Rücktritt Ausbildungsvertrag

24. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 144x hilfreich)
Rücktritt Ausbildungsvertrag

Hallo @ all!

Ich bräuchte mal dringend Hilfe und hoffe, jemand weiß Rat: Mein Jüngster steckt grade in seinen Abschlussprüfungen und ist - so Gott will - in Kürze mit seiner Schule fertig.

Er hat sich auch fleißig für eine Ausbildungsstelle in seinem Traumberuf beworben, und konnte vor 1,5 Wochen seinen Lehrvertrag unterschreiben.

Jetzt hat sich aber Gestern eine andere Firma gemeldet (er hatte dort letztes Jahr ein Praktikum absolviert) und ihm für Morgen einen Termin zur Vertragsunterzeichnung gegeben.

Mein Sohn möchte auch unbedingt in dieser Firma seine Ausbildung machen, weil er dort alle kennt und es ihm dort so gut gefallen hat.

Nun weiß ich nicht, was ich machen soll - wenn wir Morgen den zweiten Vertrag unterschreiben, müssen wir ja von dem ersten irgendwie zurücktreten.

Ich habe so etwas noch nie gemacht - wie formuliert man so was denn am besten bzw. was muß man dort reinschreiben - wir möchten der ersten Firma ja auch nicht vor den Kopf treten?

Oder muß man das irgendwo beantragen?

Sorry, daß es so lang geworden ist.

Gruß, Huya



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5807 Beiträge, 2559x hilfreich)

quote:
und konnte vor 1,5 Wochen seinen Lehrvertrag unterschreiben.


Was steht denn in dem Vertrag bezüglich Kündigung?

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""

17x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

Sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde: Einen Ausbildungsvertrag kann man immer vor Antritt und ohne Einhaltung von Fristen kündigen.
Regelhaft werden Formularverträge der Kammern verwendet, diese sehen keine solche Regelung vor.
Selbst wenn eine abweichende Regelung vereinbart worden sein soll, ergibt sich daraus keine Schadenersatzpflicht, weil eine solche laut Berufsbildungsgesetz nicht vorgesehen ist. Unentschuldigt nicht antreten hätte also keine Folgen.

Der Fairness halber sollte man dem betroffenen Arbeitgeber so früh als möglich Bescheid geben, schließlich muss er nun derart kurzfristig erneut auf die Suche nach einem geeigneten Azubi gehen.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 144x hilfreich)

Hallo hiphappy!

Danke für die Antwort - leider haben wir noch keine Abschrift von dem Lehrvertrag, weil die 3 Ausfertigungen gleich nach Unterzeichnung direkt zur Kammer geschickt wurde.

Also keine Ahnung, was da genau drin steht.


@ Schnuckelchen!

Auch Dir danke für den Beitrag.

Das ist ja genau der Punkt - wenn wir Morgen wirklich den zweiten Vertrag unterschreiben, wollte ich direkt am Donnerstag der ersten Firma schreiben, damit so wenig Zeit wie möglich vergeht, immerhin waren wir ja sehr glücklich, dort unterschreiben zu dürfen.

Also wenn ich denen nett schreibe, daß wir von dem Vertrag zurück treten, uns nochmals lieb bedanken, daß mein Sohn dort eine Chance bekommen hat, dürfte das dann ok sein?

Oder schreibt man doch ehrlich rein, daß man sich für einen anderen Betrieb entschieden hat - ich möchte halt nicht, daß die zu böse auf uns sind . .

Gruß, Huya

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6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3790x hilfreich)


Ich schließe mich schnuckelchen an:

Es gibt keine gesetzliche Regelung für die Kündigung vor Beginn der Ausbildung. Arbeitsrechtlich wird eine solche Kündigung jedoch wie die Kündigung während der Probezeit gewertet: Schriftlich, aber jederzeit fristlos möglich.

Dem ersten Betrieb so früh wie möglich Bescheid geben, damit die Stelle evtl. anderweitig besetzt werden kann, ist die faire Vorgehensweise. Wie man das begründet - oder macht (z. B. persönlich hingehen und Kündigung abgeben, sich nochmal bedanken und erklären usw.) muss dann jeder für sich entscheiden.

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4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3790x hilfreich)


Vllt. noch der Nachtrag:

Zu Beginn der Ausbildung muss zwingend eine Probzeit von mind. 1 Monat (bis zu 4) vereinbart werden. Während dieser Zeit kann jeder der Vertragspartner fristlos, ohne Angabe der Gründe, kündigen. Es ist also auch nicht möglich, einen Azubi zum Vertragsantritt zu zwingen, denn der kann gleich am ersten Ausbildungstag wieder kündigen.



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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 144x hilfreich)

Hallo HeHe!

Vielen Dank auch für Deine Antwort.

Der zweite Absatz Deines ersten postings hat mir sehr geholfen - dann werde ich mal versuchen, es so gut wie möglich zu machen - Danke!

Gruß, Huya


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4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

quote:
z. B. persönlich hingehen und Kündigung abgeben, sich nochmal bedanken und erklären usw.


halte ich persönlich für die beste Methode.

Im Schreiben reicht ein einfaches "hiermit kündige ich den am xxx geschlossenen Ausbildungsvertrag mit sofortiger Wirkung." Sofern der Azubi in Spe noch nicht volljährig ist, mit gemeinsamer Unterschrift der Eltern. Hingehen sollte er aber alleine. ;o)

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 144x hilfreich)

Hallo Schnuckelchen!

Danke für die Antwort.

Wir haben uns für einen netten, ausführlichen Brief entschieden (haben uns Beide zu sehr geschämt, persönlich hinzugehen).

Schien wohl nicht ganz verkehrt gewesen zu sein, da die Firma uns anrief, sich bedankte, uns für die Zukunft alles Gute wünschte und sogar sagte, sollte es bei der anderen Firma Probleme oder so geben, könnte Junior sich immer wieder gerne bei ihnen melden.

Also danke nochmals für eure Hilfe!

Gruß Huya


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