Rückzahlung Umzugskosten bei Kündigung

15. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Eliareds89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Umzugskosten bei Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist Elia Rossi, komme aus Italien (deswegen entschuldigen Sie bitte mein Deutsch) und hätte eine Frage.

Ich habe für meine Firma in der Schweiz gearbeitet und sie haben mir dann eine Stelle in Deutschland angeboten. Ich habe sie (ungerne) angenommen und die Firma hat die ganzen Umzugskosten übernommen (ca. 10000Euro).

Ich habe nach einem Jahr selber gekündigt und auf dem Vertrag stand eine Klausen - ich müsste mindestens 2 Jahre bleiben.

Beide Seiten hätten es vergessen, 3 Monaten danach werden ich angeschrieben, weil sie die Kosten anteilig zurückwollen. Ich habe inzwischen eine Wohnung gekauft und hatte das gar nicht geplant, 5000€ zu zahlen.

Hat die Firma recht? Ist so eine Klausen legitim?

Besten Dank für Ihre Hilfe und schöne Grüße
Elia Rossi

-- Editiert von Eliareds89 am 15.08.2019 19:04

-- Editiert von Eliareds89 am 15.08.2019 19:06

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Eliareds89):
Ich habe für meine Firma in der Schweiz gearbeitet

Wo hat die Firma ihren Sitz?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

...und wenn deutsches Recht gilt: Was steht da wortwörtlich in der Klausel?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

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