Rückwirkende Kurzarbeit bei voller Stundenzahl

1. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
deymos
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 14x hilfreich)
Rückwirkende Kurzarbeit bei voller Stundenzahl

Wir haben Ende Februar die Info bekommen, daß ab März wahrscheinlich Kurzarbeit gezahlt wird, aber wir sollten vorerst noch normale Stunden arbeiten. Im März haben wir dann eine Einverständniserklärung für Kurzarbeit unterschrieben, Ende März haben wir keine reguläres Gehalt bekommen, sondern Kurzarbeitergeld und 20% vom Arbeitgeber. Da wir jetzt aber volle Stunden gearbeitet haben, müsste das doch jetzt ausgeglichen werden in form von Freistunden oder sowas, dann müssten wir ja rein theoretisch 4 Monate frei haben.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
deymos
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 14x hilfreich)

ich hoffe ich habe mich jetzt nicht strafbar gemacht, bin ja eigentlich davon ausgeganen, daß wenn wir volle Stunden arbeiten, wir auch dann voll bezahlt werden, daß es nur vielleicht dazu kommt und wir deshalb schonmal das einverständnis geben, damit es beantragt werden kann. Erst am Ende des Monats kam die Ernüchterung.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Du nicht. Dein AG, möglicherweise.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Dein AG muss das spätestens mit der nächsten Lohnabrechnung korrigieren. Tut er dies nicht, melde dich bei der Arbeitsagentur.

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