Rückzahlung Weihnachtsgeld bei Kündigung?

11. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
skytrip
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Weihnachtsgeld bei Kündigung?

Ich arbeite als Krankenschwester in TVÖD West und will zum 31.03 kündigen.
Muß ich dann die Einmalzahlung zurückzahlen oder ist das nach dem neuen TVÖD nicht mehr so??

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

@skytrip guten Tag,
Sie müssen vom 1.1.bis einschließlich 31.3. des Folgejahres ununterbrochen im ö.D. beschäftigt gewesen sein, dann kann meines Wissens keine Rückzahlung
der Jahressonderzahlung mehr gefordert werden!
Die Vergütungstarife des TVöD gelten bis zum 31.12.09!
MfG.
Nachtrag!
http://www.oeffentlichen-dienst.de/tvoed.html
P.

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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"

-- Editiert am 11.10.2009 14:15

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

ich sehe es anders als peter-n.

quote:

§ 20 Jahressonderzahlung

(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
Zitat:


... also radikale umstellung auf stichtag - und kein firlefanz mehr darüber hinaus


-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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