Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Name ist Elia Rossi, komme aus Italien (deswegen entschuldigen Sie bitte mein Deutsch) und hätte eine Frage.
Ich habe für meine Firma in der Schweiz gearbeitet und sie haben mir dann eine Stelle in Deutschland angeboten. Ich habe sie (ungerne) angenommen und die Firma hat die ganzen Umzugskosten übernommen (ca. 10000Euro).
Ich habe nach einem Jahr selber gekündigt und auf dem Vertrag stand eine Klausen - ich müsste mindestens 2 Jahre bleiben.
Beide Seiten hätten es vergessen, 3 Monaten danach werden ich angeschrieben, weil sie die Kosten anteilig zurückwollen. Ich habe inzwischen eine Wohnung gekauft und hatte das gar nicht geplant, 5000€ zu zahlen.
Hat die Firma recht? Ist so eine Klausen legitim?
Besten Dank für Ihre Hilfe und schöne Grüße
Elia Rossi
-- Editiert von Eliareds89 am 15.08.2019 19:04
-- Editiert von Eliareds89 am 15.08.2019 19:06
Rückzahlung Umzugskosten bei Kündigung
15. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 15. August 2019 | 19:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Umzugskosten bei Kündigung
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#1
Antwort vom 15. August 2019 | 19:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIch habe für meine Firma in der Schweiz gearbeitet :
Wo hat die Firma ihren Sitz?
#2
Antwort vom 15. August 2019 | 20:33
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
...und wenn deutsches Recht gilt: Was steht da wortwörtlich in der Klausel?
Und jetzt?
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