Rückzahlung Weihnachtsgeld

27. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fragebauer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Weihnachtsgeld

Haaaaalloooo!

PROBLEM, PROBLEM!
Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.01.2006 gekündigt. So! Jetzt wurde mir das Weihnachtsgeld auf meiner Januar-gehaltsabrechnung wieder abgezogen! SCHOCK!!!! Mein (Ex)Chef meinte das das so üblich ist! Jetzt meine eigentliche Frage:
Geht das mit rechten dingen zu??? Ich habe dort ca 6 Jahre gearbeitet (Inkl. Ausbildung), immer schön Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommen, habe aber nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben (quasi Stillschweigend Übernommen, wenn ich mich nicht irre)! Ich dachte es muss im Arbeitsvertrag festgehalten sein das ich das Geld zurückzahlen muss, wenn ich vor dem 1.3. Kündige! Oder ist das eine Fehlinformation??? Außerdem hab ich ja nix unterschrieben wo so etwas drinstehen könnte!!! Wie sieht´s jetzt aus? Kann ich mein Weihnachtsgeld irgendwie wieder bekommen? Wegen dem quatsch hab ich jetzt n ziehmliches Haushaltsloch zu stopfen, und das Nervt GEWALTIG!!

Würd mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Im voraus schon mal vielen Dank!

Tschööööö

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2332x hilfreich)

Hallo Fragebauer, wurde das Weihnachtsgeld immer freiwillig und ohne Vorbehalt gezahlt oder gibts da irgendeine Basis dafür (Tarifvertrag? Irgendein sonstiges 'Schriftstück'?)?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

Gibt es eine Rückzahlungsklausel im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung für den Fall, daß der AN nach Ablauf des Bezugszeitraums aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet? Derarzige Klauseln unterliegen der Inhaltskontrolle. Beträgt z.B. die Weihnachtsgratifikation ein volles Monatsgehalt oder mehr, ist eine Bindung bis maximal zum zum 30.06. des Folgejahres zulässig.

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#3
 Von 
Fragebauer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aaaaalso!

Ich zitiere aus meinem Arbeitsvertrag!!! Sorry! Hab doch einen unterschrieben!!! Voll vergessen :)

Alsö: "Vom Arbeitgeber gewährte Gratifikationen gelten nur als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, auch wenn sie wiederholt und ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Freiwilligkeit erfolgen und begründen keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft. - Im übrigen richte sich der Arbeitsvertrag nach den jeweils geltenden Tarifverträgen der infrage kommenden Sparte" und die wäre Zahntechnik!

Und nu? Ich hab keine Ahnung was im Tarifvertrag drinsteht bzw. was da irgendwann mal ausgehandelt wurde!

Hm

Mfg

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2332x hilfreich)

quote:
Ich hab keine Ahnung was im Tarifvertrag drinsteht bzw. was da irgendwann mal ausgehandelt wurde!


Wir hier leider auch nicht. :( Insofern der Tarifvertrag Anwendung findet, müsste er beim Arbeitgeber zur Einsicht zur Verfügung stehen.

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