Rücktritt vom Jobangebot seitens des AG nach Zusage

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Phlyer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Jobangebot seitens des AG nach Zusage

Hallo,

folgendes Problem: ich habe von einer Firma ein Jobangebot bekommen. Mir wurde die Stelle nicht nur mündlich versprochen (von 3 Personen, inkl. dem Vorstandsvorsitzendem) sondern auch per E-Mail inkl. Arbeitsvertrag (mit meinem Namen) bestätigt. Gestern wurde mir noch telefonisch zugesichert, dass mir der Arbeitsvertrag nächste Woche schriftlich zugeschickt wird. Nun sagt die Firma, sie hätte doch keine Verwendung für mich.
Was kann ich tun? Ist ein Angebot, das durch einen Arbeitsvertrag per E-Mail bestätigt wurde, bindend, auch wenn keine Unterschift vorliegt?

Vielen Dank schonmal!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Die E-Mail der Firma, zeigte zwar Bereitschaft, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, und stellt damit grundsätzlich ein Angebot dar, m.E. kommt ein Arbeitsverhältnis aber erst mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages bindend zustande (Annahme).
D.h., solange der Arbeitsvertrag nicht unterschrieben ist, kann der Arbeitgeber vom Angebot zurücktreten.

Was Ihnen bleiben wird, ist ihm die Ihnen entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen,d a Sie davon ausgehen konnten, den Job zu bekommen.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das sehe ich nicht ganz so. Auch für einen arbeitsvertrag besteht Formfreiheit. Also kann er auch mündlich geschlossen werden.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Das ist grundsätzlich zwar richtig, aber:
Es dürfte schwierig nachzuweisen sein, dass durch die vor einer Unterzeichnung des schriftlichen Arbeitsvertrags abgegebenen Erklärungen tatsächlich eine Bindungswirkung (d.h. konkret der Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrags) durch den Arbeitgeber gewollt war. Hier könnte lediglich eine Einigung über die Konditionen des noch abzuschließenden Arbeitsvertrags vorliegen.

Die genaue Bewertung hängt hier wohl also - wie so oft - von dem konkreten Inhalt sowie den konkreten Umständen der abgegebenen Erklärungen ab.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.10.2009 11:05:48
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.598 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen