Rückwirkende Kündigung unterschreiben?

24. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Rita111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückwirkende Kündigung unterschreiben?

Viel Ungerechtigkeit! Bitte um Rat.
Mein Papa (auch mit meinem Bruder) ist seit 16.august 2011 angestellt in einer Firma in Deutschland, hat halbes Jahr Probezeit - das heisst ab 16.Febr.´11 hätte er unbefristetes Arbeitsverhältnis. Jetzt ist er ab 8.Febr. krankgemeldet und kriegt nächste Woche auch kleine OP.
Plötzlich kam per Post (ohne Einschreiben) die Kündigung dem Bruder (zum 31.Januar) - so dass er gerade noch paar Tage in der Probezeit war.
Er hat TELEFONISCH nachgefragt warum und es wurde ihm gesagt, dass BEIDE GEKÜNDIGT SIND (Papa und Bruder), da gerade wenig Arbeit ist - in paar Wochen könnten die sie angeblich eventuell wieder anstellen.
Aber mein Vater hat KEINE KÜNDIGUNG ERHALTEN!
Mein Bruder dafür 2mal, also administrativer Fehler in Vornamen. Mein Bruder hat unterschriebene Kündigung zurückgeschickt und darauf hin auch letztes Gehalt bekommen - die Zurückschickung der Kündigung war die Voraussetzung, dass die Firma das Gehalt gezahlt hat - ohne unterschriebene Kündigung - kein Gehalt!
Da mein Vater keine bekommen hat, konnte er die auch nicht unterschreiben, auch nicht zurückschicken - also auch kein Gehalt bekommen UND - er ist damit offiziell NICHT MEHR IN PROBEZEIT! ...und dazu konnte er sich auch nicht rechtzeitig bei der Arbeitsagentur melden. Da mein Papa wenig deutsch spricht (kommen aus der Slowakei - aber bei der Firma arbeiten sehr viele Polen) - habe ich da angerufen und nachgefragt - was ist los- ob die denn auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigugn bekomen haben - Antwort: ja, aber egal, er wurde zum 31.januar gekündigt und krank ist er ab 8. Febr. Ich sagte- er hat keine Kündigung erhalten - die sagen, die schicken die nochmal. HEUTE KAM DIE KÜNDIGUNG (24.Febr - laut Vertrag ist er nicht mehr in Probezeit) per Einschreiben an - MIT DATUM VON 24.JANUAR - gekündigt zum 31. Januar. Kann so was sein? Soll er einfach unterschreiben und zurückschicken - dass er endlich das letzte Gehalt bekommt (das schon am 15.feb. überwiesen sein sollte) ?
Da habe ich noch gar nicht davon geschrieben, dass sich die Firma nicht an dem Vertrag gehalten hat:
1. Beispiel: wenn keine Aufträge waren (im Vertrag steht, Geld bekommen die trotzdem - fest 1500€ brutto), haben ihn einfach daheim gelassen - nur abgearbeitete Stunden wurden bezahlt (war auch 3 Wochen im Stück daheim)
2. Beispeil: laut Vertrag zahlen Benzin 0,30 €/ km, immer wurde nur 0,10 bezahlt!
3. Beispiel: Das GEHALT im Dezember wurde um 600 € gekürzt- angeblich STEUERVORAUSZAHLUNG? + keine Bestätigung oder Erklärung schriftlich dazu - wo das Geld gelandet ist?
Und was ist jetzt mit Meldung bei der Arbeitsagentur - fast 1 Monat verspätet?
Ich muss dazu sagen, dass mein Papa überhaupt kein Geld übrig hat, einen Anwalt zu nehmen, hat keine Rechtschutzversich. (die in der Slowakei glaub ich sogar gar nicht gibt), er kennt auch kein Gewerkschaft.
Würde da 1 Brief vom Anwalt was bringen? Lohnt sich dafür das Geld ausleihen?



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-- Editiert Rita111 am 24.02.2012 16:53

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wenn die Kündigung eingeworfen wurde reicht auch ein Zeueg. Genauso wenig bringt der falsche Vorname irgendwas.

quote:

Die in der Slowakei glaub ich sogar gar nicht gibt


Sind AG und AN in der Slowakei oder in D.

Fehlt Geld muss man klagen, das kann man auch ohne Anwalt. In D bekommen Menschen ohne Geld auf dem Amtsgericht einen Beratungschein und dann evtl. Prozesskostenhilfe

Evtl.. sollte man ne Rechtschutz und in die Gewerkschaft für die Zukunft.






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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
grundsätzlich gilt das Kündigungsdatum mit Zustellung. Das heißt rückwirkend geht gar nicht. Im Gegensatz zu meinem Vorredner bin ich der Meinung, dass die Kündigung mit dem falschen Vornamen nicht wirksam ist, da sie an den Bruder und nicht den Vater gerichtet ist. Das Telefongespräch des Bruders ist hierfür bedeutungslos. Das heißt, wenn die Kündigung heute eingegangen ist, außerhalb der Probezeit, gilt die gesetzl. Kündigungsfrist. Die Kündigung muß man nicht unterschreiben und zurück schicken und die Zahlung des zustehenden Gehalts daran zu koppeln ist unrechtmäßig.
Solange dein Vater AU ist braucht er sich nicht arbeitslos zu melden, wäre aber besser, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Fehlendes Gehalt einklagen, evtl. Kündigungsschutzklage (wenn mehr als 10 Beschäftigte im Betrieb) innerhalb von 3 Wochen einreichen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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