Hallo,
in einem ambulanten Pflegedienst wird das Personal auf Teilzeit beschäftigt. Zwischen 20-35 Wochenstunden sind in den Verträgen festgehalten.
Nun hat man angefangen, Überstunden so auszuzahlen, dass die Arbeitnehmer rückwirkend hochgestuft werden. D.h. AN hat offiziell 30 Stunden/Woche im Vertrag stehen und hat 250 Überstunden. Nun stuft man ihn für August/September/Oktober "rückwirkend" auf 35 Stunden ein und bezahlt quasi mit dem Novembergehalt einige dieser Stunden "nach", damit der AN auf <200 Überstunden (dann 190) kommt.
Nachteil des AN:
Es sind keine Überstunden, welche mit Zuschlag vergütet werden, sondern "normale Stunden" und ich denke dass es auch nicht korrekt ist, wenn man in dieser Zeit (August/September/Oktober) Urlaub hatte, wurden ja "nur" die regulären Zeiten gerechnet (also bei 30 Stunden 4,28 Stunden/Tag anstatt 5 Stunden bei 35 Stunden).
Sehe ich das richtig ?
Rückwirkende Höherstufung Wochenstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// AN hat offiziell 30 Stunden/Woche im Vertrag stehen
Dann kann der AG den Vertrag auch nicht aus eigener Machtvollkommenheit ändern. AV sind nun Mal eine beidseitige Angelegenheit.
Wenn die Mitarbeiter dem Zustimmen, dann ist das OK.
Wenn der AG das alleine entschieden hat, dann ist das nicht in Ordnung.
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Also,
der AG lässt sich das von den Mitarbeitern abzeichnen. Nun ist man aber eben darauf gekommen, dass somit quasi der Vorteil vom Arbeitgeber genutzt wird, der Nachteil vom AN getragen wird.
Hat z.B. der AN im August 10 Tage Urlaub, so werden diese mit 6 Stunden pro Tag gerechnet (30/5 Tage) anstatt mit den nachträglich hochgestuften 7 Stunden pro Tag (35/5 Tage).
Der AG müsste also in so einem Fall zumindest diese tage berücksichtigen ?
Was heißt denn 'abzeichnen'? Zustimmung?
Wem soll den damit geholfen sein, wenn du hier im Forum schönfärberische Begriffe verwendest??
Wenn MA so unbedarft sind, etwas 'abzuzeichnen', ohne nachzudenken, ist freilich Hopfen und Malz verloren.
-- Editiert von blaubär+ am 22.11.2018 13:49
ZitatWas heißt denn 'abzeichnen'? Zustimmung? :
Ja, er lässt sich die Zustimmung unterschreiben.
ZitatWenn MA so unbedarft sind, etwas 'abzuzeichnen', ohne nachzudenken, ist freilich Hopfen und Malz verloren. :
Es wurde ihnen ja als vorteilhaft verkauft, da geringere monatliche Auszahlung = mehr Netto da keine Lohnspitzen entstehen, was ja letztendlich eh über die Steuererklärung berichtigt wird.
Das er das darf, wenn der AN zustimmt steht ja außer Frage, um was es geht ist die Urlaubszeitenberechnung, ob diese dann stundenmäßig korrigiert werden muss ?
was wollt ihr denn eigentlich immer mit den Stunden beim Urlaub? Du hast einen Tag frei, ob Du an dem Tag 3, 5, 8 oder 10h arbeiten solltest.
@little-beagle
... im Prinzip richtig. Hier nutzt der AG die rückwirkende Stundenerhöhung (!), um das Über- bzw. Plusstundenkonto abzuschmelzen - und das haben die MA nicht erkannt, weil ihnen die Stundenerhöhung als Vorteil verkauft worden ist - und es ist ja auch sowas von unerwartbar, dass ein AG (auch) seinen Vorteil sucht, wenn er aus heiterem Himmel Vertragsänderungen vornimmt. (Vorsicht: Ironie).
ZitatHat z.B. der AN im August 10 Tage Urlaub, so werden diese mit 6 Stunden pro Tag gerechnet (30/5 Tage) anstatt mit den nachträglich hochgestuften 7 Stunden pro Tag (35/5 Tage). :
Der AG müsste also in so einem Fall zumindest diese tage berücksichtigen ?
Wenn die Arbeitnehmer so blöd sind, sich dermaßen übers Ohr hauen zu lassen, dann ist's doch beim Urlaub auch egal, ob Sie da auch übers Ohr gehauen werden
Gibt wohl keinen Betriebsrat..... Das wäre doch mal die erste Handlung, die Gewerkschaften unterstützen bei der Gründung.
-- Editiert von fb367463-2 am 23.11.2018 01:03
@ fb367463-2
So grob muss es nicht sein (blöd sind).
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