Hallo zusammen,
kurze Frage, in meiner Klinik (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) wurden rückwirkend für fast 1 Jahr Lohnkürzungen durchgeführt, die dann in der letzten Abrechnung mit bis zu -1000€ zu Buche geschlagen sind. Erst auf Nachfrage hieß es, ein "Fehler in der Bewertung der Arbeitsstunden" müsse korrigiert werden...
Unabhängig davon, ob es diesen Fehler nun gibt - bis zu welchem Zeitraum dürfen denn solche Nachforderungen rückwirkend und völlig aus dem Nichts gestellt werden?
Besten Dank im Voraus.
LG Nighty
Rückwirkende Gehaltskürzung - bis wann erlaubt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitatein "Fehler in der Bewertung der Arbeitsstunden" müsse korrigiert werden... :
Und, ist dem so?
Zitatbis zu welchem Zeitraum dürfen denn solche Nachforderungen rückwirkend und völlig aus dem Nichts gestellt werden? :
Das dürfen die jederzeit.
Was dann durchsetzbar wäre, da müsste man mal schauen, was zum Thema "Ausschlussfristen" in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
Besten Dank schon Mal, Herr van Sell.
Zitat:
Und, ist dem so?
Nein, nach unserer Prüfung eine total willkürliche Konstruktion, um wie immer Geld zu sparen.
Dies muss dann aber im nächsten Schritt angefochten werden.
Zitat:
Was dann durchsetzbar wäre, da müsste man mal schauen, was zum Thema "Ausschlussfristen" in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
Zitat:
§ 37
Ausschlussfrist
(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer
Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten
oder vom Arbeitgeber in Textform geltend gemacht werden. 2Für denselben
Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche aus einem Sozialplan sowie für Ansprüche, soweit sie kraft Gesetzes einer Ausschlussfrist entzogen sind.
Demnach wäre also in jedem Fall maximal ein halbes Jahr rückwirkend die nachträgliche Kürzung erlaubt gewesen?
Darüber hinaus: in diesem Falle wurde im Arbeitgeber in Textform rein gar nichts geltend gemacht. Der Betrag wurde von der Lohnabrechnung abgezogen. Hat die Ausschlussfrist dann überhaupt schon begonnen?
LG Nighty
-- Editiert von NightmareAngel am 16.06.2020 07:16
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
6 Monate ist richtig.
Auf dem Geltendmachen kannst du herumreiten - es verschiebt die Sache allerdings nur.
Zitat6 Monate ist richtig. :
Auf dem Geltendmachen kannst du herumreiten - es verschiebt die Sache allerdings nur.
Was in diesem Falle ja seitens des Arbeitsnehmers nicht ungewollt wäre, da jeden Tag mehr Zeit mit ungekürztem Gehalt erhalten bleibt.
-- Editiert von NightmareAngel am 16.06.2020 17:48
Da bleibt, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufzusuchen und den Rechtspfleger die Klage auf Nachzahlung des fehlenden Gehaltsanteils formulieren zu lassen.Kostet nichts.
Wie erfolgt bei euch die Arbeitszeiterfassung und Mehrarbeitsberechnung?
Wie hast du denn beim AG nachgefragt?ZitatErst auf Nachfrage hieß es :
Wie habt ihr denn geprüft? Was kann man in der Lohnabrechnung denn prüfen?Zitatnach unserer Prüfung eine total willkürliche Konstruktion :
Es ist für die Fragestellung völlig egal, wie was gefragt oder geprüft wurde.
Sie haben 1000 Euro weniger Gehalt erhalten und das erscheint Ihnen zurecht nicht gerechtfertigt, da eine Aufrechnung höchstens innerhalb der Ausschlußfrist zulässig ist. Dazu:
Zitat:TVöD
§37 Ausschlussfrist
(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
Deshalb lohnt es sich ja, die Klage über die Rechtsantragsstelle zu erheben. Einen Anwalt müssten Sie allein zahlen.
