Rücknahme Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

15. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
airliner380
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücknahme Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Meine Ehefrau war für 3 Tage Arbeitsunfähig geschrieben.
Jetzt verlangt die unmittelbare Vorgesetzte das SIE die Krankschreibung zurücknimmt, und hierfür Überstunden nimmt.
Sie droht mit einem Gespräch bei der Geschäftsleitung.
1. Ist das überhaupt möglich ?
2. Gibt es für die Aufforderung eine (Arbeits-) rechtliche
Grundlage ?
Eine Kollegin forderte sie auf, von 14 Tagen Krankschreibung hiervon 7 Tage (geplanten) Urlaub zu nehmen.
Ist dies u.U. Nötigung ?

Danke für Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn man Arbeitsunfähig ist und dafür eine AU-Bescheinigung vom Arzt hat, dann ist das so. Der AG kann nicht verlangen, dass man statt Krank Urlaub oder Überstunden nimmt, die vor der Krankheit so nicht geplant waren. Wären das Überstundenfrei schon vorher geplant gewesen, dann würden die Überstunden trotz Krankheit allerdings wegfallen. Den Urlaub würde man als AN allerdings wieder zurück bekommen.

Allerdings kann die Geschäftsleitung, wenn sie das wünscht, und auch die unmittelbare Vorgesetzte mit dem AN darüber ein Gespräch führen, auch wenn etwas Verlangt wird, worauf kein Anspruch besteht.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17438 Beiträge, 6488x hilfreich)

... urlaub ist erholungsurlaub. deswegen wird die krankenzeit im urlaub auch wieder gutgeschrieben. deswegen ist es völlig daneben zu verlangen, dass krankentag durch urlaub ersetzt werden. gemeinsam ist beiden nur, dass sowohl urlaub als auch krankheit zeiten erlaubter abwesenheit von der arbeit sind.

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#3
 Von 
guest-12317.03.2011 09:48:40
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 23x hilfreich)

quote:
Ist dies u.U. Nötigung ?
nein

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#4
 Von 
welute
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

natürlich geht das gar nicht!

Hier, wenn möglich, unbedingt den Betriebsrat einbinden. Diese Forderung ist grenzwertig und absolut gegen jedes Recht.
Wenn der Arzt einen MA krankschreibt, dann ist das so. Auf solche Machenschaften sollte man sich nie einlassen.

Zur Not einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Weiß der Arbeitgeber von den Sperenzien seiner Abteilungsleiterin.

Das Gespräch mit der Geschäftsleitung ist keine Drohung sondern notwendig.

Also bitte stark bleiben,

Liebe grüße
Lisa

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ein Anwalt wird erstmal wenig dagegen unternehmen können, wenn eine unmittelbare Vorgesetzte einen Arbeitnehmer zu irgendetwas auffordert.
Die Forderung zurückzuweisen und klar mitteilen, dass dafür jede rechtliche Grundlage fehlt, reicht zur Zeit aus.


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