Meine Ehefrau war für 3 Tage Arbeitsunfähig geschrieben.
Jetzt verlangt die unmittelbare Vorgesetzte das SIE die Krankschreibung zurücknimmt, und hierfür Überstunden nimmt.
Sie droht mit einem Gespräch bei der Geschäftsleitung.
1. Ist das überhaupt möglich ?
2. Gibt es für die Aufforderung eine (Arbeits-) rechtliche
Grundlage ?
Eine Kollegin forderte sie auf, von 14 Tagen Krankschreibung hiervon 7 Tage (geplanten) Urlaub zu nehmen.
Ist dies u.U. Nötigung ?
Danke für Antworten.
Rücknahme Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn man Arbeitsunfähig ist und dafür eine AU-Bescheinigung vom Arzt hat, dann ist das so. Der AG kann nicht verlangen, dass man statt Krank Urlaub oder Überstunden nimmt, die vor der Krankheit so nicht geplant waren. Wären das Überstundenfrei schon vorher geplant gewesen, dann würden die Überstunden trotz Krankheit allerdings wegfallen. Den Urlaub würde man als AN allerdings wieder zurück bekommen.
Allerdings kann die Geschäftsleitung, wenn sie das wünscht, und auch die unmittelbare Vorgesetzte mit dem AN darüber ein Gespräch führen, auch wenn etwas Verlangt wird, worauf kein Anspruch besteht.
... urlaub ist erholungsurlaub. deswegen wird die krankenzeit im urlaub auch wieder gutgeschrieben. deswegen ist es völlig daneben zu verlangen, dass krankentag durch urlaub ersetzt werden. gemeinsam ist beiden nur, dass sowohl urlaub als auch krankheit zeiten erlaubter abwesenheit von der arbeit sind.
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quote:nein
Ist dies u.U. Nötigung ?
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Hallo,
natürlich geht das gar nicht!
Hier, wenn möglich, unbedingt den Betriebsrat einbinden. Diese Forderung ist grenzwertig und absolut gegen jedes Recht.
Wenn der Arzt einen MA krankschreibt, dann ist das so. Auf solche Machenschaften sollte man sich nie einlassen.
Zur Not einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Weiß der Arbeitgeber von den Sperenzien seiner Abteilungsleiterin.
Das Gespräch mit der Geschäftsleitung ist keine Drohung sondern notwendig.
Also bitte stark bleiben,
Liebe grüße
Lisa
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Ein Anwalt wird erstmal wenig dagegen unternehmen können, wenn eine unmittelbare Vorgesetzte einen Arbeitnehmer zu irgendetwas auffordert.
Die Forderung zurückzuweisen und klar mitteilen, dass dafür jede rechtliche Grundlage fehlt, reicht zur Zeit aus.
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