Hallo,
mein Mann arbeitet momentan als Freiberufler bei einer Werbeagentur, die ihn nun festanstellen möchte. Da wir mit der Agentur bisher allerdings sehr viel Schlechtes (monatelang keine Bezahlung usw.) erlebt haben, ist er momentan dabei, sich woanders zu bewerben. Allerdings müssen wir nun dringend umziehen und deshalb brauchen wir einen festen Arbeitsvertrag.
Wie wäre es, wenn mein Mann bei der Agentur einen Arbeitsvertrag unterschreibt, der ab dem 1.3.2005 beginnt - könnte er noch zurücktreten, wenn er vorher einen anderen Job gefunden hat? Oder muss er dann trotzdem zu dem Termin beginnen und sich an die Kündigungsfrist halten?
Grüße
Sabine
Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zum Umzug benötigt man einen Spediteur und keinen Arbeitsvertrag.
Dumme Idee.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Unterschrieben ist unterschrieben! Dazu macht man es ja schriftlich fest. Stell Dir mal das Gegenteil vor: Die Firma sagt 2 Tage vorher plötzlich "Nö, doch nicht". Davon würdest Du bei einem unterschriebenen Vertrag ja auch nicht ausgehen oder? Genauso ist es umgekehrt.
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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"
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das hängt vom arbeitsvertrag ab. es gibts klauseln, da steht was von schadensersatz bzw. erstattung der kosten für eine neu-suche drin. ebenso können klauseln über eine kündigung vor arbeitsantritt enthalten sein.
die feine art finde ich euer vorhaben jedoch nicht!
grüße
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