Guten Tag,
ich hätte zu folgendem Fall eine Frage.
Die Elternzeit endet am 30.11.2019 (Beginn 01.12.2017) und wurde vom Arbeitgeber bewilligt.
Innerhalb der Elternzeit wurde ein form und fristgerechter Antrag auf Teilzeit gestellt der seitens des Arbeitgebers erst nach 5 Monaten beantwortet (verweigert) wurde.
Die Rechtslage ist ja die dass eine Antwort innerhalb von 4 Wochen nach §15 Abs. 7 BEEG
erfolgen hätte müssen.
Da dies unterblieben ist hat der Arbeitgeber dem Antrag zugestimmt. Auf diese Rechtslage wurde der Arbeitgeber hingewiesen.
Meine Frage ist die, was passiert wenn sich der Arbeitgeber bis einschließlich November 2019 nicht meldet. Der offiziell erste Arbeitstag wäre dann der 3.12.2019 an dem ich dann einfach auf der Arbeit erscheinen würde (da dies den Regelungen des zugestimmten Antrags entspricht).
Habe ich Anspruch auf Gehalt? Was passiert im Extremfall wenn ich den ersten Monat aufgrund von Krankheit gar nicht komme. Auch dann müsste ich mich halt krank melden - Gehalt bekomme ich doch dennoch oder?
DANKE für Eure Hilfe!
Rückkehr aus Elternzeit ohne Vertragsanpassung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ab wann sollte den in Teilzeit gearbeitet werden? Wenn das für die Zeit ab dem 01.12.2019 sein sollte, dann haben wir hier keinen Fall von § 15 Abs. 7 BEEG, weil es nicht um Teilzeitarbeit in der Elternzeit geht. Dann ist man ganz normal bei § 8 TzBfG und da muss die Entscheidung über den Teilzeitantrag dem AN spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung mitgeteilt werden und das hat der AG hier eingehalten. Demgemäß wäre der momentane Stand, dass ab dem 01.12.2019 das Arbeitsverhältnis weiter geht wie vor der Elternzeit ohne Reduzierung.
Sorry für den Fehler in den Angaben...korrekt ist
Beginn Elternzeit 01.12.2018 bis 30.11.2020.
Antrag auf Teilzeit zum 01.12.2019 gestellt im März 2019. Antwort (Verweigerung) dann im September 2019....
DAnke für die Antworten
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielleicht kann mir hier jmd. helfen? Danke schon mal vorab!
Lg
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten