Einen guten Abend alle zusammen, gestern am Freitag kurz vor Feierabend erhielten wir bei uns im Unternehmen (ca. 150 Mitarbeiter/leider kein Betriebsrat) einen Brief der Geschäftsleitung bezüglich der neuen beleglosen Krankmeldung. Im Großen und Ganzen wird hier der rechtliche Stand wiedergeben und erklärt, dass man sich halt sofort telefonisch bei der Firma krankmelden muss, damit diese die AU bei der Krankenkasse abrufen kann, so weit so nachvollziehbar.
Einen Punkt finde ich jedoch, sagen wir mal vorsichtig, befremdlich:
Bisher war es so dass man z.B. bis zum 10. krankgeschrieben war und am 11. die AU im Personalbüro abgegeben hat und sich gleichzeitig wieder anwesend gemeldet hat. In diesem Schreiben steht nun dazu:
Zitat:Für die Rückkehr nach Krankheit gibt es ab sofort ein Rückkehrformular, dass ausgefüllt werden muss. Wer dies nicht ausfüllt, wird weiterhin als abwesend geführt!
In diesem Rückkehrformular ist nun neben Namen und Abteilung, das Datum samt Uhrzeit einzutragen an dem man wieder im Betrieb ist. Dies ist dann durch einen selbst, dem Vorarbeiter, sowie den nächsthöheren Vorgesetzten abzuzeichnen und anschließend im Personalbüro abzugeben. Ich empfinde dies als großen Vertrauensentzug dem Arbeitnehmer gegenüber.
Meine Fragen dazu wären folgende:
1. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man sich mit so einem Aufwand (2 Vorgesetzte müssen den Wisch unterschrieben) zurückmeldet? Ist hier nicht die persönliche Meldung im Personalbüro bereits ausreichend.
2. Ist das fortführen der Abwesenheit, was ja nichts anders ist als unentschuldigte Fehlzeit darstellt, was schließlich zu einer fristlosen Kündigung führen kann, so wie es beschrieben ist rechtens. Selbst wenn man bereits wieder im Team am Platz sitzt und seiner Arbeit nachgeht, die Kollegen sehen einen schließlich.
3. Müsste hier der Arbeitnehmer nicht, um sich vor Missbrauch zu schützen, eine Quittierung der Rückmeldung vom Arbeitgeber jedes Mal verlangen bzw. hat ein Recht darauf? So ein Rückkehrformular kann ja auch mal verschwinden.
-- Editiert von User am 14. Januar 2023 20:45