Hallo,
nach meiner Elternzeit habe ich letztes Jahr meinem Wunsch nur noch 80% (30 h Woche) ab März zu arbeiten einen entsprechenden Antrag auf Teilzeit gestellt.
Bis heute habe ich keine Ablehnung meines Antrages erhalten, also tritt dieser ab März meines Wissens in Kraft.
Nun verhält es sich so das es nun keine Stelle mehr führ mich gibt. Ich würde nun auf eine Stelle die eigentlich Vollzeit besetzt werden müsste. Aus diesem Grund sagte man mir das ich Vollzeit zurückkehren muss, damit ich den Anspruch weiterhin behalten kann. Ansonsten hätte ich schlechte Karten. Der Irrsinn ist jedoch das ich dann ab September reduzieren könnte auf 30 h. Doch einen Antrag stellen ist erst wieder in 2 Jahren möglich. Wäre ein Schreiben von der Personalabteilung rein rechtlich überhaupt aussagekräftig?
Habe mich hilfesuchend an unseren Betriebsrat gewandt. Der hat leider keinerlei Ahnung.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruss
Michaela
Rückkehr nach Elternzeit - Schreiben von der Personalabteilung
23. Februar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 23. Februar 2009 | 10:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückkehr nach Elternzeit - Schreiben von der Personalabteilung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Februar 2009 | 22:41
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8081x hilfreich)
Wenn der AG Ihrem Antrag nicht widersprochen hat, dann muß er Sie in Teilzeit beschäftigen.
Ggfs. muß ihm das ein Arbeitsgericht erklären.
Und jetzt?
Schon
282.905
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten
-
24 Antworten