Rückzahlung Gratifikation bei Kündigung

8. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jule Verne
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)
Rückzahlung Gratifikation bei Kündigung

Hallo Forummitnutzer,

ich werde zum 31.01. meinen jetzigen Arbeitsvertrag kündigen. Muss ich bei folgendem Wortlaut im Arbeitsvertrag...

"Der Arbeitgeber behält sich vor, bei entsprechender wirtschaftlicher Lage eine Gratifikation zu zahlen, die der Höhe nach jew. vom Arbeitgeber im Jahr der Auszahlung festgelegt wird. Voraussetzung für die Gewährung der Gratifikation ist zudem, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung - mit dem Gehalt für November - seit mehr als sechs Monaten ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht.
Die etwaige Zahlung von Gratifikationen oder sonstigen Sondervergütungen erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch der Mitarbeiterin hierauf."

...die Gratifikation zu rückzahlen?

Das Arbeitsverhältnis begann am 01.01.2008 und ist unbefristet. Die Probezeit betrug 6 Monate und war Bestandteil des aktuellen Arbeitsvertrags.

Mit dem Novembergehalt erhielt ich eine Gratifikation in Höhe eines Bruttomonatsgehalts. Weitere Vereinbarungen zu Sonderzahlungen (Weihnachts- oder Urlaubsgeld etc.) bestehen nicht.

Vielen Dank schon einmal für eure Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. verstehe ich richtig: deine kündigung erfolgt jetzt, also nach der auszahlung der gratifikation? dann sehe ich keine rückzahlungspflicht, denn das arbeitsverhältnis war zu dem definierten zeitpunkt ungekündigt.

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#2
 Von 
Jule Verne
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Blaubär,

danke für deine Antwort. Genau, kündigen werde ich zu Ende Dezember, also nach Auszahlung der Gratifikation. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

Ich sehe das generell wie du, nur war ich verunsichert, da ich öfters gehört/gelesen habe, dass bei einer Kündigung bis zum 31.3. die Gratifikation/Weihnachtsgeld o.ä. des Vorjahres zurückgezahlt werden müßte. Das gilt dann bei mir nicht, weil es vertraglich nicht so vereinbart wurde?!

LG Jule Verne

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Richtig, diese Sonderzahlung ist nicht zurück zu zahlen, da es vertraglich auch nicht vereinbart wurde.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jule Verne
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Prima und danke, Ikarus, für die Bestägigung meiner Annahme.

Beste Grüße
Jule Verne

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