Rückzahlung ALG1 durch Arbeitgeber

1. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
trancehouse
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 14x hilfreich)
Rückzahlung ALG1 durch Arbeitgeber

Hallo
Mir wurde durch meinen ehemaligen Arbeitgeber zum 30.11 gekündigt,
ein Vergleich beim Arbeitsgericht ergab eine Abfindung und als Kündigungsdatum wurde der 15.12 festgelegt.
Ab dem 1.12 bezog ich Arbeitslosengeld, jetzt bekam ich ein Schreiben der Arbeitsagentur, das an den ehemaligen Arbeitgeber ging, das er das bereits gezahlte Arbeitslosengeld 1 bis 15.12 zurückzahlen soll an die Arbeitsagentur, dieser kann innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Meine Abfindung + Lohn 1 bis 15.12 habe ich bereits erhalten.
Was für Chancen hat hier der Arbeitgeber dies nicht bezahlen zu müssen,bzw
das ich dies an die Arbeitsagentur zurückzahlen muss?

Da mich mein ehemaliger Arbeitgeber mich bei meinen Überstunden betrogen hat, elektronische Zeiterfassung waren 6,5 Tage, habe leider keinen Ausdruck darüber,habe die letzten 3 Monate der elektronischen Zeiterfassung angefordert mit einer Frist, muss der Arbeitgeber mir dies vorlegen?

Außerdem wurden mir 2 Tage Überstunden abgezogen für übergewährten Jahresurlaub 25 Tage, da bis 30,11 (15.12) nur 23 Tage Urlaubsanspruch,
Antwort Arbeitgeber war hier: (IGZ Tarifvertrag)
Des Weiteren darf über 2 Gleitzeittage pro Monat verfügt werden.
Ist dies erlaubt einfach über meine Überstunden verfügen ?
Ich war bis zum Kündigungsdatum 15.12 Freigestellt.

Ausbezahlt hat man mir 1,5 Tage meiner Überstunden.
Außerdem wurde beim Vergleich beim Arbeitsgericht festgelegt das ich ein
Arbeitszeugnis bekomme dieses habe ich bis heute auch nicht erhalten,
Frist ist ebenfalls gesetzt.

Was für Möglichkeiten hat hier der Arbeitgeber den Betrag von mir zu fordern,
da hier weder meine Überstunden korrekt abgerechnet wurden, ich keinen
Ausdruck elektronische Zeiterfassung und Arbeitszeugnis erhalten habe, sehe ich nicht ein hier dem ehemaligen Arbeitgeber etwas zurück zu bezahlen.














-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Bist Du ohne Rechtsbeistand vor Gericht gewesen? Wie lautet der Inhalt des Vergleichs?

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
trancehouse
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich war ohne Rechtsbeistand vor dem Arbeitsgericht Vergleich sagt:
Kündigungsdatum 15.12 anstatt 30.11
gutes Arbeitszeugnis
Abfindung 1 Monatsgehalt
korrekte Lohnabrechnung bis zum 15.12



-----------------
""

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
korrekte Lohnabrechnung bis zum 15.12

das ist eine übliche, aber leider völlig wertlose Vereinbarung in Vergleichen
wertlos deswegen, da nicht vollstreckbar - wenn der AG also nicht korrekt abrechnet das Wort korrket werden beide Seiten selbstverständlich anders auslegen), so bleibt nur ein erneuter Gang vors Arbeistgericht

Ob mit RA ein bessserer (= bezifferter und damit vollsltreckbarer) Vergleich heraus gekommen wäre, sei mal dahin gestellt.

Seit wann bestand das Arbeitsverhältnis?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Um zur eigentlichen Frage im Sinne des Titels zurück zu kommen:

quote:
Was für Chancen hat hier der Arbeitgeber dies nicht bezahlen zu müssen,bzw
das ich dies an die Arbeitsagentur zurückzahlen muss?


Wird das denn im Schreiben von der AA angedeutet?

quote:
+ Lohn 1 bis 15.12 habe ich bereits erhalten.


Wurde Dir der volle Lohn für den halben Dezember bezahlt und ALG wurde ebenfalls von der AA für diesen Zeitraum überweisen? Doppelt geht natürlich nicht.
Eigentlich läuft das so ab, dass der AN die Differenz zwischen ALG und Gehalt vom AG bekommt, und der andere Teil in Höhre des ALG der Arbeitsagentur zurück bezahlt werden muss. Die Ansprüche gehen insoweit an die Arbeitsagentur über.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
trancehouse
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo
Das Schreiben der Arbeitsagentur, an den ehemaligen Arbeitgeber zur Rückzahlung vom ALG für den Zeitraum um den das Arbeitsverhältnis
verlängert wurde beim Vergleich beim Arbeitsgericht und bereits ALG bezogen
wurde,beinhaltet eine Widerspruchsfrist vom ehemaligen Arbeitgeber von 4 Wochen.



-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie haben das AlgI bis zum 15.12.14 erhalten und für denselben Zeitraum Gehalt erhalten. Demnach sind Sie zur Rückzahlung des AlgI verpflichtet und nicht der Arbeitgeber. Der AG widerspricht und ist raus.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.456 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen