Rückkehr nach Elternzeit - Hat sie noch Anspruch auf ihre Stelle?

26. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
katrin2403
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückkehr nach Elternzeit - Hat sie noch Anspruch auf ihre Stelle?

Hallo,

eine Freundin von mir befindet sich zurzeit in der zweijährigen Elternzeit. Diese läuft Ende des Jahres aus. Sie war zuvor Teilzeit (20 Std.) Arbeitszeit von 15 - 19 Uhr beschäftigt. Jetzt hat sie von Arbeitskollegen erfahren, dass ihre alte Stelle wegen erheblicher Mehrarbeit auf 28 Std. wöchentlich hochgestuft wurde und die Wechselschicht im Rahmen von 07:30 - 19:00 Uhr eingeführt wurde.

Hat sie noch Anspruch auf ihre Stelle? Wie sieht es aus wenn sie die 8 Std. mehr in der Woche nicht arbeiten möchte? und auch nicht die Schichtarbeit akzeptieren kann.

Vielen Dank für Antworten :-)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2014x hilfreich)

anspruch auf ihre alte stelle hat deine freundin nicht, wohl aber auf eine der alten entsprechende. im übrigen hat jede beschäftigte anspruch auf tz nach dem tzbefrg. also keine schlechten karten. eine andere frage ist freilich die umorganistion der arbeit, sofern diese stelle dann davon betroffen sein wird. - abwarten und tee trinken.

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"... nach bestem Wissen :) .
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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
katrin2403
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Es ist so, dass der Stellenumfang von 0,5 auf 0,7 angehoben worden ist. Sie arbeitet in einem Altersheim in der Verwaltung. Das Heim ist allerdings während der Elternzeit vergrößert worden, sodass die Stellenerhöhung stattgefunden hat. Muss der Arbeitgeber ihr die 0,5 Stelle wieder geben? oder kann er darauf bestehen, dass sie dann die 0,7 Stelle antritt.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gilt.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2014x hilfreich)

noch genauer: der alte vertrag gilt weiter. schwierig wäre es nur, wenn die frau einen vertrag auf eine sehr spezielle stelle hätte, z.b. chefsekretärin.

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