Guten Tag,
folgender rein hypothetischer Fall:
Ein AN erhält von seinem AG Ende Dezember 2014 ein Schreiben in dem eine Gehaltserhöhung ab Januar 2015 um mtl. € 200 gewährt wird. Dieses Schreiben ist von der Geschäftsstellen-Leitung und der Personalchefin unterschrieben. Mitte Januar teilt die Geschäftsstellen-Leitung dem AN mündlich in einem Vier-Augen-Gespräch (es gibt also keine Zeugen) mit, dass die Gehaltserhöhung aufgrund eines internen Budgetfehlers nun doch nicht gewährt werden könne, sie aber versuchen würde dies noch zu revidieren und dazu etwas Zeit benötigt. Eine schriftliche "Rücknahme" o.ä. gab es nie.
Die Geschäftsstellen-Leitung kündigte zum 31. März 2015. Der AN hat nun das Thema beim neuen Geschäftsstellen-Leiter bisher noch nicht angesprochen, da dieser sozial absolut inkompetent ist, sich nicht durchsetzen kann und total überlastet ist. Die Personalabteilung hat auch komplett gewechselt und es verhält sich ähnlich wie mit dem Geschäftsstellen-Leiter.
Der AN überlegt nun - aus unterschiedlichen Gründen - das Unternehmen zu verlassen (evtl. zu Ende 2015). Wie stehen seine Chancen, dass er die Gehaltserhöhung rückwirkend ab dem schriftlich zugesicherten Beginn (Januar 2015) noch einfordern kann? Im Arbeitsvertrag ist eine Verjährungsfrist für gegenseitige Forderungen von 2 Monaten angegeben. Nach Auffassung des AN ist diese gesetzeswidrig und es tritt daher die normale Verjährungsfrist von 3 Jahren an dessen Stelle wodurch der AN die Gehaltserhöhung noch rückwirkend geltend machen könnte?!
Ich freue mich über hilfreiche Einschätzungen.
Supachris
Rückwirkende Forderung "zurückgezogenen" Gehaltserhöhung
31. Juli 2015
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Frage vom 31. Juli 2015 | 10:24
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 8x hilfreich)
Rückwirkende Forderung "zurückgezogenen" Gehaltserhöhung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 31. Juli 2015 | 11:31
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
Bzgl. der Unwirksamkeit der Ausschlussklausel wirst du Recht haben. Folglich hast du genügend Zeit, deine Forderung geltend zu machen.
#2
Antwort vom 31. Juli 2015 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
Zitat:Im Arbeitsvertrag ist eine Verjährungsfrist für gegenseitige Forderungen von 2 Monaten angegeben.
Gibt es dort irgendwo einen Bezug auf einen Tarifvertrag der angewendet wird?
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#3
Antwort vom 31. Juli 2015 | 13:49
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 8x hilfreich)
ZitatZitat:Im Arbeitsvertrag :
ist eine Verjährungsfrist für gegenseitige Forderungen von 2 Monaten angegeben.
Gibt es dort irgendwo einen Bezug auf einen Tarifvertrag der angewendet wird?
Nein. Es handelt sich um eher ein kleineres Unternehmen mir nur wenigen Filialen. Tarifverträge o.ä. gibt es nicht. Einzig und allein gültig ist der Arbeitsvertrag.
#4
Antwort vom 31. Juli 2015 | 14:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47602 Beiträge, 16827x hilfreich)
Zitat:Nach Auffassung des AN ist diese gesetzeswidrig und es tritt daher die normale Verjährungsfrist von 3 Jahren an dessen Stelle wodurch der AN die Gehaltserhöhung noch rückwirkend geltend machen könnte?!
Worauf stützt sich diese Auffassung?
#5
Antwort vom 31. Juli 2015 | 14:21
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
/// Worauf stützt sich diese Auffassung? (hh)
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