Rückkehr nach Elternzeit - Schreiben von der Personalabteilung

23. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
stern75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückkehr nach Elternzeit - Schreiben von der Personalabteilung

Hallo,

nach meiner Elternzeit habe ich letztes Jahr meinem Wunsch nur noch 80% (30 h Woche) ab März zu arbeiten einen entsprechenden Antrag auf Teilzeit gestellt.
Bis heute habe ich keine Ablehnung meines Antrages erhalten, also tritt dieser ab März meines Wissens in Kraft.
Nun verhält es sich so das es nun keine Stelle mehr führ mich gibt. Ich würde nun auf eine Stelle die eigentlich Vollzeit besetzt werden müsste. Aus diesem Grund sagte man mir das ich Vollzeit zurückkehren muss, damit ich den Anspruch weiterhin behalten kann. Ansonsten hätte ich schlechte Karten. Der Irrsinn ist jedoch das ich dann ab September reduzieren könnte auf 30 h. Doch einen Antrag stellen ist erst wieder in 2 Jahren möglich. Wäre ein Schreiben von der Personalabteilung rein rechtlich überhaupt aussagekräftig?

Habe mich hilfesuchend an unseren Betriebsrat gewandt. Der hat leider keinerlei Ahnung.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruss
Michaela

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8081x hilfreich)

Wenn der AG Ihrem Antrag nicht widersprochen hat, dann muß er Sie in Teilzeit beschäftigen.
Ggfs. muß ihm das ein Arbeitsgericht erklären.

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