Rückzahlung Weihnachtsgeld bei fehlendem Passus?

28. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
rrrobot
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 41x hilfreich)
Rückzahlung Weihnachtsgeld bei fehlendem Passus?

Hallo zusammen,

ich würde gerne Mitte Dezember zum 15.01.2012 kündigen. Mit dem November-Gehalt (Ende November) wird das Weihnachtsgeld ausgezahlt. Ich weiß, dass der AG das Weihnachtsgeld anteilig rückwirkend bis März zurückverlangen kann.

Meine Frage: Kann der AG das Weihnachtsgeld nur zurück verlangen, wenn das auch entsprechend im Arbeitsvertrag geregelt ist oder kann der AG das Weihnachtsgeld generell bis März zurückverlangen?

In meinem Arbeitsvertrag steht nur: "Des Weiteren erhält der AN ein 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgratifikation, die mit der Gehaltsabrechnung für den Monat November abgerechnet wird. Für das angefangene Kalenderjahr erfolgt eine anteilige Abrechnung."

Kann ich davon ausgehen, dass ich das Weihnachtsgeld also behalten kann?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Rückforderung von Weihnachtsgeld.

Gilt ein Tarifvertrag?

"Ich weiß, dass der AG das Weihnachtsgeld anteilig rückwirkend bis März zurückverlangen kann."

Wie kommen Sie auf sowas?
Wo soll das stehen?

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#2
 Von 
rrrobot
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 41x hilfreich)

quote:
Wie kommen Sie auf sowas?
Wo soll das stehen?


Das habe ich schon mehrfach gelesen. Sowohl in diesem Forum, als auch über Google. Ich dachte aber, dass gilt nur, wenn ein entsprechender Passus im AV steht. Da in meinem AV - aus meiner Sicht - dieser Passus fehlt, gehe ich davon aus, dass ich das Geld behalten kann.

Kann mir das jemand bestätigen? Gibt es hierzu ein Urteil oder ähnliches?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Beim W-Geld gibt es alle möglichen Regelungen. In deinem Falle ist es eine Gratifikation, also eine Ausschüttung für zurück liegende Leistungen.
In deinem AV ist nichts weiter geregelt, bliebe nur ein TV, der eine Rückzahlung unter bestimmten Umständen festlegen könnte. Wenn nicht, wirst du das Geld wohl behalten können. Wenn der AG es zurückfordert, frag ihn nach der Rechtsgrundlage.

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#4
 Von 
rrrobot
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 41x hilfreich)

Besten Dank für die Bestätigung!

Woher weiß ich, ob es einen Tarifvertrag gibt? Ich kenne nur meinen Arbeitsvertrag. Wir sind eine relativ kleine Firma. Ich bin Immobilienkaufmann.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Das muss im AV stehen, ob für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag angewendet wird.

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