Rückwirkend Lohn für geleistete Stunden einfordern

2. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb374227-66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückwirkend Lohn für geleistete Stunden einfordern

Hallo,
vielleicht kann mir hier Jemand Auskunft geben.
Wie lange rückwirkend kann ich nicht bezahlte,jedoch geleistete Arbeitsstunden geltend machen?
Bitte nur Antworten,die mir auch weiterhelfen!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

das Gesetz spricht von 3 Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand

zumeist gibt es jedoch Ausschlußfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag, die wesentlich kürzer sind (z.b. scheinen 6 Mo am geläufigsten zu sein),
teilweise auch zweistufige Fristen ( eine bestimmte Zeit, in der man den Anspruch beim AG anmelden müsste und eine bestimmte Zeit, in der er gerichtlich geltend zu machen wäre, falls ihn der AG ablehnt)

Einzelvertraglich kann nicht weniger als 3 Mo wirksam vereinbart werden, im Tarifvertrag geht es noch kürzer

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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