Rückkehrformular nach Krankheit, sonst unentschuldigte Fehlzeit. Rechts?

14. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Rückkehrformular nach Krankheit, sonst unentschuldigte Fehlzeit. Rechts?

Einen guten Abend alle zusammen, gestern am Freitag kurz vor Feierabend erhielten wir bei uns im Unternehmen (ca. 150 Mitarbeiter/leider kein Betriebsrat) einen Brief der Geschäftsleitung bezüglich der neuen beleglosen Krankmeldung. Im Großen und Ganzen wird hier der rechtliche Stand wiedergeben und erklärt, dass man sich halt sofort telefonisch bei der Firma krankmelden muss, damit diese die AU bei der Krankenkasse abrufen kann, so weit so nachvollziehbar.

Einen Punkt finde ich jedoch, sagen wir mal vorsichtig, befremdlich:
Bisher war es so dass man z.B. bis zum 10. krankgeschrieben war und am 11. die AU im Personalbüro abgegeben hat und sich gleichzeitig wieder anwesend gemeldet hat. In diesem Schreiben steht nun dazu:

Zitat:
Für die Rückkehr nach Krankheit gibt es ab sofort ein Rückkehrformular, dass ausgefüllt werden muss. Wer dies nicht ausfüllt, wird weiterhin als abwesend geführt!


In diesem Rückkehrformular ist nun neben Namen und Abteilung, das Datum samt Uhrzeit einzutragen an dem man wieder im Betrieb ist. Dies ist dann durch einen selbst, dem Vorarbeiter, sowie den nächsthöheren Vorgesetzten abzuzeichnen und anschließend im Personalbüro abzugeben. Ich empfinde dies als großen Vertrauensentzug dem Arbeitnehmer gegenüber.

Meine Fragen dazu wären folgende:
1. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man sich mit so einem Aufwand (2 Vorgesetzte müssen den Wisch unterschrieben) zurückmeldet? Ist hier nicht die persönliche Meldung im Personalbüro bereits ausreichend.
2. Ist das fortführen der Abwesenheit, was ja nichts anders ist als unentschuldigte Fehlzeit darstellt, was schließlich zu einer fristlosen Kündigung führen kann, so wie es beschrieben ist rechtens. Selbst wenn man bereits wieder im Team am Platz sitzt und seiner Arbeit nachgeht, die Kollegen sehen einen schließlich.
3. Müsste hier der Arbeitnehmer nicht, um sich vor Missbrauch zu schützen, eine Quittierung der Rückmeldung vom Arbeitgeber jedes Mal verlangen bzw. hat ein Recht darauf? So ein Rückkehrformular kann ja auch mal verschwinden.


-- Editiert von User am 14. Januar 2023 20:45

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
1. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man sich mit so einem Aufwand (2 Vorgesetzte müssen den Wisch unterschrieben) zurückmeldet?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Gibt es in dem Betrieb keine Zeiterfassung?

Mit welchen Rechtsgrundlagen begründet der AG das Formular und den übermäßigen Aufwand?



Zitat (von sunnyboy171981):
3. Müsste hier der Arbeitnehmer nicht, um sich vor Missbrauch zu schützen, eine Quittierung der Rückmeldung vom Arbeitgeber jedes Mal verlangen bzw. hat ein Recht darauf?

Ja, würde ich auch so sehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Bisher war es so dass man z.B. bis zum 10. krankgeschrieben war und am 11. die AU im Personalbüro abgegeben hat und sich gleichzeitig wieder anwesend gemeldet hat.

In dieser Form nehme ich dir das nicht ab; das kann allenfalls für ganz kurze Erkrankungen gegolten haben; es mag aber sein, dass das bei euch lockerer gehandhabt worden ist
.
Das bisher schon geltende Recht sieht 2 Stufen vor:
a) unmittelbare Krankmeldung beim AG + Ansage der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit
b) Vorlage der AU spätestens am 4 Tag.

Der AG ist nicht gehindert, eine bisher evtl. legere Duldung anderer Praxis an die Rechtslage anzugleichen.

Neu ist offenbar, dass jetzt ein aufwändiges Rückmeldeverfahren eingeführt wird.
- Der Aufwand ist Sache des AG; er muss dir nicht gefallen. (Ich finde es auch üppig.)
- "Wer dies nicht ausfüllt, wird weiterhin als abwesend geführt!" kann nur bis zum Erweis des Gegenteils gelten; da baut der AG einen Popanz auf und das wird er auch rechtlich nicht durchhalten können; außerdem werdet ihr im Betrieb doch auch Zeiterfassung haben, die die Anwesenheit dokumentiert.
- Dass AN eine Kopie der Rückmeldung bekommt, vll. sogar verlangen kann, scheint mir konsequent (und dürfte den AG überraschen)

Wie bei Neuregelungen immer möglich: dass man später und mit Erfahrung Regeln wieder ändert.

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#3
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gibt es in dem Betrieb keine Zeiterfassung?


Nein, die gibt es bei uns natürlich ;-) nicht, mit der Begründung, dass unser Chef uns ja nicht so hart überwachen möchte. Man könnte auch sagen, dass so die Überstunden, grade in der Entwicklung so nicht auffallen. Das so eine Erfassung geltendes Recht in der EU ist juckt Ihn hier nicht weiter. Wie ist es eigentlich in DE? Ist dies auch schon hierzulande in festes Gesetz gegossen?

Zitat:
In dieser Form nehme ich dir das nicht ab; das kann allenfalls für ganz kurze Erkrankungen gegolten haben; es mag aber sein, dass das bei euch lockerer gehandhabt worden ist
.
Das bisher schon geltende Recht sieht 2 Stufen vor:
a) unmittelbare Krankmeldung beim AG + Ansage der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit
b) Vorlage der AU spätestens am 4 Tag.


Dies ist natürlich auch bei uns so. Ich bezog mich mit meiner Beschreibung der Rückmeldung auf den Zeitpunkt in dem man wieder gesund in den betrieb zurückkehrt.
Natürlich haben wir uns immer sofort tel. krankgemeldet und eine ggf. vorliegende AU per Mail ans Personalbüro geschickt.

-- Editiert von User am 15. Januar 2023 08:10

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Dass so eine Erfassung geltendes Recht in der EU ist juckt Ihn hier nicht weiter.
Wie ist es eigentlich in DE?

Angemerkt:
- Dein AG ist nicht in Deutschland? Dann muss man freilich schauen, was in dem Land gilt.
- EU-Recht muss erst in nationales Recht gefasst werden, es gilt nicht unmittelbar;
- aber so oder so: Zeiterfassung wird kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1078 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Im Großen und Ganzen wird hier der rechtliche Stand wiedergeben und erklärt, dass man sich halt sofort telefonisch bei der Firma krankmelden muss, damit diese die AU bei der Krankenkasse abrufen kann, so weit so nachvollziehbar.


Das ist vorher doch wahrscheinlich genauso gelaufen?

Zitat (von sunnyboy171981):
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man sich mit so einem Aufwand (2 Vorgesetzte müssen den Wisch unterschrieben) zurückmeldet? Ist hier nicht die persönliche Meldung im Personalbüro bereits ausreichend.


Wo ist der Aufwand, ein Formular auszufüllen und zwei Unterschriften einzuholen...und das während der Arbeitszeit?

Ist ja nicht so, als müsste man seine Freizeit dafür opfern.

Zitat (von sunnyboy171981):
Müsste hier der Arbeitnehmer nicht, um sich vor Missbrauch zu schützen, eine Quittierung der Rückmeldung vom Arbeitgeber jedes Mal verlangen bzw. hat ein Recht darauf? So ein Rückkehrformular kann ja auch mal verschwinden.


Dann macht man sich ne Kopie und gut.

Abgesehen davon: Wie oft kommt es vor, dass so was innerhalb einer Firma verschwindet?

-- Editiert von User am 15. Januar 2023 08:40

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#6
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Angemerkt:
- Dein AG ist nicht in Deutschland? Dann muss man freilich schauen, was in dem Land gilt.
- EU-Recht muss erst in nationales Recht gefasst werden, es gilt nicht unmittelbar;
- aber so oder so: Zeiterfassung wird kommen.


Doch mein AG ist in Deutschland, im schönen Dortmund im malerischen Ruhrpott

Zitat:
Abgesehen davon: Wie oft kommt es vor, dass so was innerhalb einer Firma verschwindet?


Bei unliebsamen AN soll sowas schon mal vorgekommen sein.

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#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1078 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Bei unliebsamen AN soll sowas schon mal vorgekommen sein.


Ja, wie gesagt...Kopie machen - und die am besten mit Eingangsstempel (Datum) von der Perso abzeichnen lassen.

Der Aufwand entsteht während deiner Arbeitszeit und wird dir somit bezahlt...und wenn dein AG dich eh schon auf dem Kieker hat, wird das sicher nicht besser, wenn du dich jetzt auch noch gegen diese Regelung auflehnst.

Recht hin oder her, das wäre es für mich nicht wert, ein Fass aufzumachen...das muss aber letztendlich jeder für sich entscheiden.


-- Editiert von User am 15. Januar 2023 09:23

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Wo ist der Aufwand, ein Formular auszufüllen und zwei Unterschriften einzuholen...und das während der Arbeitszeit?

Ist ja nicht so, als müsste man seine Freizeit dafür opfern.


Das hier ist auch der Punkt, warum ich da rein rechtlich wenig Bedenken an der Regelung habe.
Der AG darf natürlich vorschreiben, wie die Arbeit administrativ abzulaufen hat.

Sehe jetzt keine Datenschutzgesetzte, oder sonst irgendwas gegen sprechend.
Anders sieht es natürlich aus, wenn sich dann wirklich um unentschuldigte Fehlzeiten geht, aber man nachweislich, ohne dieser Aufforderung nachgekommen zu sein, trotzdem anwesend war.

Da wird der AG dann Probleme bekommen.

-- Editiert von User am 15. Januar 2023 12:41

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