Hallo,
folgendes Problem: ich habe von einer Firma ein Jobangebot bekommen. Mir wurde die Stelle nicht nur mündlich versprochen (von 3 Personen, inkl. dem Vorstandsvorsitzendem) sondern auch per E-Mail inkl. Arbeitsvertrag (mit meinem Namen) bestätigt. Gestern wurde mir noch telefonisch zugesichert, dass mir der Arbeitsvertrag nächste Woche schriftlich zugeschickt wird. Nun sagt die Firma, sie hätte doch keine Verwendung für mich.
Was kann ich tun? Ist ein Angebot, das durch einen Arbeitsvertrag per E-Mail bestätigt wurde, bindend, auch wenn keine Unterschift vorliegt?
Vielen Dank schonmal!
Rücktritt vom Jobangebot seitens des AG nach Zusage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die E-Mail der Firma, zeigte zwar Bereitschaft, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, und stellt damit grundsätzlich ein Angebot dar, m.E. kommt ein Arbeitsverhältnis aber erst mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages bindend zustande (Annahme).
D.h., solange der Arbeitsvertrag nicht unterschrieben ist, kann der Arbeitgeber vom Angebot zurücktreten.
Was Ihnen bleiben wird, ist ihm die Ihnen entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen,d a Sie davon ausgehen konnten, den Job zu bekommen.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Das sehe ich nicht ganz so. Auch für einen arbeitsvertrag besteht Formfreiheit. Also kann er auch mündlich geschlossen werden.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
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Das ist grundsätzlich zwar richtig, aber:
Es dürfte schwierig nachzuweisen sein, dass durch die vor einer Unterzeichnung des schriftlichen Arbeitsvertrags abgegebenen Erklärungen tatsächlich eine Bindungswirkung (d.h. konkret der Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrags) durch den Arbeitgeber gewollt war. Hier könnte lediglich eine Einigung über die Konditionen des noch abzuschließenden Arbeitsvertrags vorliegen.
Die genaue Bewertung hängt hier wohl also - wie so oft - von dem konkreten Inhalt sowie den konkreten Umständen der abgegebenen Erklärungen ab.
--- editiert vom Admin
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