.

Zu den Fakten: Du hast in (meiner Meinung nach korrektem) Vertrauen auf den alten Vertrag mit besprochenen Anpassungen (Stundenzahl) Deine Arbeit aufgenommen; der AG hat Dich gelassen und es versäumt, Dir rechtzeitig seine Änderungswünsche mitzuteilen.

Damit hat der AG aus meiner Sicht einen Vertrauensschaden verursacht und ist für diesen schadenersatzpflichtig. Ich würde sogar soweit gehen, dass Dein alter - ungekündigter - Arbeitsvertrag weiterhin gültig ist und der AG Dir eine schriftliche Vereinbarung über die Arbeitszeitanpassung schuldet.

Problem ist wohl, dass Du die besprochenen Arbeitszeiten nicht beweisen kannst ("telefonisch"), sondern nur Indizien dafür liefern kannst. Aber nun wird's spannend:

Wie WAREN denn jetzt Deine realen Arbeitszeiten seit dem Juni - vermutlich ja die reduzierten Stunden. Da der AG diese ja klaglos akzeptiert hat (vermute ich mal), stützt das Deine Indizien ja sehr, dass ihr Euch genau auf diese Stunden geeinigt habt.

Andernfalls hättest Du jetzt eben Deinen alten Vertrag OHNE Änderungen; das ist evtl. nicht das, was Du willst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Du bist doch in einer komfortablen Position.
a) du befindest dich noch in Elternzeit und hast den Anspruch, danach wieder den alten AV aufleben zu lassen. Ich denke nicht, dass nach deiner Schilderung durch die Abläufe etwas geändert ist.
b) der AG bittet dich zu kommen. Er will was von dir.
c) Dazu muss nicht die Elternzeit verkürzt werden (kann vielleicht, aber muss nicht und ist gewiss nicht die erste Wahl). Viel näher läge doch, in der Elternzeit Teilzeit zu machen. Und natürlich zu denselben Bedingungen - wieso solltest du dich auch Verschlechterungen einlassen?
d) Wenn das nicht gehen soll, machst du weiter Elternzeit. Aus die Maus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Das Problem liegt doch bei a) und c), bzw. deren Vermischung.

1. Option - man beendet die Elternzeit vorzeitig:
Die Fragestellerin hat Anspruch darauf, dass NACH der Elternzeit der alte Vertrag wieder auflebt. Der würde aber auch Vollzeittätigkeit enthalten. Ein Teilzeitantrag wurde aber wohl nicht rechtzeitig gestellt, so dass die Fragestellerin vollzeitig arbeiten müsste, wenn sich sich auf den Standpunkt stellt "ich beende meine Elternzeit vorzeitig und will meinen alten Vertrag wieder aufleben lassen".

2. Option - man sieht das ganze als Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
WÄHREND der Elternzeit ruht der alte Arbeitsvertrag. Arbeitet man während der Elternzeit irgendwo in Teilzeit (egal ob im alten Unternehmen oder woanders) dann besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch darauf, dass die Konditionen aus der Zeit vor der Elternzeit angewendet werden (man müsste prüfen ob evtl. ein Tarifvertrag günstigere Regeln enthält). Der alte Vertrag lebt erst wieder auf, wenn die Elternzeit beendet ist.

Die Wünsche "Teilzeit" und "alte Konditionen" sind derzeit nicht gleichzeitig durchsetzbar.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

2. Option
Dass kein Rechtsanspruch besteht bei TZ in Elternzeit, ist eine Sache - wenn AG aber ruft 'hilf mir in meiner Not' hat AN eine gute Verhandlungsposition und muss sich m.E. nicht mit weniger abspeisen lassen. Das war mein Hinweis, nicht mehr, nicht weniger.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nafets6481
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Tausend Dank schon einmal für eure Tipps. Glg

0x Hilfreiche Antwort

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