Hallo,
ich wurde befristet für ein 1 Jahr bis 31.10.2016 angestellt. Im Juni 2016 erhielt ich das volle Urlaubsgeld für 2016, einschließlich auch November und Dezember.
Ich bin zum 31.10.2016 ausgeschieden, mir wird das Urlaubsgeld wieder um 2 Monate gekürzt.
Ich hätte hierauf keinen Anspruch, auch wenn es vorab für das ganze Jahr gezahlt wurde.
Ist dem wirklich so?
Es kann doch nicht sein, dass mir was vorsätzlich mehr ausgezahlt wird und bei Austritt dann wieder gekürzt wird. Wenn es hier einen Paragraphen gibt, der das deutlich beschreibt, bitte gerne mitteilen.
Wir hatten ebenso zum 01.07.2016 eine Tariferhöhung.
Besten Dank für eure Hilfe.
Rückzahlung Urlaubsgeld
7. Dezember 2016
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Frage vom 7. Dezember 2016 | 18:04
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 25x hilfreich)
Rückzahlung Urlaubsgeld
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2016 | 18:11
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Ob ein Anspruch besteht dürfte im Tarifvertrag stehen, da finden Sie den §.
#2
Antwort vom 8. Dezember 2016 | 18:16
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 25x hilfreich)
Wo bekomme ich den TV?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Dezember 2016 | 22:06
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Der Arbeitgeber muss den Tarifvertrag auf Nachfrage zur Verfügung stellen. Fragen Sie einfach nach den konkreten §§.
#4
Antwort vom 9. Dezember 2016 | 07:55
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 25x hilfreich)
Super, die Antwort per E-Mail lautete kurz und knapp. Hier giltet der § 812 BgB.
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