Das ist offenbar nicht das Gehalt.ZitatBewertung der Arbeitsstunden :
Nach TVÖD wird nach Entgeltgruppen gezahlt.
Selbstverständlich kann man bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichtes Lohnklage erheben.
Es wurden keine Nachforderungen gestellt. Es wurde gekürzt. Bekannt wurde die *Kürzung* durch Lohnabrechnung Monat X.Zitatbis zu welchem Zeitraum dürfen denn solche Nachforderungen rückwirkend und völlig aus dem Nichts gestellt werden? :
Vielen Dank für die rege Diskussion.
Zwischenzeitlich haben wir auch Antwort von der Rechtsberatung des Marburger Bundes bekommen:
Diese stärkt uns den Rücken und sieht ebenfalls keine Grundlage für die neue Rechenweise. Selbst wenn die Berechnung geändert würde, dürfe dies hier nicht rückwirkend gelten, da vorher nachweislich nicht falsch gerechnet wurde und eine Ausschlussfrist nur bei einem Fehler in der Abrechnung gelte.
Eine schriftliche Rückzahlung solle schnellstmöglich gefordert werden.
Gäbe es hier grundsätzlich die Möglichkeit einer Sammelklage oder müsste sich jeder einzelne Arzt einen Anwalt nehmen?!
ZitatWie erfolgt bei euch die Arbeitszeiterfassung und Mehrarbeitsberechnung? :
Leider grundsätzlich handschriftlich, auf Überstundenzetteln, die manche Chefärzte am Monatsende zusammenstreichen, wenn ihnen die Summe nicht gefällt ...
ZitatEs wurden keine Nachforderungen gestellt. Es wurde gekürzt. Bekannt wurde die *Kürzung* durch Lohnabrechnung Monat X. :
Und ist die Bekanntmachung allein durch Lohnabrechnung ausreichend für die geforderte schriftliche Geltendmachung im Sinne des § 37? Als Laie hatte ich mir hierunter zumindest ein gesondertes Schreiben vorgestellt.
-- Editiert von NightmareAngel am 30.06.2020 19:56
ZitatGäbe es hier grundsätzlich die Möglichkeit einer Sammelklage :
Nein, Sammelklagen gibt es nicht in Deutschland.
Höchstens eine Musterfeststellungsklage.
Zitatoder müsste sich jeder einzelne Arzt einen Anwalt nehmen?! :
Als Studierter sollte man das auch ohne Anwalt regeln können - denn den Anwalt bezahlt man selber ...
ZitatAls Studierter sollte man das auch ohne Anwalt regeln können :
Auch Sie als Studierter werden sicherlich nicht all Ihre Erkrankungen ohne ärztliche Rückversicherung ausgestanden haben.
Zitat:Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen und den Rechtspfleger die Klage auf Nachzahlung des fehlenden Gehaltsanteils formulieren zu lassen
Wenn es hiernach dann nichts mehr Bedarf, sollte es aber in der Tat auch so zu schaffen sein.
Zitatdenn den Anwalt bezahlt man selber :
Vielen Dank, wichtiger Hinweis an dieser Stelle. Wusste bisher nicht von dieser Besonderheit vor dem Arbeitsgericht.
ZitatAuch Sie als Studierter werden sicherlich nicht all Ihre Erkrankungen ohne ärztliche Rückversicherung ausgestanden haben. :
Stimmt, aber nur die schweren.
Das hier ist eher "Aua am kleinen Zeh" als eine Appendektomie.
ZitatWenn es hiernach dann nichts mehr Bedarf, sollte es aber in der Tat auch so zu schaffen sein. :
Naja, etwas wäre da noch: man sollte mitnehmen:
Alle arbeitsvertraglichen Regelungen (Original und Kopie), die relevanten Stellen am besten markiert.
Die Lohnabrechnungen (Original und Kopie)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
24 Antworten